max. Erlaubte Länge eines Fifthwheelers mit CH-Zulassung...

Hallöle zusammen,

hat hier jemand zufälligerweise das Wissen, wie die Maximale Länge eines Fifthwheelers ist, der in der Schweiz zugelassen werden soll?

Folgendes Problem: Als Freelancer bin ich eigentlich quer durch Deutschland unterwegs. ein Halbes Jahr hier, dann mal 3 Monate dort. Bei keinem meiner Aufträge ist vorher ersichtlich, wie lange es nun wirklich brauchen wird. Bisher hatte ich alles mit Hotels abgefackelt. Aber das geht auf Dauer recht deftig ins Geld. Auch die Thematik Boarding House ist finanziell nicht Ohne.

Da dachte ich mir kurzerhand, daß es ja auch die Alternative Wohnwagen gibt. Die amerikanische Version (Fifthwheeler) ist eine Art Sattelauiflieger, der als Zugmaschine einen Pickup hat. Den Pickup kann ich dann am Einsatzort zum Fahren ins Büro verwenden. Die Anbieter nun stellen verschiede Modelle zur auswahl. das beginnt bei bescheidenen 26 Fuß und geht bis zu einer Länge von 52 Fuß.

Ich habe hier ein Video angefügt, an dem man das Prinzip recht gut erkennen kann.
http://www.youtube.com/watch?...

Aber, wie lang dar so ein Trailer werden. Und von wo nach wo gilt es zu messen. Ich bedanke bereits jetzt für die Hilfe.

PS:
Ich weiß, es gibt auch andere Möglichkeiten zum Logieren. Aber nichts geht über das eigene Bett.😉

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


Hier mal die Homepage eines Anbieters solcher "Geschosse" in Deutschland.

http://www.homar.de/
 
Interessanterweise hat der auch die rechtliche Seite zum FS geklärt:

http://www.homar.de/index.php?...

Vieleicht kann das ja zur Klärung beitragen.

Gruß
NoGolf

Die kenn ich schon seit geraumer Zeit. Früher verkauften die auch Glendale.

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Nach meinen Informationen:
Es gibt in der deutschen Gesetzgebung keinen "Sattelzug".
Sattel-KFZ = 7,5 Tonnen
Sattel-Anhänger = 11 Tonnen

Da beide eigene Zulassungen haben, gilt in Bezug auf die Fahrerlaubnis eigentlich das gleiche Recht wie bei PKW + Hänger.

Ohne es zu wissen, hast Du dir deine Frage gerade selbst beantwortet, mit “Sattel-KFZ“ ist nämlich der komplette Zug gemeint.

Und auch der CE79, den es auf Antrag bei der Umschreibung vom 3er dazu gibt und den auf 12 to beschränkten C1E erweitert, gilt explizit nicht für Sattelzüge.

Rein sachlich habe ich inzwischen von dem Gedanken Fifthwheeler etwas abstand genommen, da die Dimensionen, die man in D fahren darf, nicht dem Flächenbedarf meiner Katzen entsprechen. US-Hersteller bieten jedoch auch 12m Trailer an, die sowohl dem Bedarf meiner beiden "Hosenshycer" reichen auls auch meinem Bedürfnis der Innenraumhöhe. Und da die Zugmaschine bei ca. 5,6m bleibt, ist auch die Gespannlänge innerhalb der zulässigen 18,75m. Zudem habe ich dann noch einen Kamin für die einsamen Winterabende integriert. 😁

Weiteren Probleme umfassen z.B. die Bremsen des Sattelhängers.
Auch der Königszapfen ist nicht etwas, was ich immer mit mir herumfahren will.

Als Zugmaschine nehme ich entweder den Chevy Tahoe oder (lieber) den GMC Yukon Denali.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Und da die Zugmaschine bei ca. 5,6m bleibt, ist auch die Gespannlänge innerhalb der zulässigen 18,75m. Zudem habe ich dann noch einen Kamin für die einsamen Winterabende integriert. 😁

Einspruch Euer Ehren ... frei nach

§32 STVZO
  • 18,00m zul. Gesamtlänge bei Zügen (Kraftfahrzeuge mit einem oder zwei Anhängern).
  • 18,75m zul. Gesamtlänge bei Zügen, die aus einem LKW und einem Anhänger zur Güterbeförderung bestehen.

Es kommt also auf die Zulassungsart an. Ich geb´s zu ... ist ne Wissenschaft für sich 😉

Abweichend von D sind dabei übrigens in CH tatsächlich 18,75 zulässig.

Eine Auflistung der zul. Abmessungen in weiteren Staaten findet sich HIER.

Gruß
NoGolf

PS: das genannte Gespann bleibt dabei natürlich mit 17,6m dennoch innerhalb der zulässigen Werte.

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Und da die Zugmaschine bei ca. 5,6m bleibt, ist auch die Gespannlänge innerhalb der zulässigen 18,75m. Zudem habe ich dann noch einen Kamin für die einsamen Winterabende integriert. 😁
Einspruch Euer Ehren ... frei nach §32 STVZO
  • 18,00m zul. Gesamtlänge bei Zügen (Kraftfahrzeuge mit einem oder zwei Anhängern).
  • 18,75m zul. Gesamtlänge bei Zügen, die aus einem LKW und einem Anhänger zur Güterbeförderung bestehen.

Es kommt also auf die Zulassungsart an. Ich geb´s zu ... ist ne Wissenschaft für sich 😉

Abweichend von D sind dabei übrigens in CH tatsächlich 18,75 zulässig.

Eine Auflistung der zul. Abmessungen in weiteren Staaten findet sich HIER.

Gruß
NoGolf

PS: das genannte Gespann bleibt dabei natürlich mit 17,6m dennoch innerhalb der zulässigen Werte.

Danke für den Link. Die Zulassung ist in der Schweiz und ich bleibe unter den (für die Schweiz uninteressanten) 18m. 😉

Ähnliche Themen

18m = uninteressant, weil in der CH zugelassen? Ich dachte:

Zitat:

gurusmi
Folgendes Problem: Als Freelancer bin ich eigentlich quer durch Deutschland unterwegs.

Zitat:

aus dem obigen Link

Überschreitet Ihr Gespann einen dieser Werte, müssen Sie für jedes Land, durch das Sie fahren, eine Sondergenehmigung beantragen.

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


18m = uninteressant, weil in der CH zugelassen? Ich dachte:

Ich zitiere mich mal und hebe etwas hervor, das Dir scheinbar entfallen ist (Nicht bös gemeint)

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


...US-Hersteller bieten jedoch auch 12m Trailer an, die sowohl dem Bedarf meiner beiden "Hosenshycer" reichen auls auch meinem Bedürfnis der Innenraumhöhe. Und da die Zugmaschine bei ca. 5,6m bleibt, ist auch die Gespannlänge innerhalb der zulässigen 18,75m...

Macht eine Gespannlänge von 17,6m. Und damit interessieren mich die 18/18,75m keinen mm. 😉

Lösungsorientiert denken, nicht Problemorientiert. 😉

Auch nicht böse gemeint, aber: wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Zitat:

NoGolf

PS: das genannte Gespann bleibt dabei natürlich mit 17,6m dennoch innerhalb der zulässigen Werte.

und ob das Fahrzeug auf Firma oder privat läuft spielt keine Geige. Sobald Du in einem andern Land fährst, als dem Zulassungsland, gelten die dortigen Beschränkungen. Nach GB mit einer max. zul. Aufbaulänge von 7m darfst Du somit mit so einem 17,6m-Gespann z.B. nur mit Sondergenehmigung. Genau darauf wollte ich Dich mit der Aussage weiter oben und dem Link hinweisen.

Gruß
NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


Auch nicht böse gemeint, aber: wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf



Zitat:

NoGolf

PS: das genannte Gespann bleibt dabei natürlich mit 17,6m dennoch innerhalb der zulässigen Werte.

und ob das Fahrzeug auf Firma oder privat läuft spielt keine Geige. Sobald Du in einem andern Land fährst, als dem Zulassungsland, gelten die dortigen Beschränkungen. Nach GB mit einer max. zul. Aufbaulänge von 7m darfst Du somit mit so einem 17,6m-Gespann z.B. nur mit Sondergenehmigung. Genau darauf wollte ich Dich mit der Aussage weiter oben und dem Link hinweisen.

Gruß
NoGolf

Ich fahre aber nicht nach England. Was die auf der anderen Seite des Kanals treiben ist mir sowas von Jacke. Ich nehme noch nicht mal Aufträge aus F an. Und das liegt 500m von mir entfernt.

Edit:
Direkt vor mir habe ich den Schwarzwald. Direkt Hinter mir habe ich die Alpen. Wenn ich Urlaub mache, was soll ich dann in England? Das Unvermögen der Köche erleben?

Das Ding ist Business. Im Urlaub bin ich lieber daheim. Und geniese die von mir gewählte Stadt und deren Kultur. Denn das habe ich während der Arbeit nicht.

Hallo ,

hier vielleicht eine alternative zu einem Fifthwheelers.
Das Wohnmobil hat eine Schweizer Zulassung.
Alle Details und Bilder findest Du auf: http://us-wohnmobil.jimdo.com

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