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max. Erlaubte Länge eines Fifthwheelers mit CH-Zulassung...

Hallöle zusammen,

hat hier jemand zufälligerweise das Wissen, wie die Maximale Länge eines Fifthwheelers ist, der in der Schweiz zugelassen werden soll?

Folgendes Problem: Als Freelancer bin ich eigentlich quer durch Deutschland unterwegs. ein Halbes Jahr hier, dann mal 3 Monate dort. Bei keinem meiner Aufträge ist vorher ersichtlich, wie lange es nun wirklich brauchen wird. Bisher hatte ich alles mit Hotels abgefackelt. Aber das geht auf Dauer recht deftig ins Geld. Auch die Thematik Boarding House ist finanziell nicht Ohne.

Da dachte ich mir kurzerhand, daß es ja auch die Alternative Wohnwagen gibt. Die amerikanische Version (Fifthwheeler) ist eine Art Sattelauiflieger, der als Zugmaschine einen Pickup hat. Den Pickup kann ich dann am Einsatzort zum Fahren ins Büro verwenden. Die Anbieter nun stellen verschiede Modelle zur auswahl. das beginnt bei bescheidenen 26 Fuß und geht bis zu einer Länge von 52 Fuß.

Ich habe hier ein Video angefügt, an dem man das Prinzip recht gut erkennen kann.
http://www.youtube.com/watch?...

Aber, wie lang dar so ein Trailer werden. Und von wo nach wo gilt es zu messen. Ich bedanke bereits jetzt für die Hilfe.

PS:
Ich weiß, es gibt auch andere Möglichkeiten zum Logieren. Aber nichts geht über das eigene Bett.😉

38 Antworten

Hallo Gurusmi

Ich bin auch aus der CH und hätte Dir da ev. eine Alternative.
Ein Knaus Eurostar 750TS mit Slide-Out,2 gentrennten Zimmer Alde Warmwasser Fussbodenheizung inkl Boiler, Klimaanlage, Eingebauter Telair Stromgenerator mit Fernstart usw, usw. Dazu ein Mercedes ML400CDI ab MFK. Alles zusammen für 25600Sfr.
Sollte es für dich Interessant sein, dann melde dich auf mein Mamuag@bluewin.ch

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


und eben noch gelesen 4800Kg ... ggf. nötige Führerscheinklassen beachten!!

Gruß

NoGolf

Alte 3'er Klasse. 😉 Erlaubt ist hier mWn ein Max von 7,49 Tonnen Zugfahrzeug + 11 Tonnen Trailer. Und da liege ich noch weit darunter.

Ich habe inzwischen auch weiter geforscht.
Bei der benötigten Größe (Must Have wegen meiner Kater = min. 30 qm) denke ich als Zugmaschine an einen
GMC 2012 SIERRA 2500HD DENALI 4WD mit Z71® Off-Road Suspension Package, sowie einem Duramax® 6.6L Turbo Diesel V8 mit einem Allison® 1000 6-speed Automatikgetriebe. Laut den mir vorliegenden Infos reicht eine 3.73 Hinterachse. Alternativ stünde auch eine mit einem Übersetzungsverhältnis von 4.10 zur Verfügung

Der Trailer, an den ich dachte, hat zunächst folgende technische Parameter:

Weights
Unloaded Vehicle Weight (lbs) 12200 5'534kg
Dry Hitch Weight (lbs) 2665 1'209kg
Gross Vehicle Weight Rating (lbs) 15950 7'235kg
Cargo Carrying Capacity (lbs) 3750 1'701kg
Measurements
Exterior Length 40' 4" 12.294m
Exterior Height w/ AC 155 3.937m
Exterior Height w/ Optional Bedroom AC 159 4.039m
Interior Height (bedroom) 81 2.057m

Damit hätte ich im Innenraum noch 10 cm bis zur Decke. Die Fläche im bewohnbaren Zustand beträgt rund 35m².

Das Zugfahrzeug hat eine Länge von (230,6"😉 5,857m. Dabei ist die Aufnahme des Fifth Whelers ca. 50cm innerhald der Ladefläche (über der HA-Achse) angebracht. Der Trainer an sich hat ebenfalls einen von der vorderen Kannte bis hin zum "Königszapfen" von ca. 50cm.

Ich werde mich da nochmals bei der MFK in Basel informieren, da der Preis von Zugmaschine und Trailer zulassungsfertig nicht gerade gering ist. Der Vorteil dieser Kombo liegt darin, daß sie nicht dem Sonntagsfahrferbot unterliegt (Zugmaschine < 3,5To.) aber die unabdingbare Grundfläche bietet.

Und zum allgemeinen Verständnis:
Wenn ich dieses Projekt starte, lebe ich ca. 250 Tage im Jahr in so einem Ding. Da will ich einerseits den Standard, den jede Wohnung bietet (Küche, Bad, Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine etc) haben und andererseits für meine Kater und mich zumindest den Platz (inkl. einem Kingsize Bed), den eine kleine Wohnung bietet. Ich habe keinerlei Interesse, meine Wochen in einem Wohnwagen zu verbringen, der meinen Ansprüchen nicht gerecht wird. Dafür gebe ich kein Geld aus. Das will ich ja noch nicht mal im Urlaub. Nichts gegen Wohnwagen und deren Halter. Aber da laufen schon die Interessen der Urlaubsgestaltung different. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mamuag


Hallo Gurusmi

Ich bin auch aus der CH und hätte Dir da ev. eine Alternative.
Ein Knaus Eurostar 750TS mit Slide-Out,2 gentrennten Zimmer Alde Warmwasser Fussbodenheizung inkl Boiler, Klimaanlage, Eingebauter Telair Stromgenerator mit Fernstart usw, usw. Dazu ein Mercedes ML400CDI ab MFK. Alles zusammen für 25600Sfr.
Sollte es für dich Interessant sein, dann melde dich auf mein Mamuag@bluewin.ch

Gruss

Danke für's Angebot. Aber die Nutzfläche des Wohnbereiches ist unter 35m². Dies ist jedoch die untere Fläche, die meine beiden Kater benötigen.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Exterior Length 40' 4" 12.294m

Das Zugfahrzeug hat eine Länge von (230,6"😉 5,857m. Dabei ist die Aufnahme des Fifth Whelers ca. 50cm innerhald der Ladefläche (über der HA-Achse) angebracht. Der Trainer an sich hat ebenfalls einen von der vorderen Kannte bis hin zum "Königszapfen" von ca. 50cm.

Wenn ich richtig gerechnet habe, dann könnte das von der (zulässigen) Länge her aber recht knapp werden:

12,294m + 5,837m = 18,151m
 
18,151m abzüglich der Einrückung der Aufnahme von 50cm am Zugfahrzeug + 50cm Überhang des Aufbaus über die Aufnahme hinweg ergibt (zumindest rechnerisch) 17,151m Gesamtlänge ... oder liege ich jetzt irgendwo falsch??

16,5m ist die in D max. zugelassene Gespannlänge bei Sattelauflegern. Damit wäre dieses Gespann nicht in D zugelassen (sofern meine Berechnung denn so stimmt)

Gruß
NoGolf

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Zitat:

Original geschrieben von Nogolf



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Exterior Length 40' 4" 12.294m

Das Zugfahrzeug hat eine Länge von (230,6"😉 5,857m. Dabei ist die Aufnahme des Fifth Whelers ca. 50cm innerhald der Ladefläche (über der HA-Achse) angebracht. Der Trainer an sich hat ebenfalls einen von der vorderen Kannte bis hin zum "Königszapfen" von ca. 50cm.

Wenn ich richtig gerechnet habe, dann könnte das von der (zulässigen) Länge her aber recht knapp werden:

12,294m + 5,837m = 18,151m
 
18,151m abzüglich der Einrückung der Aufnahme von 50cm am Zugfahrzeug + 50cm Überhang des Aufbaus über die Aufnahme hinweg ergibt (zumindest rechnerisch) 17,151m Gesamtlänge ... oder liege ich jetzt irgendwo falsch??

16,5m ist die in D max. zugelassene Gespannlänge bei Sattelauflegern. Damit wäre dieses Gespann nicht in D zugelassen (sofern meine Berechnung denn so stimmt)

Gruß
NoGolf

Das mit der Sattelaufnahme war jetzt kein genaues Maß, sondern eine Schätzung. es können ebenso 1 m oder 1,2 m sein. Mir ging es ja gerade darum, zu ermitteln, wie lang das Gesetzlich gesamt sein darf, um zu entscheiden, ob der Platz im Innern ausreichend ist.

Die Führerscheinklassen in der Schweiz sind ja meines Wissens nach identisch mit denen in der EU ... somit auch mit unseren. Wie steht es denn bei der zulässigen Länge bei Sattelauflegern??? Auch 16,5m?

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


Die Führerscheinklassen in der Schweiz sind ja meines Wissens nach identisch mit denen in der EU ... somit auch mit unseren. Wie steht es denn bei der zulässigen Länge bei Sattelauflegern??? Auch 16,5m?

Was hat die Länge eines Fahrzeuges mit der FS Klasse zu tun???

Gar nix ... war nur als Bemerkung gedacht, weil mir das mit Euren FS bis heute nicht bekannt war. Dazu eben die Frage nach der zul. Ges.länge

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


Gar nix ... war nur als Bemerkung gedacht, weil mir das mit Euren FS bis heute nicht bekannt war. Dazu eben die Frage nach der zul. Ges.länge

Genau das wollte ich ja wissen. Wie lange darf so ein Gespann sein. Und da wurde gesagt, daß das wohl ein Max bei 16.5 m liegt. 😉

Ich glaube, jetzt reden wir aneinander vorbei ... die 16,5m gelten für Deutschland ... kennst DU denn die zul. Länge in der Schweiz?? Denn: wenn die ebenfall 16,5m also, identisch mit D wäre, dann hätte das zur Folge, das ein in der Schweiz zulässiges Gespann ja (automatisch) auch hier bei uns fahren dürfte.

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


Ich glaube, jetzt reden wir aneinander vorbei ... die 16,5m gelten für Deutschland ... kennst DU denn die zul. Länge in der Schweiz?? Denn: wenn die ebenfall 16,5m also, identisch mit D wäre, dann hätte das zur Folge, das ein in der Schweiz zulässiges Gespann ja (automatisch) auch hier bei uns fahren dürfte.

Die Zulassungsbestimmungen der Schweiz und der EU (in der zwischenzeit auch ium 8 Ecken herum erfahren) wurden harmonisiert. D.h. in der Schweiz kann alles zugelassen werden, was auch in der EU geht und umgekehrt. 😉

Ich kann z.B: einen Tahoe nehmen und da einen max. 39'' 4' Trailer dranhängen. Und das Maß ist mit 4 Slideouts exakt die Wohnfläche, die ich brauche.

Hallo miteinander!
1. Die Länge von 16,50 m ist richtig.
2. Der alte 3er-Führerschein lässt beim Sattelauflieger "nur" 7,5 t zu - maximal und das für das komplette Gespann, also inkl. PU + Wohnsattelauflieger.
Wenn Du mehr darüber wissen möchtest, gern über PN.
Salut Kurt

Zitat:

Original geschrieben von kugopo


Hallo miteinander!
1. Die Länge von 16,50 m ist richtig.
2. Der alte 3er-Führerschein lässt beim Sattelauflieger "nur" 7,5 t zu - maximal und das für das komplette Gespann, also inkl. PU + Wohnsattelauflieger.
Wenn Du mehr darüber wissen möchtest, gern über PN.
Salut Kurt

Nach meinen Informationen:

Es gibt in der deutschen Gesetzgebung keinen "Sattelzug".

Sattel-KFZ = 7,5 Tonnen

Sattel-Anhänger = 11 Tonnen

Da beide eigene Zulassungen haben, gilt in Bezug auf die Fahrerlaubnis eigentlich das gleiche Recht wie bei PKW + Hänger.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von kugopo


Hallo miteinander!
1. Die Länge von 16,50 m ist richtig.
2. Der alte 3er-Führerschein lässt beim Sattelauflieger "nur" 7,5 t zu - maximal und das für das komplette Gespann, also inkl. PU + Wohnsattelauflieger.
Wenn Du mehr darüber wissen möchtest, gern über PN.
Salut Kurt
Nach meinen Informationen:
Es gibt in der deutschen Gesetzgebung keinen "Sattelzug".
Sattel-KFZ = 7,5 Tonnen
Sattel-Anhänger = 11 Tonnen

Da beide eigene Zulassungen haben, gilt in Bezug auf die Fahrerlaubnis eigentlich das gleiche Recht wie bei PKW + Hänger.

Ohne es zu wissen, hast Du dir deine Frage gerade selbst beantwortet, mit “Sattel-KFZ“ ist nämlich der komplette Zug gemeint.

Und auch der CE79, den es auf Antrag bei der Umschreibung vom 3er dazu gibt und den auf 12 to beschränkten C1E erweitert, gilt explizit nicht für Sattelzüge.

Hier mal die Homepage eines Anbieters solcher "Geschosse" in Deutschland.

http://www.homar.de/
 
Interessanterweise hat der auch die rechtliche Seite zum FS geklärt:

http://www.homar.de/index.php?...

Vieleicht kann das ja zur Klärung beitragen.

Gruß
NoGolf

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