Marderbiss im Ausland
hallo,
im Ausland hat mein Audi einen Marderbiss erlitten. Der Schaden wie ich sehe wird wohl so um die 2000-2500euro liegen.
Jetzt interessiert mich wenn ich diesen Schaden meiner Versicherung melde, wird mein Beitragssatz erhöt? Und weil ich im Ausland bin und den Schaden hier reparieren muss, ob die Versicherung im Ausland reparierte schäden akzeptiert? Und ist eine Rechnung aussreichend?
in der Versicherung ist eine freie Werkstattwahl angegeben und auch Marderbiss mit Folgeschäden.
31 Antworten
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 12. Mai 2015 um 16:51:45 Uhr:
Na dann viel Spaß in der Nicht-Partnerwerkstatt 😉Zitat:
@Kava.hr schrieb am 12. Mai 2015 um 16:27:52 Uhr:
neinNur so als Tipp: Gib nicht das ganze Geld aus der Urlaubskasse aus. Könnte sein, dass du bald noch einen Teil einer Rechnung selber bezahlen musst 😉
Woher hast Du Deine Weisheit?
Im Ausland hat man freie Werkstattwahl.
Welche Weisheit?
Ich mache ihn doch nur darauf Aufmerksam, dass es in der TK eine SB geben könnte 😉
Aber eine Frage hätte ich an dich:
Wo steht das mit der freien Werkstattwahl im Ausland?
Die Axa ist meines Wissens nach ein Versicherer, den es nicht nur in Deutschland gibt.
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 12. Mai 2015 um 17:16:16 Uhr:
Welche Weisheit?Ich mache ihn doch nur darauf Aufmerksam, dass es in der TK eine SB geben könnte 😉
Aber eine Frage hätte ich an dich:
Wo steht das mit der freien Werkstattwahl im Ausland?
Die Axa ist meines Wissens nach ein Versicherer, den es nicht nur in Deutschland gibt.
Das es in der TK eine SB geben könnte, dürfte doch inzwischen jedem bekannt sein.
A.2.6.3 f der AKB der HUK:
Werkstattbindung (Kasko Select) gilt nur für Schadenfälle in Deutschland.
Dürfte bei allen Werkstattbindungen gleich sein.
Zitat:
@Kava.hr schrieb am 12. Mai 2015 um 16:27:52 Uhr:
nein
Und wie funktioniert der Internetzugang, wenn es kein Telefon gibt?
Ähnliche Themen
HUK?
Er ist bei der Axa.
In den Axa AKBs habe ich diesen Passus nicht gefunden...
Zitat:
A.2.2.3 Was beinhaltet der Baustein Schadenservice Basis?
Nutzen Sie unsere Partnerwerkstätten
A.2.2.3.1 Bei Vereinbarung des Bausteins Schadenservice Basis wählen Sie bei
einem ersatzpf lichtigen Kaskoschaden für die Reparatur eine AXA Partnerwerkstatt
aus. Hierzu erteilen Sie den Reparaturauftrag unserer Partnerwerkstatt, treten Ihre
Ansprüche aus dem Schadenfall an die Werkstatt ab und zahlen die vertraglich
vereinbarte Selbstbeteiligung direkt an die Werkstatt.
Wenn Sie eine andere Werkstatt nutzen
A.2.2.3.2 Lassen Sie die Reparatur in einer Werkstatt durchführen, die nicht zu
unseren Partnerwerkstätten gehört, erhöht sich in der Kaskoversicherung die vertraglich
vereinbarte Selbstbeteiligung bei einem Glasschaden um 250 Euro und bei
einem anderen Schaden um 500 Euro.
Wenn keine Reparatur erfolgt
A.2.2.3.3 Wird das Fahrzeug nicht repariert, richtet sich die Entschädigungsleistung
nach der Kalkulation unserer Partnerwerkstätten.
Entschädigungsgrenze
A.2.2.3.4 Die Ermittlung der Entschädigungsgrenze gemäß A.2.5.2.1 richtet sich
nach der Kalkulation unserer Partnerwerkstätten.
Leasingfahrzeuge
A.2.2.3.5 Sind Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs (z.B. Leasing), können Sie den
Baustein Schadenservice Basis nicht abschließen.
Zitat:
E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung
Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs
E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie abweichend
von E.1.1.1 verpf lichtet, uns dies unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.
Ihre Schadenanzeige muss von Ihnen unterschrieben sein.
Einholen unserer Weisung
E.1.3.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs müssen
Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und diese
befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Dies gilt auch für mitversicherte Teile.
Bausteine Schadenservice Basis und Mobilitätsgarantie
E.1.3.3 Bei Vereinbarung der Bausteine Schadenservice Basis nach A.2.2.3 oder
Mobilitätsgarantie nach A.2.2.4 müssen Sie die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten
durchführen lassen. Vor Inanspruchnahme einer Leistung müssen Sie
unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und befolgen,
soweit Ihnen dies zumutbar
Also für mich hört sich das nicht so an, als hätte man im Ausland freie Werkstattwahl.
Ich kann zumindest in den kompletten AKBs keinen Hinweis darauf finden.
Sorry, vielleicht ist mein Gedankengang zu logisch.
Der VN hat sich Weisung einzuholen.
Was spricht dagegen, dass der Sachbearbeiter der AXA die Reparatur im Ausland nicht einfach freigibt.
Außerdem ist das bei dem Thread sowieso kein Thema oder verstehe ich den Satz beim Eingangspost des TE falsch.
"in der Versicherung ist eine freie Werkstattwahl angegeben und auch Marderbiss mit Folgeschäden."
@TE: Es gibt keine Versicherung, welche nicht Kommunikationswege anbietet, um die Werkstattfrage zu klären. Egal, wo das Auto steht.
Aber du hast doch gar keine Werkstattbindung, wie du schreibst.
Eine Telefonnummer gibt es natürlich auch (aus D 0800 ...)
so jetzt alle bitte 100 mal schreiben:
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
....
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"Ich gelobe bei zukünftigen Antworten auf MT auf die Fragestellung des ThemenErstellers einzugehen."
Die Frage wurde längst beantwortet. Damit sind Threads zum Spielen frei gegeben.
Natürlich kann man noch 50 Meinungen zur Frage sammeln, die der TE nur mit seinem Versicherer klären kann. Aber wenn es eine Hilfe ist: 1969 hat die Kasko sogar nach einem Unfall eine Notreparatur in Jugoslawien bezahlt, damit ich erst mal nach Hause komme.
Ich würde doch erst einmal den "Herren" von Audi eine Ansage machen- falls es sich nicht um einen oldtimer handeln sollte.
ES kann doch nicht wahr sein, daß man 2015 einen Marderbiß einfach so hinnehmen muß an einem Fahrzeug, das angeblich fast alles können sollte.
Oder muß auch im 21.Jahrhundert der Autofahrer sein Fahrzeug bißfest machen, nur weil der Hersteller dazu zu faul ist?
Ich kann da die Umhüllungen für Kabel und Schläuche empfehlen, die jeder gut sortierte Baumarkt vorhalten sollte.
Und weil es sich um die vier Ringe handelt: Wir leben doch nicht mehr in Zeiten der DKW oder NSU!
DAs bekommen andere aber wesentlich besser hin!
Immerhin ist ja wohl Audi keine Billigmarke.
Ich bin immer noch geschockt- aber ich bin ja nur Opel- Gebrauchtwagenfahrer!
Das blöde ist, dass es ein Auto ist das für Deutschland gebaut wurde.
Kroatische Marder haben andere Zähne. Da hilft der Marderschutz nichts.
Dann will ich mal aus dem Nähkästchen plaudern, weil ja außer mir offensichtlich keiner drauf kommt: Audi und sogar Opel würden all diese schönen Dinge ( auch goldene Lenkräder) bei der Konstruktion berücksichtigen, wenn sie davon ausgehen könnten, dass der Kunde freudig die höheren Kosten bezahlt und auf gar keinen Fall bei der Konkurrenz kauft, die darauf verzichtet und daher billiger ist.
Wer die Kosten nicht scheut, kann sein neues Auto durch Fachbetriebe gegen Marder sichern: Kosten 200 ... 400 EUR.