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Mangel an Software - Gebrauchtwagen

Themenstarteram 29. Februar 2020 um 17:30

Hallo zusammen,

Mitte letzten Jahres kaufte ich mir eine Mercedes A-Klasse vom offiziellen Mercedes-Hänlder. So weit bin ich auch ganz zufrieden.

Allerdings gibt es doch ein paar Dinge, die meiner Meinung nach nicht richtig funktionieren und irgendwie auf ein Software-Problem hindeuten (was man zum Teil auch so hier im Forum findet). Da ich mich noch in der Gewährleistung befinde (zwar nach Beweislastumkehr, aber das ist erstmal kein Problem) und die Junge Sterne Garantie keine Software-Probleme abdeckt, frage ich mich, wie ich genau vorgehen soll.

Das eine Problem ist, dass das Audio 20 ab und zu etwas hakelig ist und nach längerer Verbindung plötzlich die Bluetooth Verbindung abreißt (mehrere Geräte schon probiert) sowie der Abstandstempomat gerne vergisst, dass einer vor mir fährt und das Auto selbstmörderisch beschleunigt...

Leider lässt sich das Ganze nicht immer nachvollziehen und der Händler meinte wenn nichts im Fehlerspeicher steht, kann er nichts machen, da ja kein Problem da ist. Wie soll denn bitte der Abstandstempomat abspeichern, dass er das vorherfahrende Fahrzeug vergessen hat? Das Audio 20 wird genausowenig einen Fehler "oh, ich bin hakelig" ablegen... man wollte beinahe noch Geld für das Auslesen des Fehlerspeichers, da ja kein Problem vorhanden war. Nur mein zufällig anwesender Verkäufer konnte da etwas schlichten.

Wie soll ich hier am besten weiter vorgehen? Das Audio 20, naja ok, damit könnte ich zur Not leben, würde mich aber jedesmal ärgern. Das mit dem Abstandstempomat hat mich aber mehrmals nun so verunsichert, dass das Teil ausbleibt, natürlich ist man wachsam während er an ist, aber man muss immer gefasst sein, dass er urplötzlich das andere Fahrzeug vergisst und mit Kickdown beschleunigt, auch bei schönstem Wetter!

Irgendwie ist das schon etwas dreist sich nur auf den Fehlerspeicher zu berufen, aber das ist wohl Standart. Aber auch noch dann die Zeit bei einem nicht gefundenen Fehler, der sich in dem Moment natürlich nicht nachstellen lässt auch noch zu verrechnen ist ja noch dreister! Bei anderen Dingen ist es dann wohl auch immer ein Glücksspiel ob im entsprechenden Steuergerät ein Fehler steht oder nicht. In 9 von 10 Fällen heißt es dann"Zahlen bitte!".

Danke schon mal für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 1. März 2020 um 09:47:20 Uhr:

Gab es eine Empfehlung zu Reparatur?

Müssen Teile gewechselt werden?

Vielleicht solltest du einfach mal den Eingangsbeitrag lesen. Nicht das hier noch jemand auf die Idee kommt, du wölltest hier nur ein wenig herumtrollen.

 

So long

Ghost

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Zitat:

@aerf schrieb am 1. März 2020 um 17:07:27 Uhr:

Dashcam ist ni teuer. Hast Du Beweis.

Beweis? Sicher nicht.

doch klar beweis hast du, nur frage für was? :D

kannst beweisen, das du am tag x um xuhr gefahren bist

und wo und wie schnell

und wer vor dir war

und wer dir entgegen gekommen ist

und obs geregnet hat oder sonne geschienen hat

oder geschneit

Ja nun - aber nix zum Problem.

aber er hat beweis, wie er oben ja behauptete

Eigentlich war mein tip mit der dashcam auch nur als Argumentationsverstaerker gedacht. Nachdem ihr aber auf beweiskraeftigere Lösungen steht, schnappt euch ein Laptop und installiert da z. B. IP camera viewer, zum aufzeichnen des Bildschirms gibt es auch genug freie soft, dann habt ihr 4 cams gleichzeitig auf dem Schirm, 1e vorrausfahrender Verkehr, 1e für die Instrumente, eine für die pedalerie, bleibt noch 1e übrig für das dumme Gesicht des Fahrers.

Aber nachdem sich der ts nicht mehr gemeldet hat und ich auch so meine Zweifel an kick down habe, da meiner bei Wegfall des vorausfahrzeuges auch eher nur moderat beschleunigt Koennen wir hier weiter Selbstgespräche führen.

Oder wir tun dem ts Unrecht und er ist bereits mit 250 in den Kofferraum eines unbeteiligten gekracht.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. März 2020 um 15:27:38 Uhr:

Weiterhin ist das Beschleunigen kein Kickdown-Beschleunigen und somit vermute ich, dass du deutlich mit der Formulierung übertrieben hast.

Ich kenne es ebenfalls als vollgas Beschleunigung. Man fährt gemütlich auf der Autobahn, der Wagen wird langsamer, weil jemand vor einem ist. Irgendwann fährt der Vordermann rechts rüber, man hat den Tempomaten längst vergessen, und plötzlich gibt der Wagen Stoff...

aber auch nur bis zur im tempomaten eingestellten geschwindigkeit

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 1. März 2020 um 21:27:28 Uhr:

aber auch nur bis zur im tempomaten eingestellten geschwindigkeit

Korrekt.

Gibt es hier evtl. Den Begriff kickdown zu klären?

Ich meine damit Pedal 2the Metal sowie herunterschalten, hat da jemand eine abweichende Definition?

Zitat:

@MvM schrieb am 1. März 2020 um 21:04:12 Uhr:

Ich kenne es ebenfalls als vollgas Beschleunigung. Man fährt gemütlich auf der Autobahn, der Wagen wird langsamer, weil jemand vor einem ist. Irgendwann fährt der Vordermann rechts rüber, man hat den Tempomaten längst vergessen, und plötzlich gibt der Wagen Stoff...

Auf der Autobahn wird natürlich zum Beschleunigen mehr Leistung gebraucht, aber es ist doch wohl so, dass die Beschleunigung des Abstandtempomats immer kontrollierbar ist. Bei meinem Auto setzt die Beschleunigung auch nicht schlagartig ein, sondern ist erst verhalten und wird dann gesteigert.

Dass, wenn der Abstandstempomat plötzlich kein Fahrzeug vor sich erkennt, eine schlagartige Vollbeschleunigung normal sein soll, kann mir keiner erzählen. Nur wenn die Vollgasbeschleunigung leicht kontrollierbar ist, halte ich eine Vollgasbeschleunigung durch den Tempomaten für denkbar. Das ist ja aber nur der Fall, wenn man bereits zügig auf der Autobahn unterwegs ist und das Auto auch bei Vollgas mäßig beschleunigt.

 

Gruß

Uwe

Das ganze erinnert mich etwas an eine Story die vor Jahren durch die Foren und Presse ging, Diesel Fahrer bügelt mit xxx km ueber ab da er nach seiner Aussage das Auto nicht zum Stehen bekam ursache moelverbrennung, das die bremsen ein mehrfaches der kW des Motors wegbekommen hat damals auch nicht verfangen.

Äh was?

Zitat:

@Rhanie schrieb am 29. Februar 2020 um 23:02:56 Uhr:

aber sollte das Ding nicht das auffahren sowieso verhindern? Sprich den beschleunigungswunsch nicht weitergeben?

Die speedtronic bei mir macht das jedenfalls, die dystronic sollte auch in die Eisen gehen, da habe ich aber noch nicht versucht die zu überschreiben.

Hierzu möchte ich nochmal Bezug nehmen: die Order des Fahrers hat erstmal immer Vorrang, er hat ja auch die Verantwortung. Bremst ACC ab, weil es ein Hindernis/vorausfahrendes Fahrzeug erkennt, kann der Fahrer durch Betätigung des Gaspedals unter Ignorieren der Warnsignale die Elektronik immer ausschalten/übersteuern. Sonst dürfte Dich der Spurhalteassistent auch nicht die Spur wechseln lassen wenn Du nicht blinkst - aber er hindert Dich nicht, Du kannst gegen die Kräfte des Assistenten ansteuern und unter Missachtung der Warnsignale trotzdem die Spur wechseln. Und genauso kannst Du durch Gasgeben das ACC übersteuern und einem hinten drauf fahren. Es muss ja auch dafür Sorge getragen werden, dass Du als Fahrer Gefahrensituationen vermeiden bzw Unfälle verhindern kannst indem Du eben dichter auffährst bzw zackig ohne Blinker die Spur wechselst (Beispiel: mir kam mal ein schleuderndes Fahrzeug von hinten angeflogen, mit erheblichem Tempoüberschuss zu mir. Würden die Assistenten so funktionieren wie von Dir beschrieben - also immer Abbremsen - dann hätte ich mich vor dem Einschlag von hinten nicht retten können durch starkes Beschleunigen, heranfahren an den Vordermann, zackiger Spurwechsel in eine dort befindliche Lücke. So aber schlug der schleudernde Wagen in meinen ehemaligen Vordermann ein statt mich auf den drauf zu schieben)

Deshalb ist die Dashcam allein kein Beweis für einen Fehler am Wagen.

bei der Speedtronic kann ich eine max. Geschwindigkeit angeben, über die er erstmal nicht drübergeht auch wenn ich mehr Gas gebe, unterhalb dieses Limits macht er alles normal.

würde auch nur wenig Sinn machen wenn man ein Geschw. Limit eingibt.

Wir reden hier von 3 versch. Systemen,

Tempomat hält Geschw. im gewählten Bereich und man kann Gasgeben,

Dystronic hält Geschwindigkeit und bremst Aktiv bei zu geringem Abstand zum Vordermann , beschleunigt dieser beschleunigt auch die Dystronic, allerdings nicht Digital, sondern der Fahrsituation angemessen.

ob man damit gewaltsam in den Vordermann krachen kann ohne vorher kurz die Bremse anzutippen hab ich aus wirtschaftlichen Erwäggründen noch nicht versucht.

Die Speedtronic begrenzt die max. Geschwindigkeit und geht nicht drüber (praktisch z. B. in der Schweiz und F.), darunter ist alles (auch Kickdown) möglich.

Ähnlich zur Werksseitigen Begrenzung auf 250kmh

(Volvo mittlerweile 180)

1e Dashcam ist wie von mir bereits erwähnt nur als Argumentationsverstärker zu sehen, will man mit Benz vor Gericht empfiehlt sich m. M. die Vorgehensweise mit dem Laptop unter Zuhilfenahme eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts.

Ich vertraue bei der 1 Kamera Methode halt erstmal auf den guten Willen von MB, man könnte -sofern man in der Nähe von Berlin lebt- das Fahrzeug z. B. ja auch mal einem Bildfahrer überlassen sofern der Fehler nachvollziebar auftritt. (muss der TS selber wissen)

Weiss nicht ob der Blaube noch da arbeitet.

Ich für meinen Teil bin eher derjenige der ein Problem erstmal ohne Gericht zu beseitigen versucht, zudem bei sowas die Chancen das das Fzg ein Klassiker geworden ist bevor man da ein Urteil hat m. E. recht gut stehen.

@therealrob: wenn ein Diesel Moel in den Brennraum bekommt läuft er von alleine und dreht auch gut hoch, solange bis das Moel weg ist.

Wenn ein Auto z. B. eine Leistung von 100KW hat, sind die Bremsen auf eine Leistung von ca. 400KW ausgelegt, man kann also ein Auto auch Bergab mit Vollgas mit der Betriebsbremse anhalten.

Die Aussage des Fahrers stimmte also nicht, bzw. der ist halt nicht richtig reingelatscht.

Zitat:

@Rhanie schrieb am 2. März 2020 um 09:54:14 Uhr:

bei der Speedtronic kann ich eine max. Geschwindigkeit angeben, über die er erstmal nicht drübergeht auch wenn ich mehr Gas gebe, unterhalb dieses Limits macht er alles normal.

würde auch nur wenig Sinn machen wenn man ein Geschw. Limit eingibt.

Wir reden hier von 3 versch. Systemen,

Tempomat hält Geschw. im gewählten Bereich und man kann Gasgeben,

Dystronic hält Geschwindigkeit und bremst Aktiv bei zu geringem Abstand zum Vordermann , beschleunigt dieser beschleunigt auch die Dystronic, allerdings nicht Digital, sondern der Fahrsituation angemessen.

ob man damit gewaltsam in den Vordermann krachen kann ohne vorher kurz die Bremse anzutippen hab ich aus wirtschaftlichen Erwäggründen noch nicht versucht.

Die Speedtronic begrenzt die max. Geschwindigkeit und geht nicht drüber (praktisch z. B. in der Schweiz und F.), darunter ist alles (auch Kickdown) möglich.

Ähnlich zur Werksseitigen Begrenzung auf 250kmh

(Volvo mittlerweile 180)

Nun bin ich im MB-System nicht firm, aber ich kenne es so:

JEDEN Abstandstempomaten (von Dir Dystronic genannt, ACC halt) den ich bisher erlebt habe, konnte man mit Gasgeben übersteuern. In jedem damit ausgestatteten Wagen bei uns seit 2008. Im übrigen auch jeden Tempomaten ohne Abstandsregelung.

Und auch den Speedlimiter (so heisst das in meinem Fahrzeug, entweder ich wähle ein Tempo aus oder gebe den Befehl die Daten der Beschilderungen zu übernehmen) kann ich übersteuern in meinem Wagen. Es bedarf dazu etwas mehr Pedaldruck, der Wagen erinnert einen quasi mit Unwilligkeit an das gewählte Limit - aber auch das kann mit Gewalt sozusagen überstimmt werden von mir als Fahrer.

Beides ohne dass das System vorher durch Bremsdruck ausgeschalte wird, sondern bei laufendem System. Gebe ich die Übersteuerung auf, dann regulieren die Systeme alles wieder auf den eingestellten Bereich. Wobei es dem TE nicht um einen Speedlimiter geht, sondern um den Abstandstempomaten - also Nr 2 von den durch Dich aufgeählten.

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