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Man steckt nicht drin.. Volvo V70 D5 AWD und der Turbolader..

Volvo V70
Themenstarteram 6. Mai 2012 um 12:10

Hab mir Freitag einen gebrauchten Volvo V70 D5 AWD, 111.500km mit allem drum und dran gebraucht gekauft.

Toller Wagen, SEHR gepflegt und Vollausstattung..

Scheckheft alle Inspektionen bei VOLVO gemacht und TÜV + ASU neu.

Bin damit Freitag von Hamburg nach Berlin gefahren und war sowas von Happy mit dem Auto.

Dann 2 Tage Garage wg Ummeldung etc und heute sollte es zur Arbeit "gehen".

Nach 2 km zieht er nicht mehr und im Display erscheint: Motorsystem Wartung erforderlich mit Ausrufezeichen.

ADAC angerufen und die Diagnose vom Diagnosegerät: Turbolader defekt.

Morgen habe ich eh einen Termin bei VOLVO wg der fälligen Inspektion.

Ich könnt heulen... Nun sitz ich da und warte auf den Abschlepper :(

Jemand schonmal diese Erfahrung gemacht? Ne gute Idee? o.ä.

Ist mein erster Volvo und ich habe mich grad eben erst hier angemeldet

Wagen ist von privat gekauft, Garantie ist also nen Wunschtraum..

Gruß Marc

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17 Antworten

"Garantie" hättest Du auch beim Händler nicht gehabt,nur eine Gewährleistung.

Garantien sind im Allgemeinen aufpreispflichtig.

Ich gehe mal bei einer so kurzen Betriebszeit Deinerseits davon aus,das der Wagen schon einen "Vorschaden" hatte,der dem Vorbesitzer bekannt sein musste.

Vielleicht ist auch nur ein Turboschlauch angeknabbert worden...

Lass erstmal nachgucken,was defekt ist und dann würde ich ggf. freundlich Kontakt mit dem Vorbesitzer aufnehmen.

Über die Reparaturquittungen lässt sich ja auch rausfinden,wo der Wagen bislang in Behandlung war und ggf. kann man dort rausbekommen,ob der deswegen schon mal aufgefallen war.

Gruß,Martin

am 6. Mai 2012 um 14:04

...wenn es kurz "Peng/Zuff" gemacht hat, hat sich der Druckschlauch verabschiedet. Das Auto geht dann in den Notlauf = quasi Null Leistung.

Mist. Der Vorschlag mit dem Kontakt zur Vorwerkstatt ist gut.

Wenn es ein (verschwiegener) Vordefekt ist, kann es ggf. für Dich und die Kostenbilanz des Schadens sehr nützlich sein, falls der Vorbesitzer als Arzt, Anwalt oder innerhalb einer anderen Selbständigkeit arbeitet, da diese eine Händlergewährleistung geben müssen (auch wenn die meisten Selbständigen das nicht wissen).

Themenstarteram 6. Mai 2012 um 18:01

Bin sehr gespannt auf den Besuch bei Volvo und das damit verbundene Ergebnis!

Ich gehe nicht von einem "vorsätzlichen Schrott Verkauf" aus, ich habe den Vorbesitzer schon

kontaktiert und bis jetzt reagierte er Gentlemen like.

Der hat auch eine Firma über die der Volvo lief, hat Ihn aber vor zwei

Jahren auf sich selbst angemeldet.

Ich habe nun auch in Erfahrung bringen können welche Volvo Werkstatt es war

und der Vorbesitzer machte auch keinen Hehl daraus.

Geräusche lauter oder unkontrollierter Art gab es nicht. War einfach nur ein Leistungsloch ohne Vorankündigung.

Drückt einem Volvo Neuling die Daumen, der Wagen ist echt so cool. Ich bin schwer begeistert.

 

Vielen Dank erstmal und bis morgen,

Gruß aus Berlin*

Hallo aus Berlin nach....

da hast Du ja vielleicht Glück. Egal ob der Vorbesitzer den Wagen auf privat angemeldet hat, wenn er Unternehmer ist, hat er auch die Gewährleistungspflicht. Aber bitte nicht mit Garantie verwechseln. Sollte es ein Schaden sein, der schon beim Kauf vorhanden gewesen sein könnte, dann ist er wohl dabei...

Gruß

KUM

am 7. Mai 2012 um 9:20

Ich möchte das nur mal einwerfen, nicht damit hier ein falscher Eindruck entsteht:

Nicht alle, die in irgendeiner Form "nicht-angestellt" arbeiten, sind als Selbständige zu werten, wenn es z.B. um den Verkauf eines Autos geht. Auch dafür gelten sehr strenge Regeln, die erstmal vom Käufer bewiesen werden müssen. Also mal lieber nach einer vernünftigen Regelung suchen, mit der alle leben können.

Freiberufler ebenso wie andere "Selbständige" müssen nämlich auch in "geschäftlicher Absicht" handeln, um eben in Haftung genommen werden zu können. Das ist kein Autohändler, und insofern würde ich mir schonmal so ein paar Tausend Euro als Rückstellung anlegen, wenn Du da wirklich auf die harte dagegen gehen willst.

Ich drücke Dir mal die Daumen, dass das alles gut für Dich läuft, und Du auch ohne grössere Streitereien mit Deinem Verkäufer auskommst. Denn bei so einem schönen Auto sollte man sich nicht ärgern, sondern über's fahren freuen! :)

am 7. Mai 2012 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von Paddy74

Freiberufler ebenso wie andere "Selbständige" müssen nämlich auch in "geschäftlicher Absicht" handeln, um eben in Haftung genommen werden zu können. Das ist kein Autohändler, und insofern würde ich mir schonmal so ein paar Tausend Euro als Rückstellung anlegen, wenn Du da wirklich auf die harte dagegen gehen willst.

Das wäre mir persönlich neu und ist ein m.E. ein weit verbreiteter Irrtum. Pauschal gesagt gilt m.E., wer USt. ausweist, muss gegenüber dem privaten Kunden auch Gewährleistung geben. Ausschluss geht nur gegenüber Gewerblichen.

Selbstständige/Freiberufler sind da dem prof. Händler gleichgestellt.

Themenstarteram 7. Mai 2012 um 19:14

Es ist ein Turborohr, so nannten sie es kaputt.

Teil und Austausch ca300€.

Soll man da noch an den Verkäufer

herantreten oder Pech gehabt?

Schwierig..

 

Zitat:

Original geschrieben von MarcH1974

Es ist ein Turborohr, so nannten sie es kaputt.

Teil und Austausch ca300€.

Soll man da noch an den Verkäufer

herantreten oder Pech gehabt?

Schwierig..

hallo,

du hast do bereits mit ihm gesprochen und er war ganz gentleman.

dann würde ich den kontakt nochmal suchen und eventuell um eine einigung verhandeln.

mit etwas feingefühl ist bestimmt was drin.

auf jeden fall ist es einen versuch wert.

 

gruss

An den TE:

Generell bei den AWD:

Bitte umgehend die Verbindungshülse vom Verteilergetriebe zur Kardanwelle checken lassen.

Dies ist ein Verschleißteil,da relativ weich vom Material her.

Wenn die verschlissen ist,funktioniert auch der Allrad nicht mehr.

Es sind mit Sicherheit etliche AWD unwissend ohne Allrad unterwegs,bei denen die Hülse bereits defekt ist.

Diese Hülse gammelt gerne,wenn Wasser eindringt und irgendwann ist sie platt...

 

Martin

Flansch
Themenstarteram 8. Mai 2012 um 6:41

Guter Tip, Danke.

Ich versuche mir mal den Werkstatt Menschen zu schnappen

und befrage Ihn dazu. Ich muss bestimmt noch einiges zu dem

Wagen lernen. Heute kann ich den bestimmt wieder abholen.

Freu mich drauf, bin gespannt was die Inspektion kosten wird.

Ohne Allrad wären ca 550€ fällig, mit Allrad bestimmt n bissl mehr.

Gruß Marc

am 8. Mai 2012 um 9:18

@T5-Power

Wo stand denn, dass der AWD kaputt ist? Aber zum checken ist das wirklich eine sehr guter Ansatz. Ich würde das aber in dem Fall lieber "privat" auf einer Bühne testen. Einfach rauf fahren, hoch fahren, Gang rein und sehen ob sich alle vier Räder drehen. Wer weiss, was die sich sonst noch für Ideen einfallen lassen, was kaputt sein könnte, dass es gar nicht ist.

@stelo

Ich will das gar nicht in Diskussion ausarten lassen, Du hast schon Recht, dass viele unwissend als gewerbliche Verkäufer auftreten, viele aber eben auch nicht. Ich halte es für gangbarer, zuerst ohne dieses Druckmittel auszukommen. In meinem Fall z.B. wüsste ich definitiv, dass ich, trotz Selbständigkeit, keine Gewährleistung geben müsste. Wenn mich jemand gleich auf der Schiene "angreift", ist er sowieso durch. Darauf zielte das ab. :)

Abschliessend kann man sagen, dass man sich auf dieses "Recht" mal nicht zu sehr verlassen sollte, denn es muss nachher nicht gerichtlich bestätigt werden, es kann. :)

@TE

Ist sicher ärgerlich, aber das kommt wirklich mal vor mit dem Turboschlauch, dass sollte Dir hoffentlich nciht die Freude am Neuen nehmen. Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, dass Du Dich mit dem Verkäufer auf etwas spannendes einigen kannst, womit Ihr beide gut leben könnt. :)

Und allzeit gute Fahrt!

am 8. Mai 2012 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von Paddy74

In meinem Fall z.B. wüsste ich definitiv, dass ich, trotz Selbständigkeit, keine Gewährleistung geben müsste.

Mich z.B. als Architekt entlässt keiner aus dieser Verantwortung, leider ;) Du bist der erste, den ich kenne, mit Persilschein :D

Zitat:

Mich z.B. als Architekt entlässt keiner aus dieser Verantwortung, leider ;) Du bist der erste, den ich kenne, mit Persilschein :D

Google das mal. Das war anfangs so, ist aber nach neuer Rechtsprechung geändert. Nur wer seinen primären Broterwerb mit dem Autohandel verdient ist in der Gewährleistung. Da gibt es neue und eindeutige Urteile. Und das ist auch gut und vernünftig.

sid2006

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