Mal wieder Mehrwertsteuer

Hallo zusammen,

ich habe schon eine Stunde gesucht, aber noch nicht das Richtige gefunden.
Folgender Fall:

Mein Neffe putzt die Motorhaube meines Passat mit Blättern. Die wird dadurch
verkratzt. Mein Bruder meldet es seiner Haftpflicht und die schickt einen Gutachter.
Zwischenzeitlich habe ich auch bei einer Lackierwerkstatt einen KVA eingeholt:

58a1b852-c067-4333-ace7-a105d9e5dd4b

Ich hab das Reparieren lassen.
Wenn ich die Rechung der Lackierei an die Versicherung einreiche und um Erstattung der MwSt. bitte, welche MwSt. muss die Versicherung dann zahlen? Die tatsächlich Angefallene, also 146,22€ oder nur die vom Gutachten, also 112,09€?

KVA Lackiererei

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Gutachter

915,82€ (Netto 769,60€)

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702,05€ (Netto 589,96€)

146,22€ MwSt.

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112,09€ MwSt.

Beste Antwort im Thema

Weil man sich dann auch mit der Rechnung die ganze Summe von der Versicherung holt.

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Ok, danke Euch. Muss ich das nächste Mal besser aufpassen...

Lass Dich doch bitte nicht für dumm verkaufen.
Weder von der Versicherung, noch von einigen Forenschreibern.
Selbstverständlich steht Dir der volle Bruttorechnungsbetrag von 915,82 € zu!

Zitat:

@rrwraith schrieb am 2. Dezember 2017 um 05:26:09 Uhr:


Lass Dich doch bitte nicht für dumm verkaufen.
Weder von der Versicherung, noch von einigen Forenschreibern.
Selbstverständlich steht Dir der volle Bruttorechnungsbetrag von 915,82 € zu!

Das hat er doch gar nicht gefragt

Kasko ist anders als Haftpflicht, dort wird nach dem Kleingedruckten gezahlt. Wenn dort ein Gutachten vorliegt sollte man sich daran halten.

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Zitat:

@27239 schrieb am 2. Dezember 2017 um 08:34:41 Uhr:


Kasko ist anders als Haftpflicht, dort wird nach dem Kleingedruckten gezahlt. Wenn dort ein Gutachten vorliegt sollte man sich daran halten.

???

okay doof geschrieben :-) aber mal so gesagt, wenn im Gutachten 2 Stunden Arbeitszeit stehen und in der Rechnung später 4, dann wird die Rechnung geprüft und wenn die Zeit unbegründet ist, werden Abzüge gemacht oder nach vorliegenden Gutachten abgerechnet. Bei einer einfachen Lackierung einer Haube können ja kaum aussergewöhnliche Arbeiten hinzukommen.

Zitat:

@27239 schrieb am 2. Dezember 2017 um 09:57:19 Uhr:


wenn im Gutachten 2 Stunden Arbeitszeit stehen und in der Rechnung später 4, dann wird die Rechnung geprüft und wenn die Zeit unbegründet ist, werden Abzüge gemacht oder nach vorliegenden Gutachten abgerechnet.

Diese Aussage ist falsch. Ein solches Verhalten ist rechtswidrig.
Selbst wenn die Rechnung falsch ist, ist sie vom Schädiger, also auch von seiner Versicherung, in voller Höhe zu bezahlen. Was ein Versicherungsgutachter in sein "Gutachten" schreibt, ist völlig irrelevant.

mist, sorry. Ich war in der Regulierung eines Kasko Schadens.

Ergänzend zu @rrwraith: Es handelt sich doch sicher um die Privathaftpflicht des Bruders, oder? In erster Linie ist also mal der Bruder in voller Höhe schadenersatzpflichtig - und wenn seine Privathaftpflicht nicht oder nur teilweise zahlen will, dann muss es eben der Bruder tun.

Also wenn man es schon ganz genau nimmt, die Korinthen vielleicht noch sauber lutschen will, muss ja der Sohn des Bruders zahlen. Von seinem Taschengeld. Oder er teilt es sich mit dem Baum, dessen Blätter den Schaden ja ganz eigentlich verursacht haben.

Und wem gehört der Baum? 😛

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