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Mal wieder Mehrwertsteuer

Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 17:42

Hallo zusammen,

ich habe schon eine Stunde gesucht, aber noch nicht das Richtige gefunden.

Folgender Fall:

Mein Neffe putzt die Motorhaube meines Passat mit Blättern. Die wird dadurch

verkratzt. Mein Bruder meldet es seiner Haftpflicht und die schickt einen Gutachter.

Zwischenzeitlich habe ich auch bei einer Lackierwerkstatt einen KVA eingeholt:

KVA Lackiererei|| Gutachter
915,82€ (Netto 769,60€)|| 702,05€ (Netto 589,96€)
146,22€ MwSt.|| 112,09€ MwSt.

 

Ich hab das Reparieren lassen.

Wenn ich die Rechung der Lackierei an die Versicherung einreiche und um Erstattung der MwSt. bitte, welche MwSt. muss die Versicherung dann zahlen? Die tatsächlich Angefallene, also 146,22€ oder nur die vom Gutachten, also 112,09€?

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Weil man sich dann auch mit der Rechnung die ganze Summe von der Versicherung holt.

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Warum sollen die nur die MWST bezahlen?

Das kann aber nur eine fiktive Frage sein, denn wenn dein Neffe die Haube mit ein paar Blättern verkratzt hat dann sollte sich das rauspolieren lassen. Was einen Bruchteil kosten würde oder der Vater des Neffen selber machen könnte.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. Dezember 2017 um 18:59:58 Uhr:

Warum sollen die nur die MWST bezahlen?

weil vielleicht der Nettobetrag schon gezahlt wurde?!

Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 18:37

Der Nettobetrag wurde gezahlt. Ich habe daraufhin alles lt. Kostenvoranschlag machen lassen.

Dann habe ich diese Rechnung an die Versicherung geschickt. Diese hat mir die 112,09€ erstattet.

Ich bin aber der Meinung, es müsste die tatsächlich Angefallene MwSt. erstattet werden. Das war die Frage.

@martinb71 Die Kratzer waren so tief, das die Motorhaube komplett lackiert werden musste. Das wurde auch durch das Gutachten bestätigt.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 1. Dezember 2017 um 19:05:29 Uhr:

Das kann aber nur eine fiktive Frage sein, denn wenn dein Neffe die Haube mit ein paar Blättern verkratzt hat dann sollte sich das rauspolieren lassen. Was einen Bruchteil kosten würde oder der Vater des Neffen selber machen könnte.

Wenn der Gutachter der Versicherung in den Kostenvoranschlag eine Lackierung aufnimmt

dürfte es wohl kaum mit auspolieren getan sein. Gutachter der Versicherung kalkulieren

immer die günstigste Variante. Das weiß doch inzwischen jedes Kind!

Wenn du tatsächlich reparieren läßt muss die Versicherung den kompletten Betrag mit der

darauf entfallenden USt bezahlen.

Bei fiktiver Abrechnung, d.h. du läßt bei einem Smartrepair preiswert auspolieren wenn es denn geht,

wird die Versicherung nur den vom Gutachter berechneten Nettobetrag erstatten.

Das hat sich jetzt leider überschnitten.

Welchen Nettobetrag hat die Versicherung erstattet?

Den lt. Gutachter oder den lt. Werkstatt?

OK dann waren Dreck und Steinchen mit im Spiel.

Zur Frage:

Die Versicherung hat dir vermutlich nach dem Gutachten die Nettosumme aus dem Gutachten per Scheck € 589,96 geschickt und Du hast ohne Einspruch bei der Versicherung einzulegen die Werkstatt nach KVA beauftragt. Richtig?

Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 19:05

Die Versicherung hat mir die Netto 589,96€ lt. Gutachten erstattet.

Ich habe daraufhin die Reparatur veranlasst.

Bis dahin ist alles i.O. und für mich auch O.K.

Nun habe ich die Rechnung der Reparatur mit der Bitte um Erstattung der MwST. der Versicherung eingereicht.

Diese hat mir heute 112,09€ MwSt. erstattet. (589,96€ Netto + 112,09€ MwSt = 702,05€)

Ist das so korrekt oder muss die Versicherung die 146,22€ MwSt. erstatten, die auf der Werkstattrechung

stehen?

Und die etwa 180 Euronen netto bezahlst du aus eigener Tasche? :confused:

Hier stimmt doch was nicht.

Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 19:13

Ja, habe ich.... Warum soll da was nicht stimmen?

Weil man sich dann auch mit der Rechnung die ganze Summe von der Versicherung holt.

Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 19:23

Ok, aber gibt es auch eine Antwort auf meine Frage :)

Die Antwort auf Deine Frage:

Die Versicherung hat richtig abgerechnet, der Bruttoschaden betrug 702,05 und wurde scheinbar nicht in Frage gestellt.

Wem Du dann wie viel für die Reparatur gibst, ist Dein Problem.

Genau

Ich hatte ja schon die Sache mit dem Einspruch auf die Nettozahlung aus dem Gutachten geschrieben.

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