Mal wieder Bagatellschadengrenze
Hallo Leute, offensichtlich ein beliebtes und sehr schwammiges Thema mit der Bagatellschadengrenze.
Die letzten Threads bin ich auch dazu durchgegangen. Wollte nur euren Rat zur Vorgehensweise. Ist mein erster Unfall. Wagen ist ein MX5
Vor fast 3 Wochen hat sich ein LKW wohl beim Wenden in meinen Kotflügel gesetzt (Auto stand geparkt). Verursacher war eine Gerüstbaufirma. Konnte dann nach dem Wochenende mit der Firma telefonieren, die mich an ihren Versicherungsmakler geleitet hat. Der Herr ließ sich erst nach 2-3 Tagen erreichen, habe ihm kurz den Schaden geschildert und ihm gesagt dass ich gerne einen unabhängigen Sachverständigen hätte. Er meinte nur das wäre mein gutes Recht und hat dann aufgelegt. Habe dann einen Gutachter bestellt der mir ein Schadensgutachten über Reperaturkosten von 893€ (brutto abzüglich Wertverbesserung von 71€ = 821€ ausgestellt hat. Heute kommt endlich der Schrieb der VHV mit dem Hinweis ein Gutachten wird nur erstattet wenn es erforderlich und zweckmäßig ist. D.h. Über 1000€ liegt.
Nur gibt es laut Lektüre ja keine einheitliche Bagatellgrenze, wobei sie wohl häufig zwischen 700-800€ eingeschätzt wird. Auch war das Ausmaß des Schadens ja vor einem Gutachten nicht wirklich abzusehen für mich als "Laie". Kotflügel ist auf etwa 30cm eingedrückt. Das Gutachten ist ein Kurzgutachten und wird so bei 250€ liegen.
Ich nehmen mal an die VHV kann nicht einfach aus gutdünken ihre Bagatellgrenze bei 1.000€ ziehen?
Wie gehe ich am besten vor?
Grüße
Beste Antwort im Thema
@HCING schrieb am 30. November 2016 um 12:18:21 Uhr:
Hallo TE,
die VHV glaubt in einem rechtsfreien Raum zu leben. Das Verhalten dieser Versicherung lässt aus meiner Sicht kaum eine andere Sichtweise zu. Sie versucht überall Kosten zu sparen mit zum Teil völlig aus der Luft gegriffenen Argumenten. Sie versucht z.B. auch die Kosten für Gutachten nach ihren Vorstellungen zu drücken. Als Argument wird hier ein interner Gebührenrechner für Sachverständigenhonorare ins Spiel gebracht.
Ich kann Dir nur anraten, lass Dich anwaltlich von einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten. Ich gehe jedoch davon aus, dass er klagen muss, damit Du zu Deine Recht kommst.
Viel Erfolg!!!
Mittlerweile laufen schon Strafanzeigen gegen diese Brüder. Die bekommen über kurz oder Lang schon noch Ihre Grenzen aufgezeigt.
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20 Antworten
Zitat:
@Hiwatt88 schrieb am 29. November 2016 um 20:31:11 Uhr:
Wie gehe ich am besten vor?
Ab zum Anwalt, der dann deine Ansprüche inkl. der Gutachterkosten geltend macht (und durchsetzt).
Richtig. Allein kommst Du da nicht effektiv weiter. Der Anwalt wird sich allerdings freuen, nur in der geringesten Gebührenstufe tätig werden zu dürfen. 🙂
Das ist die zweitniedrigste Gebührenstufe 501-1000,- €, davor ist noch 0-500,- €. Ändert aber an der Freude wenig. Und mit Gutachten und etwaigem Nutzungsausfall ist das schon die dritte Gebührenstufe. Der Winterurlaub rückt näher.
Und bezüglich Wertverbesserung: Vorschaden, Lackkratzer o.ä. vorhanden?
Dem TE geht es ja nur noch um die Gutachterkosten. Die werden wohl unter 500,- € liegen. Geht es ihm auch um Nutzungsausfall u.ä., wird dieser Bereich die Hauptsache mit unter 500,- € und die SV-Kosten sind dann nicht mehr streitwertrelevant. So entwickeln sich Magengeschwüre. 😁
Nur, wenn die Versicherung beim Anwaltsschreiben bereits die Hauptforderung bezahlt hat. Echt ein harter Job, Anwalt würde ich da nicht sein wollen.
Deshalb machen das die Versicherer ja meist zeitgleich (Zahlung des zu geringen Betrages + entsprechendes Schreiben). Man sollte es sich dennoch nicht bieten lassen.
Ketzte Woche hab ich ein Ablehnungsschreiben per Fax erhalten, ging um knapp 50,- €. Rückstufungsschaden aus VU mit Vollkasko. Der Gegner war bereits rechtskräftig zum Ersatz verurteilt, per Feststellungsklage. Und am gleichen Tage wurde dann die Forderung bezahlt und per Post ein Abrechnungsschreiben (ging heute ein) geschickt. Klage war da schon fertig.
So gehört sich das. 😁
Danke für eure Antworten!
Wenn mir meine Bachelorarbeit nicht grade über den Kopf wachsen würde, wäre ich auch sicherlich schon zum Anwalt gegangen. Das werde ich dann wohl nachholen müssen. Habe bis eben gedacht ich müsste dafür meine Rechtsschutz einsetzen. Aber wenn die VS den Anwalt zahlt...
Vielleicht habe ich ja Glück und die zahlen das Gutachten.Kommt sie ja vielleicht günstiger als Gutachten + Anwalt
Nimm die RS-Police mit zum Anwalt.
Hallo TE,
die VHV glaubt in einem rechtsfreien Raum zu leben. Das Verhalten dieser Versicherung lässt aus meiner Sicht kaum eine andere Sichtweise zu. Sie versucht überall Kosten zu sparen mit zum Teil völlig aus der Luft gegriffenen Argumenten. Sie versucht z.B. auch die Kosten für Gutachten nach ihren Vorstellungen zu drücken. Als Argument wird hier ein interner Gebührenrechner für Sachverständigenhonorare ins Spiel gebracht.
Ich kann Dir nur anraten, lass Dich anwaltlich von einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten. Ich gehe jedoch davon aus, dass er klagen muss, damit Du zu Deine Recht kommst.
Viel Erfolg!!!
Aus dem Erstbeitrag des Te entnehme ich, dass er ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben hat.
Die Versicherung lehnt die Übernahme der Kosten für ein Gutachten ab; daraus folgt aber nicht zwingend, dass sie auch die Kosten für ein Kurzgutachten ablehnt.
Hat die Versicherung schlampig formuliert, also die Übernahme der Kosten für das erstellte Kurzgutachten abgelehnt, oder hat Versicherung noch keine Kenntnis von Art des Gutachtens?
O.
@HCING schrieb am 30. November 2016 um 12:18:21 Uhr:
Hallo TE,
die VHV glaubt in einem rechtsfreien Raum zu leben. Das Verhalten dieser Versicherung lässt aus meiner Sicht kaum eine andere Sichtweise zu. Sie versucht überall Kosten zu sparen mit zum Teil völlig aus der Luft gegriffenen Argumenten. Sie versucht z.B. auch die Kosten für Gutachten nach ihren Vorstellungen zu drücken. Als Argument wird hier ein interner Gebührenrechner für Sachverständigenhonorare ins Spiel gebracht.
Ich kann Dir nur anraten, lass Dich anwaltlich von einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten. Ich gehe jedoch davon aus, dass er klagen muss, damit Du zu Deine Recht kommst.
Viel Erfolg!!!
Mittlerweile laufen schon Strafanzeigen gegen diese Brüder. Die bekommen über kurz oder Lang schon noch Ihre Grenzen aufgezeigt.