Mal wieder Bagatellschadengrenze

Hallo Leute, offensichtlich ein beliebtes und sehr schwammiges Thema mit der Bagatellschadengrenze.
Die letzten Threads bin ich auch dazu durchgegangen. Wollte nur euren Rat zur Vorgehensweise. Ist mein erster Unfall. Wagen ist ein MX5

Vor fast 3 Wochen hat sich ein LKW wohl beim Wenden in meinen Kotflügel gesetzt (Auto stand geparkt). Verursacher war eine Gerüstbaufirma. Konnte dann nach dem Wochenende mit der Firma telefonieren, die mich an ihren Versicherungsmakler geleitet hat. Der Herr ließ sich erst nach 2-3 Tagen erreichen, habe ihm kurz den Schaden geschildert und ihm gesagt dass ich gerne einen unabhängigen Sachverständigen hätte. Er meinte nur das wäre mein gutes Recht und hat dann aufgelegt. Habe dann einen Gutachter bestellt der mir ein Schadensgutachten über Reperaturkosten von 893€ (brutto abzüglich Wertverbesserung von 71€ = 821€ ausgestellt hat. Heute kommt endlich der Schrieb der VHV mit dem Hinweis ein Gutachten wird nur erstattet wenn es erforderlich und zweckmäßig ist. D.h. Über 1000€ liegt.

Nur gibt es laut Lektüre ja keine einheitliche Bagatellgrenze, wobei sie wohl häufig zwischen 700-800€ eingeschätzt wird. Auch war das Ausmaß des Schadens ja vor einem Gutachten nicht wirklich abzusehen für mich als "Laie". Kotflügel ist auf etwa 30cm eingedrückt. Das Gutachten ist ein Kurzgutachten und wird so bei 250€ liegen.

Ich nehmen mal an die VHV kann nicht einfach aus gutdünken ihre Bagatellgrenze bei 1.000€ ziehen?
Wie gehe ich am besten vor?

Grüße

Schaden-kotfluegel
Beste Antwort im Thema

@HCING schrieb am 30. November 2016 um 12:18:21 Uhr:
Hallo TE,
die VHV glaubt in einem rechtsfreien Raum zu leben. Das Verhalten dieser Versicherung lässt aus meiner Sicht kaum eine andere Sichtweise zu. Sie versucht überall Kosten zu sparen mit zum Teil völlig aus der Luft gegriffenen Argumenten. Sie versucht z.B. auch die Kosten für Gutachten nach ihren Vorstellungen zu drücken. Als Argument wird hier ein interner Gebührenrechner für Sachverständigenhonorare ins Spiel gebracht.
Ich kann Dir nur anraten, lass Dich anwaltlich von einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten. Ich gehe jedoch davon aus, dass er klagen muss, damit Du zu Deine Recht kommst.
Viel Erfolg!!!

Mittlerweile laufen schon Strafanzeigen gegen diese Brüder. Die bekommen über kurz oder Lang schon noch Ihre Grenzen aufgezeigt.

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eine Aussage von einem oder mehreren sich hier bekennenden "Sachverständigen sollte doch unparteiisch sein.
Dies vermisse ich hier öfters.
Wirft kein gutes Licht auf diesen Berufsstand.

Bopp19 kann so was sagen da ich unsachkundig und kein Sachverständiger bin.

@Bopp19 schrieb am 30. November 2016 um 18:51:54 Uhr:
eine Aussage von einem oder mehreren sich hier bekennenden "Sachverständigen sollte doch unparteiisch sein.
Dies vermisse ich hier öfters.
Wirft kein gutes Licht auf diesen Berufsstand.

Bopp19 kann so was sagen da ich unsachkundig und kein Sachverständiger bin.

und der Delle kann so etwas sagen, eben weil er Sachverständig ist und weil er im Gegensatz zu Bopp19 jeden Tag mit diesem Problemen zu tun hat ganz sicher gute Argumente hat, warum er hier etwas schreibt. Und wie er es schreibt.

Aber deine Meinung bleibt dir hier unbenommen, Sie ist aber ganz sicher nicht so wichtig, dass man als Angehöriger eines Berufstandes deswegen in ein Kissen weinen muss.

Hier sind immer alle ganz lieb. 😁

So, kurzes Update. Nach dem Abgabestress meiner Bacheloarbeit kann ich mich
nun diesem Ärgernis wieder widmen.

Wie bereits vermutet stellt sich die VHV quer.
Erst haben sie den vom Gutachter geforderten Betrag deutlich gekürzt und mir knapp über 500€ überwiesen. Zudem wollen sie die Gutachterkosten für ein Kurzgutachten in Höhe von knapp über 100€ nicht übernehmen. Auf Nachfragen wird erst gar nicht reagiert.

Dementsprechend kümmert sich nun ein Anwalt um die Angelegenheit.

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Weiteres Update.

Wie zu erwarten hat die VHV kurz vor der mündlichen Verhandlung eingeknickt und die 124€ Gutachterkosten bezahlt. Gerichtskosten kriege ich auch demnächst überwiesen.

Am Ende kommt sie das nun alles viel teurer....

Zitat:

@Hiwatt88 schrieb am 4. September 2017 um 11:10:22 Uhr:


Weiteres Update.

Wie zu erwarten hat die VHV kurz vor der mündlichen Verhandlung eingeknickt und die 124€ Gutachterkosten bezahlt. Gerichtskosten kriege ich auch demnächst überwiesen.

Am Ende kommt sie das nun alles viel teurer....

in deinem Fall sicher.
In der Summe der gekürzten Beträge wird sich das aber wohl eher für die Versicherung rechnen - nicht jeder geht dagegen vor.

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