Mal was Grundsätzliches zum Thema "Ich bin geblitzt / gelasert worden"

Liebe Mitleser,

täglich gibt es hier bei MT neue Threads zum Thema "Ich bin geblitzt / gelasert worden, was tun?"
Nicht nur, daß das langsam langweilig wird, es zeigt auch, daß einige Leute offenbar ein Problem mit Recht und Gesetz haben.

Wenn jemand zu schnell fährt, ist er dafür ganz allein verantwortlich und nicht die Polizei, die Politik, das Wetter, die Sichtverhältnisse und was weiß ich noch alles.

Wird jemand geblitzt oder gelasert, sind die Messung, sowie die Folgemaßnahmen zu geschätzt 99,99% rechtlich und technisch nicht zu beanstanden.

Also hört auf zu jammern, zahlt das Verwarnungsgeld oder die Geldbuße und geht ggf einen Monat zu Fuß.

Oder zieht vor Gericht, macht den Rechtsanwalt ( der hoffentlich Ahnung von der Materie hat ) reich und bekommt die richterliche Bestätigung, daß die Messung und das restliche Verfahren gesetzeskonform sind und zahlt anschließend doch.

Liebe Grüße,

Mauser98

...der erst gestern 25 € für zu schnelles Fahren latzen musste.

Beste Antwort im Thema

Liebe Mitleser,

täglich gibt es hier bei MT neue Threads zum Thema "Ich bin geblitzt / gelasert worden, was tun?"
Nicht nur, daß das langsam langweilig wird, es zeigt auch, daß einige Leute offenbar ein Problem mit Recht und Gesetz haben.

Wenn jemand zu schnell fährt, ist er dafür ganz allein verantwortlich und nicht die Polizei, die Politik, das Wetter, die Sichtverhältnisse und was weiß ich noch alles.

Wird jemand geblitzt oder gelasert, sind die Messung, sowie die Folgemaßnahmen zu geschätzt 99,99% rechtlich und technisch nicht zu beanstanden.

Also hört auf zu jammern, zahlt das Verwarnungsgeld oder die Geldbuße und geht ggf einen Monat zu Fuß.

Oder zieht vor Gericht, macht den Rechtsanwalt ( der hoffentlich Ahnung von der Materie hat ) reich und bekommt die richterliche Bestätigung, daß die Messung und das restliche Verfahren gesetzeskonform sind und zahlt anschließend doch.

Liebe Grüße,

Mauser98

...der erst gestern 25 € für zu schnelles Fahren latzen musste.

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Kann ich diesen Thread für eine kurze Frage - kurze Antwort nutzen? 😁

Ich wurde am 01.05.2015, also vor genau einem Jahr mit 27km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Habe die Geldbuße brav gezahlt und den einen Punkt kassiert (meinen ersten überhaupt).
Der Punkt verfällt nach meiner Recherche nach 2,5 Jahren, aber irgendwoher hatte ich die Information, dass es noch eine Frist von einem Jahr nach dem Vergehen gibt, in der man quasi auf Probe ist. Sprich, wenn ich innerhalb dieses Jahres ein weiteres Vergehen gleicher Art begehe, kann mir für die Summe beider Vergehen ein Fahrverbot drohen, auch wenn für jedes einzelne Delikt eigentlich kein Fahrverbot drohen würde.

Ich finde die offizielle Regelung dazu leider ums Verrecken nicht mehr. Stimmt das so weit? Wo kann ich das nachlesen?

Steht im Absatz 2

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/par_04.php

Danke! Also muss ich noch einen guten Monat zittern.

"...innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung..."

Wobei mir das ja nur einmal in fast 15 Jahren passiert ist. Also ist das relativ unwahrscheinlich dass ich nochmal wegen so einer Dummheit Punkte kassiere.

das eine Jahr gilt ab der Rechtskraft der ersten Entscheidung bis zum Tattag des zweiten Verstoßes. Je nachdem, wann der Bescheid ausgestellt wurde, musst Du also noch ein bisschen achtsam sein und keinen weiteren Geschwindigkeitsverstoß mit 26 km/h drüber begehen.

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Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 1. Mai 2016 um 22:33:15 Uhr:



Zitat:

@wkienzl schrieb am 1. Mai 2016 um 21:28:14 Uhr:



Wie weit siehst du in der Nacht bei Fernlicht?

Weniger als seine Reaktionszeit beträgt!

....und wie kommt ihr jetzt da drauf? Könnt ihr das irgendwie belegen, außer mit dummen Kommentaren?
LED-Licht hat laut diverser Tabellen eine Leuchtweite von 250 - 400 m. Die Reaktionszeit beträgt bei 160 km/h (meine Durchschnittsgeschwindigkeit) 44 m, der Bremsweg beträgt 110 m (entnommen aus einer ADAC-Tabelle) was einem gesamten Anhalteweg von 150 m entspricht.

N.T.

rechne mal besser mit Abblendlichtwerten

So lange die Fahrbahn durch das Licht anderer Fahrzeuge gut ausgeleuchtet ist, ist das mit dem Abblendlicht gar nicht relevant. Sonst dürfte man nachts nicht schneller als 80 fahren. Die Diskussion gab es hier allerdings schon x-fach.

Zitat:

@Mauser98 schrieb am 30. April 2016 um 11:23:37 Uhr:


Liebe Mitleser,

täglich gibt es hier bei MT neue Threads zum Thema "Ich bin geblitzt / gelasert worden, was tun?"
Nicht nur, daß das langsam langweilig wird, es zeigt auch, daß einige Leute offenbar ein Problem mit Recht und Gesetz haben.
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Also hört auf zu jammern, zahlt das Verwarnungsgeld oder die Geldbuße und geht ggf einen Monat zu Fuß.

Oder zieht vor Gericht, macht den Rechtsanwalt ( der hoffentlich Ahnung von der Materie hat ) reich und bekommt die richterliche Bestätigung, daß die Messung und das restliche Verfahren gesetzeskonform sind und zahlt anschließend doch.

Liebe Grüße,

Mauser98

...der erst gestern 25 € für zu schnelles Fahren latzen musste.

Es ist aber das gute Recht eines jeden einzelnen Nutzers, sein ganz eigenes privates Problem zur Diskussion zu stellen, seine ganz eigene Frage zu stellen und dies ganz unabhängig davon, ob sie sinnvoll ist, ob sie moralisch einwandfrei ist, ob das Verhalten immer vollständig über jegliche Kritik erhaben ist. Es wird doch niemand mit Waffengewalt gezwungen, derartige Themen zu lesen, geschweige denn sich in irgendeiner Art dazu äußern zu müssen. Und wenn jemand unbedingt das gute Geld dem schlechten Geld noch hinterherwerfen möchte - bitte, es ist die Entscheidung eines jeden Einzelnen. Ansonsten sollte man sich davor hüten, jeden Fragesteller von vornherein abzubügeln, und ihn stattdessen an den eigenen reichlichen Erfahrungen, dem eigenen unendlichen Wissensschatz und der eigenen moralischen Integrität teilhaben lassen 😁 - o.k., das war jetzt ein wenig boshaft 😁.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Mai 2016 um 15:23:12 Uhr:


So lange die Fahrbahn durch das Licht anderer Fahrzeuge gut ausgeleuchtet ist, ist das mit dem Abblendlicht gar nicht relevant. Sonst dürfte man nachts nicht schneller als 80 fahren. Die Diskussion gab es hier allerdings schon x-fach.

ebenso das Raser-, das Drängler-, das Pausenverweigerer- und das Zeitspargezeter. Da sich das ganze Geschwätz wieder und wieder selbst in den Schwanz beißt -

Licht aus

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