ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mal was für Versicherungsfachmänner

Mal was für Versicherungsfachmänner

Themenstarteram 23. September 2008 um 17:15

Da ja das Allg.Thema Versicherung heisst dachte ich mein Problem ist hier am besten aufgehoben. Nun zu meiner Frage: Also mir ist etwas sehr dummes passiert auf der Arbeit und durch diesen dummen Fehler ist eine Maschine kaputtgegangen. Nun meine Frage kann ich dies meiner Privathaftpflicht melden und wird diese den Schaden regulieren? Danke für eure Antwort!!

22 Antworten

Die Schilderung ist etwas dünn, aber grundsätzlich besteht wohl kein Grund, warum ein Arbeitnehmer für einen Schaden haften sollte, den er weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbei geführt hat.

Themenstarteram 23. September 2008 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von SAT-Locator

Die Schilderung ist etwas dünn, aber grundsätzlich besteht wohl kein Grund, warum ein Arbeitnehmer für einen Schaden haften sollte, den er weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbei geführt hat.

Naja fällt den extreme Unvorsicht und unüberlegtheit auch unter grob fahrlässig? Habe die Maschine in einen Dachdeckeraufzug gestellt und habe sie dann herabfahren wollen.....Das ende vom Lied maschine fällt aus dem 3 Stock. Jeddoch habe ich nicht richtig aufgepasst bzw. auf den korekten Stand im aufzug geachtet.

Zitat:

Die Schilderung ist etwas dünn, aber grundsätzlich besteht wohl kein Grund, warum ein Arbeitnehmer für einen Schaden haften sollte, den er weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbei geführt hat.

 

Also mir ist etwas sehr dummes passiert auf der Arbeit und durch diesen dummen Fehler ist eine Maschine kaputtgegangen.

 

Ich würde hier nicht unbedingt falsche Hoffnungen wecken, ohne den Sachverhalt zu kennen...

Naja fällt den extreme Unvorsicht und unüberlegtheit auch unter grob fahrlässig?

 

Was meinst du denn selber dazu ? 

Nein, das ist keine Sache für die Private-Haftpflicht-Versicherung.

Weil ein Arbeitgeber u. a. die Folgen von Bedienungsfehlern seiner AN kalkulieren muss, gibt es auch deshalb eine Maschinenversicherung, die Maschinen sind da gegen viele Gefahren versichert, einschließlich der groben Fahrlässigkeit als Ursache.

Wie weit der AG von seinem AN Schadenersatz wegen gober Fahrlässigkeit verlangen kann, ist aber ein sehr vielschichtiges Thema was hier im Forum nicht allgemeingültig behandelt werden kann.

am 23. September 2008 um 17:41

Das ist kein Thema für die "Privathaftpflicht"

Diese soll ja gegen "Missgeschicke" im "Privaten" Bereich absichern.

Wäre für viele "Arbeitgeber" natürlich schön wenn irgendetwas im Arbeitsbereich zerstört wird und

der Arbeitnehmer seine "Privathaftpflicht" zahlen lassen könnte .:D

Die Beiträge zur Versicherung wären dann natürlich unwesentlich höher. ;)

Das Thema fahrlässig, grob Fahrlässig oder Vorsatz sollte hier nicht "allgemein" behandelt werden.

Gruß Frank

Irgendwie habe ich hier (unbewusst) Sch... gepostet..... :(

 

Natürlich hat die PHV hiermit nix zu tun.

 

Das wollte ich eingentlich auch zum Ausdruck bringen.....

 

@ SAT-Locator

 

Sorry, du hast natürlich Recht, eigentlich bin der selben Meinung wie meine Vorredner, du eingeschlossen ..... Schäm....   :(

 

Gruß

 

Delle

Hallo, wie sieht denn die Sache aus wenn man mein eine Diensthaftpflichtversicherung hat?

Zitat:

Original geschrieben von Daniel240383

Hallo, wie sieht denn die Sache aus wenn man mein eine Diensthaftpflichtversicherung hat?

diese deckt, meines wissens nach, nur ansprueche (bei beamten?) ab die von 3. seite an den dienstherren gestellt wurden.

sollte der staat dann vom "beamten" berechtigte forderungen haben, sind diese versichert.

wobei da auch grobe fahrlaessigkeit nachgewiesen sein muss.

Harry

... heisst Amtshaftpflichtversicherung (für öffentlich Bedienstete, also auch für nicht-verbeamtete Angestellte) ... und da kann man sich auch versichern gegen Ansprüche aus Schlüsselverlust z.B.

Normalerweise schliesst man so etwas im Zusammenhang mit der PHV ab (Amts- und Privathaftpflichtversicherung).

 

Grüsse,    motorina.

Wie @harry999 schon geschrieben hat, ergibt sich die Notwendigkeit einer Diensthaftpflichtversicherung aus dem Deckungskonzept und der Haftungslücke seitens seines Dienstherrn, bei dem Tatbestand der groben Fahrlässigkeit.

Du bist auf Arbeit so oder so versichert. Arbeitnehmerhaftung, über diesen Betrag bist du kaum haftbar.

Was meinst Du genau, kannst Du das mal bitte erklären?

Du kannst nur bis zur Summe X haftbar gemacht werden. Das nennt sich die Arbeitnehmerhaftung. Die ist eigentlich im Arbeitsvertrag fest gelegt. Die Höhe ist fast immer ein Monatslohn. Sie kommt aber nicht zu tragen, wenn ein Vorsatz da ist.

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mal was für Versicherungsfachmänner