Mal eine Frage
Hallo Leute, ich hab da mal eine Frage 🙂
unzwar, wenn ich jetz das Auto eines Freundes fahren muss, weil er getrunken hat, wäre ich dann auch mit dem Fahrzeug versichert, wenn eigentlich nur er darauf versichert wäre? Wir sind uns alle nicht so einig, ich hoffe ihr könnt helfen, danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Nemesis-007
Rein Rechtlich biste nicht Versichert! nur wenn du mit im Vertrag stehst!
also Nein auch nicht wenn er nebendran sitzt
Diese Aussage ist viel zu pauschal und von daher auch in dieser Form falsch.
Siehe meine obigen Ausführungen.
9 Antworten
Rein Rechtlich biste nicht Versichert! nur wenn du mit im Vertrag stehst!
also Nein auch nicht wenn er nebendran sitzt
Muss man unterscheiden:
1. Haftpflichtversicherung.
Als Fahrer des Fahrzeuges bist du versichert - wenn du also einen Crash baust, dann übernimmt den Fremdschaden die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges.
Sofern der Fahrzeugeigentümer in seinem Vertrag einen beschränkten Fahrerkreis abgeschlossen hat, so erwartet ihn nach der Regulierung eine Vertragsstrafe der Versicherung.
2. Kaskoversicherung:
Hier gilt vom Grundsatz her mal das gleiche.
Aber, wenn du selbst ordentlich Promille hast, so wird folgendes passieren:
Die Kaskoversicherung reguliert an ihren Versicherten (also den Freund) und wird dich sodann in Regress nehmen.
Und hiergegen hilft dir keine andere Versicherung - das kannst du dann alles aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wenn du selbst nüchtern warst und auch sonst keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dann siehe Haftpflichtversicherung: Kein Regress gegen dich, aber evtl. Vertragsstrafe für den Freund.
3. Fall es besteht keine Kaskoversicherung und du setzt die Kiste an einen Baum.
Dann kannst du gleich mal den Geldbeutel zücken, denn dann heisst es für dich: Zahlemann und Söhne an den Fahrzeugeitentümer.
Auch hier hilft keine andere Versicherung, du musst dem Freund den Fahrzeugschaden auf Heller und Cent aus eigener Tasche bezahlen.
Aus diesem Grunde ist bei deartigen Aktionen immer eine gewisse Vorsicht anzuraten, denn es ist altbekannt, dass bei Geld die grössten Freundschaften aufhören.
Zitat:
Original geschrieben von Nemesis-007
Rein Rechtlich biste nicht Versichert! nur wenn du mit im Vertrag stehst!
also Nein auch nicht wenn er nebendran sitzt
Diese Aussage ist viel zu pauschal und von daher auch in dieser Form falsch.
Siehe meine obigen Ausführungen.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Muss man unterscheiden:1. Haftpflichtversicherung.
Als Fahrer des Fahrzeuges bist du versichert - wenn du also einen Crash baust, dann übernimmt den Fremdschaden die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges.
Sofern der Fahrzeugeigentümer in seinem Vertrag einen beschränkten Fahrerkreis abgeschlossen hat, so erwartet ihn nach der Regulierung eine Vertragsstrafe der Versicherung.
2. Kaskoversicherung:
Hier gilt vom Grundsatz her mal das gleiche.
Aber, wenn du selbst ordentlich Promille hast, so wird folgendes passieren:
Die Kaskoversicherung reguliert an ihren Versicherten (also den Freund) und wird dich sodann in Regress nehmen.
Und hiergegen hilft dir keine andere Versicherung - das kannst du dann alles aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wenn du selbst nüchtern warst und auch sonst keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dann siehe Haftpflichtversicherung: Kein Regress gegen dich, aber evtl. Vertragsstrafe für den Freund.
3. Fall es besteht keine Kaskoversicherung und du setzt die Kiste an einen Baum.
Dann kannst du gleich mal den Geldbeutel zücken, denn dann heisst es für dich: Zahlemann und Söhne an den Fahrzeugeitentümer.
Auch hier hilft keine andere Versicherung, du musst dem Freund den Fahrzeugschaden auf Heller und Cent aus eigener Tasche bezahlen.
Aus diesem Grunde ist bei deartigen Aktionen immer eine gewisse Vorsicht anzuraten, denn es ist altbekannt, dass bei Geld die grössten Freundschaften aufhören.
so siehts aus also immer noch nein!😉 da brauch man ja nicht groß zu Diskutieren klar kann ich ne palette von gründen vorbringen aber wenn man in seinen eigenen vertrag sieht wirds schon klar!
Ein pauschales "Nein" ist in dieser Form nicht richtig.
Die Kfz-Haftpflicht springt für den Fremdschaden in jedem Falle erstmal ein, der Rest (also ob Vertragsstrafe für den Freund) hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Häufig ist aber der Schaden an dem gefahrenen Fahrzeug das Problem, erst Recht, wenn hier keine Volkasko besteht.
Da ist dann der Fahrer des Fahrzeuges derjenige, der bei einem von ihm verschuldeten Unfall alles aus eigener Tasche bezahlen muss - da hilft keine Versicherung, auch nicht eine evtl. Privathaftpflicht.
Es entbrennt nicht selten ein erbitterter Streit über die Entschädigung - viele ehemalige Freunde haben sich nach einer solchen Geschichte vor Gericht in Begleitung ihrer Anwälte wieder getroffen.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Ein pauschales "Nein" ist in dieser Form nicht richtig.Die Kfz-Haftpflicht springt für den Fremdschaden in jedem Falle erstmal ein, der Rest (also ob Vertragsstrafe für den Freund) hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Häufig ist aber der Schaden an dem gefahrenen Fahrzeug das Problem, erst Recht, wenn hier keine Volkasko besteht.
Da ist dann der Fahrer des Fahrzeuges derjenige, der bei einem von ihm verschuldeten Unfall alles aus eigener Tasche bezahlen muss - da hilft keine Versicherung, auch nicht eine evtl. Privathaftpflicht.
Es entbrennt nicht selten ein erbitterter Streit über die Entschädigung - viele ehemalige Freunde haben sich nach einer solchen Geschichte vor Gericht in Begleitung ihrer Anwälte wieder getroffen.
ja wie du schon gesagt hast bei Geld hört die Freundschaft auf!!!
generell ist die Tatsache betrunken zu sein kein unabwendbares ereignis
Die Versicherung wird schon probleme machen in dieser Konstellation
Anders wenn der Fahrer sich ein Bein gebrochen hat oder ihm aufgrund einer Lebensmittelvergiftung so schlecht ist, dass er selbst das Fahrzeug nicht mehr sicher bewegen kann.
Ganz genau. Ich hab selber vor ein paar Tagen eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen und den Fahrerkreis auf eine Person (mich) reduziert.
Irgendwo auf der Seite der Versicherung wurde erläutert, dass in Ausnahmefällen (zum Beispiel ich verletze mich und muss ins Krankenhaus) eine andere Person fahren darf. Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Fall, dass ich zu betrunken bin um zu fahren. Dann muss das Auto halt stehenbleiben.
Übrigens der Versicherungsschutz erlöscht dadurch nie in der Haftplicht. Es heißt ja auch HaftPFLICHT, ohne diese dein Auto garkeine Zulassung hat. Dass du mit der Versicherung einen Vertrag hast und bei Vertragsverletzungen Strafe Zahlen musst, ist dann nochmal eine andere Sache.
Dass ich das Auto fahren darf, wenn es dem eigentlichen Fahrer zu schlech dafür geht, halt in Ausnahmesituationen, war uns klar, wollte halt nur wissen, ob das auch gilt, wenn er getrunken hat.
Danke für eure Zahlreichen antworten 🙂