Mal eine "Ampelfrage"
Hallöchen,
mir gehts um eine Ampel an einer typischen Kreuzung, also 4 Straßen, die sich nahezu im rechten Winkel treffen.
Ich wollte da letztens rechts abbiegen, so wie auch 2 Autos vor mir. Direkt vor uns wurde diese Ampel dann rot, ergo haben alle angehalten.
Der Gegenverkehr, insbesondere die Linksabbieger, haben an dieser Ampel aber dann deutlich länger grün, so das die auch zum Zuge kommen, soweit ja eine völlig normale Ampel.
Auf der Rechtsabbiegerspur existiert allerdings ein grüner Blechpfeil, sprich einmal anhalten und dann darf man auch bei rot rechts abbiegen. Fast jedes mal, wenn ich bisher an dieser Ampel war, gabs dann ordentlich Mißverständnisse zwischen den Linksabbiegern, die ja noch immer grün haben, und den Rechtsabbiegern, die sich mittels des grünen Blechpfeiles in die Kreuzung tasten.
Im Normalfall sollten die Linksabbieger vorfahrt haben, aber viele der Blechpfeilabbieger sehen das gewaltig anders, ergo kommts zu Problemen.
Ist eine derartige Konstellation an Ampeln üblich? Weil mir ist das bisher nur an dieser einen Stelle aufgefallen, dass sowohl die Linksabbieger grün haben und ein Blechpfeil für den rechtsabbiegender Gegenverkehr existiert.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
hallo,
meiner meinung nach ist es sowieso eine große unsitte, dass die meissten abbieger die spur "schnippeln"! ich meine, dass der rechtsabbieger gleich auf die linke spur zieht und der linksabbieger auf die rechte...ich hoffe, ihr versteht, was ich meine. würde sich jeder an die stvo halten, könnten beide gleichzeitig abbiegen, vorausgesetzt natürlich, die straße, in die abgebogen wird ist zweispurig 😁!
gruß, heiko
Wieso Unsitte????
Ich schnibbel nicht die Kurve, ich fahre auch nicht Ideallinie.Ich suche mir meine Spur sehr bewußt aus. Will ich nach dem Linksturn an der nächsten Ecke nach Rechts, nehme ich auch die rechte Spur.Und zwar schon beim Abbiegen.Bei erst rechts dann links läufts halt umgekehrt.Und das ist
keinVerstoß gegen die STVO.
38 Antworten
Nuja, auch im Osten kommen nicht alle damit klar wie mir scheint, besagte Ampel steht mitten in Chemnitz 😉
Ich werd die Tage mal prüfen, obs da nen Leuchtpfeil für die Linksabbieger gibt.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von the_deity
Nuja, auch im Osten kommen nicht alle damit klar wie mir scheint, besagte Ampel steht mitten in Chemnitz 😉
Ich werd die Tage mal prüfen, obs da nen Leuchtpfeil für die Linksabbieger gibt.
Grüße
Welche Ampel in C ist es denn? Wie gesagt, das richtige Verhalten ist eindeutig geregelt: als Nutzer des Grünpfeils ist man der letzte der zu fahren hat. Sowohl die Linksabbieger (§ 37 STVO) als auch die Fußgänger haben Vorrang.
Gruß
Zitat:
Sowohl die Linksabbieger (§ 37 STVO) als auch die Fußgänger haben Vorrang.
Aber nochmal, die Frage ist doch:
Woher wissen die Linksabbieger das sie in diesem Fall Vorfahrt haben, und nicht wie sonst üblich Vorfahrt gewähren müssen?
Etwas undurchsichtige Sache das.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Aber nochmal, die Frage ist doch:
Woher wissen die Linksabbieger das sie in diesem Fall Vorfahrt haben, und nicht wie sonst üblich Vorfahrt gewähren müssen?
Daran, dass die entgegenkommenden Geradeausfahrer an ihrer roten Ampel warten. Und die rote Ampel mit grünem Blechpfeil entspricht einem Stopschild. Ergo müssen die Rechtsabbieger die entgegekommenden Linksabbieger abbiegen lassen.
Ich denke aber, bei einem Unfall werden beide Seiten eine Teilschuld bekommen ...
Zitat:
Original geschrieben von UHU1979
Und die rote Ampel mit grünem Blechpfeil entspricht einem Stopschild. Ergo müssen die Rechtsabbieger die entgegekommenden Linksabbieger abbiegen lassen.
Das ist bei einem Stoppschild aber nun gerade nicht so. Was trotzdem das Problem nicht löst - da sollten entsprechend die Verwaltungsvorschriften mal nachgebessert werden - damit der Blechpfeil an Ampeln mit Linksabbieger-Räumzeit ohne Signal nicht mehr installiert bzw. demontiert wird.
MfG, HeRo
Aus VwV zu §37StVO: Der Grünpfeil darf nicht verwendet werden wenn:
- für den entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen signalisiert wird
- ... ein grüner Leuchtpfeil verwendet wird der ein freies Kreuzungsräumen signalisiert
- beim Rechtsabbiegen Gleise gekreuzt werden
- ein kreuzender Radweg für beide Richtungen freigegeben ist
- mehrere markierte Fahrstreifen für das Rechtsabbiegen vorhanden sind
- die Lichtzeichenanlage der Schulwegsicherung dient
- an kreuzungen die häufig von Geh- oder Sehbehinderten Personen überquert werden
Sieht so aus als wenn davon ausgegangen wird dass der Rechtsabbieger weiterhin Vorfahrt behält, selbst wenn er rechtswidrig abbiegen sollte. IMHO auch logisch da der Linksabbieger ja nicht weiss ob der Verkehr von vorne Rot hat oder nicht.
Gruß Meik
Stelle ich mir interessant vor - Kreuzung steht voll mit Linksabbiegern, über den Grünpfeil brettern die Rechtsabbieger drüber, Querverkehr kann nicht in die Kreuzung einfahren trotz grüner Ampel...
Zum Glück gibt es zumindest hier im Südwesten den Grünpfeil nur an Straßen, wo nicht mit solch hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist 🙂 (da ist er dann aber sehr praktisch)
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Das ist bei einem Stoppschild aber nun gerade nicht so.
Rechtsabbieger => Stoppschild
Linksabbieger => grüne Ampel
==> Linksabbieger mit Vorfahrt
Dann tritt auch nicht das von Dir im letzten Posting geschilderte Problem auf.
Die Logik gibts aber nicht 😉
Der Linksabbieger ist ja unwissend und wird so die Vorfahrt der (rechtswidrig) einfahrenden Rechtsabbieger von vorne gewähren (bzw. sogar müssen). Was soll er auch sonst machen? Draufhalten? 😰
Die Probleme treten aber generell erst dann auf wenn Rechtsabbieger einfach "durchbrettern".
Gruß Meik
Mal ganz davon ab....
So etwas ist doch unsinnig, die Linksabbieger müssen die Ampel für den Querverkehr räumen, meist sind das nur ein paar Sekunden wenn man wirklich bis zur Rotphase des entgegenkommenden Verkehrs warten muss, bis der Querverkehr grün kriegt, bis dahin müssen die linksabbieger von der Kreuzung sein.
Aufgrund eines sehr hohen Verkehrsaufkommens kann das aber unter Umständen nicht gewährleistet sein, d.h. was ist wenn da noch 20 Autos über den Blechpfeil abbiegen wollen?
Bis die alle durch sind, hat mich als Linksabbieger der Querverkehr ja schon eingekeilt.... das kann doch so nicht angehen, der Blechpfeil muss demnach unter allem stehen.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Was soll er auch sonst machen? Draufhalten? 😰
Das heißt "Erzwingen der Vorfahrt" und deshalb Teilschuld beim Unfall.
Zitat:
Die Probleme treten aber generell erst dann auf wenn Rechtsabbieger einfach "durchbrettern".
Richtig! Der sich korrekt verhaltende Rechtsabbieger muss halten. Falls er "durchbrettert", darf der Linksabbieger nicht "draufhalten".
Zitat:
Original geschrieben von Llama
der Blechpfeil muss demnach unter allem stehen.
So ist imho die StVO auch zu interpretieren.
Soweit meine Auffassung. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, einen "Feldversuch" werde ich aber nicht persönlich vornehmen 😁. Im Übrigen interessiert mich auch, um welche Kreuzung in Chemnitz es sich handelt.
Gruß, der Uhu
Jep, genauso seh ich das auch 🙂
Aber der Vergleich Rechtsabbieger-Stoppschild passt nicht! An einem Stoppschild muss lediglich der vorfahrtsberechtigte Querverkehr durchgelassen werden, jedoch nicht der von vorne kommende Linksabbieger.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Edit: @heikosh: Nö, der Rechtsabbieger hat (innerorts) erstmal die Vorfahrt und freie Fahrspurwahl, er darf beim Rechtsabbiegen auf eine zweispurige Strasse legal sofort auf die linke Spur.
Heißt das, wenn ich Rechtsabbieger bin und in eine Straße abbiege die 4 Spuren hat und später zu 2 Straßen je 2 Spuren wird, dass ich sofort auf der "neuen" Straße auf die ganz linke Spur abbiegen darf??
Normalerweise mag ich das nicht. Die Rechtsabbieger sollen rechts und die Linksabbieger links. So können beide gleichzeitig fahren.
Im oben beschriebenen Falle aber muss ich sofort wieder links. Also keine Chance da noch groß Spuren zu wechseln.
Aber ich glaub die nächsten paar male Blinke ich einfach nicht mehr nach rechts und signalisiere Geradeausfahrt. 😁
Also diese Diskusion verstehe ich nicht ganz. Der Grünpfeil ist doch genau definiert. Es wird dir gestattet bei rot abzubiegen, vorausgesetzt du behinderst bzw. gefährdest keinen anderen Verkehrsteilnehmer. Der Linksabbieger dagegen hat die Pflicht die Kreuzung zu räumen. Kurz gesagt, wenn du mit nem Grünpfeil abbiegen willst, bisst du der letzte der fahren darf. Es ist mit einer Duldung gleichzusetzen was heißen soll du hast nicht wirklich das Recht abzubiegen aber es ist auch nicht verboten.
Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, handelt es sich um eine Kruzung ohne gesonderte Lichtzeichen für die Abbieger, jedoch mit getrennten Abbiegespuren. Damit ist dem Linksabbiegenden doch klar, wenn die Geradeausfahrer stehenbleiben, dass da wohl rot sein muss. Weiter kenne ich kaum noch Ampeln ohne Räumpfeil. Da hilft nur Aufklärung durch das grüne Personal. In Berlin hat man das heufiger, das da mal die Polizei kontrolliert. Und hier funktioniert das ganz gut.
Das mit der Duldung trifft übrigens auch auf den Spurwechsel zu. Man hat beim rechtsabbiegen in der rechten Spur bzw. bei linksabbiegen in der linken Spur anzukommen. Ein Spurwechsel beim Abbiegen ist nicht verboten, es ist aber auch nicht dein Recht. Kurz wenn dabei ein Unfall passiert, bist du mit dran.
Zitat:
Original geschrieben von Tonmann
Das mit der Duldung trifft übrigens auch auf den Spurwechsel zu. Man hat beim rechtsabbiegen in der rechten Spur bzw. bei linksabbiegen in der linken Spur anzukommen. Ein Spurwechsel beim Abbiegen ist nicht verboten, es ist aber auch nicht dein Recht. Kurz wenn dabei ein Unfall passiert, bist du mit dran.
Steht bitte wo? 😕
Wenn aus einer Strasse mit einer (Abbiege)Fahrspur auf eine mehrspurige Strasse abgebogen wird ist das kein Spurwechsel. Und damit die freie Wahl des Abbiegers in welche der Fahrspuren er abbiegen möchte.
"Wer nach links abbiegen will muss entgegenkommende Fahrzeuge die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen durchfahren lassen"
Mehr gibt die StVO nicht her, kein Anrecht auf eine freie linke Spur, keinen Zwang für den Rechtsabbieger nur auf die rechts Spur abbiegen zu dürfen, ...
Gruß Meik