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Mal Aussage zu Motorbild / Schadensbild erbeten....

Themenstarteram 31. August 2023 um 18:31

Hallo zusammen,

ich möchte mal die "Wissenden" unter euch befragen, auf was für einen Schaden am Motor dieses Bild hin weist.

Hintergrund: Renault in FD diagnostizierte an dem Auto mindestens einen ölenden und defekten Turbo. Daraufhin gab es einen Kostenvoranschlag inkl. AGR Kühler der auch defekt war in Höhe von 7500 €. Da es hier um eine Händlergewährleistung geht, hat dieser das Auto nicht bei Renault reparieren lassen wollen sondern in seiner Partnerwerkstatt. Diese wollte nun heute die Turbos neu einbauen und hat den Motor entsprechend vorbereitet. Der Händler hat mir dann Bescheid gegeben, dass die Turbos augenscheinlich "neu" sind und der Motor aber ein Problem hat. Was genau der Motor nun hat konnte er mir auch nicht sagen. Eben Motorschaden. Der Motor wird jetzt repariert und die Turbos bleiben erstmal draußen .Man sieht ja auf der Abgasseite schon ziemlich viel "öl"...aber an dem einen Lader eben auch. Vielleicht kann mich einer entsprechend briefen.

Turbos
Motor
Turbo
+1
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16 Antworten
Themenstarteram 13. September 2023 um 10:50

Zitat:

@85mz85 schrieb am 13. September 2023 um 10:59:38 Uhr:

2 Wochen ohne Fahrzeug ist schon lang. Aber ET-Probleme und Mitarbeitermangel können schon dazu führen.

Nachdem man sowieso schon beim RA ist, sollte man den mal fragen, was eine angemessene Frist ist, um eine Nachbesserung durchzuführen, und ab wann man vielleicht Anspruch auf ein Ersatz, Auto oder finanziell, des durch die Wartezeit entstandenen Schadens ist. Kann mit nicht vorstellen, das der schadensbehebende Betrieb, einen ein halbes Jahr auf seinen benötigten Fahrbaren Untersatz warten lassen kann, ohne irgendeinen Ausgleich der entgangenen Nutzung.

Insgesamt sind es ja schon über vier Wochen. Mittlerweile ist es nicht mehr nötig eine Frist zu setzen. Diese beginnt automatisch sobald der "Gewährleister" von dem Schaden weiß bzw. wenn der Käufer es dem Verkäufer mitgeteilt hat und dieser "pflichtig" ist. Da wurde das Kaufrecht sehr zu "unseren" Gunsten angepasst. Selbstverständlich ist, dass man immer noch angemessen warten muss. Nur war es ja oft so, dass Verkäufer sich hinsichtlich fehlender oder nicht angemessener Fristen "rausgeredet" haben. Im allgemeinen gelten 14 Tage meistens als angemessen. Auch die Beweislastumkehr beginnt mittlerweile erst nach einem Jahr, sofern der Verkäufer die Verkürzung von zwei auf eins auf dem Kaufvertrag deutlich formuliert hat.

Was den Schadenersatz angeht, ist es hilfreich eine Frist zur Nachbesserung zu setzen und diese abzuwarten. Immer via Brief mit Einwurfeinschreiben oder unter Zeugen persönlich. Mail und Fax sind mitunter nicht bindend. Schaden oder finanzieller Aufwand muss immer auch entstanden sein. Also pauschal 45 € je Tag oder so, das geht nicht. Ein "angemessener" Mietwagen mit Rechnung würde gehen. Im Zweifelsfall muss man aber eben alles einklagen, wenn der andere nicht zahlen will und Vorkasse ist demnach immer nötig, wenn der andere nicht freiwillig das von sich aus macht. Ich hab ja noch ein anderes Auto, insofern war es nicht tragisch sondern nur "ungehörig".

Aktuell ist es so, dass ich vor einer halben Stunde die Nachricht bekam, dass das Auto fertig ist. Es wurde noch eine Kurbelgehäuseentlüftung bestellt und wenn diese verbaut ist, ist das Fahrzeug abholbereit. Naja...man wird sehen...so ganz traue ich dem Braten nicht.

 

@Miro2023

Und gibt was neues zum Renault?

Läuft der endlich und die AU bestanden, inkl. Partikelmessung?

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