Mängel nach Kauf(beim Händler) und weitere Unstimmigkeiten.

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem einen BMW E91 320i bei einem freien Händler in Wallersdorf gekauft.

Das war mein zweiter Autokauf und mein erster BMW. Ich bin Laie.

Bei der Autobesichtigung hat mir der Händler versichert, dass das Fahrzeug scheckheftgepflegt sei und "viele Rechnungen" von gemachten Reparaturen hat. Diese seien aber, wie der "Fahrzeugbrief", in einer anderen Filiale in Straubing.

Wenn wir jetzt den Kaufvertrag machen würden, würde er mir den Brief, Scheckheft usw. zuschicken. Ich könne den Wagen zulassen und abholen.

Hinweise: Ich wohne ca. 70Km entfernt.

Gesagt getan. Er hat mir dann nur den Brief zugeschickt. Ich habe das Fahrzeug zugelassen und bin mit den Schildern zum Händler gefahren.

Da sagte er, dass er das Scheckheft und weitere Unterlagen nicht hat und ich könnte versuchen den Vorbesitzer ausfindig zu machen und von dem die Unterlagen verlangen. Fand ich blöd, habe ich ihm gesagt und er meinte: Er versucht das zu klären.

Bin dann nach Hause gefahren.

Mittlerweile gibt es folgende Probleme:

Irgendwas stimmt mit dem Getriebe/der Schaltung nicht: https://www.motor-talk.de/.../...hat-kaum-widerstand-t6415967.html?...

Die Funk ZV, sowie der Comfortzugang haben nicht funktioniert. Er sagte, ich muss nur die Batterie im Schlüssel wechseln. Hat natürlich nicht gestimmt. Wahrscheinlich ein "größeres" Problem. Siehe: https://www.motor-talk.de/.../...1-mit-komfortzugang-t6414345.html?...

Die Navi DVD liest er auch nicht.

Außerdem stand in der Anzeige im Internet, dass das Fahrzeug eine Sitzheitzung hat. Die ist aber nicht verbaut. Das ist mir vor Ort nicht aufgefallen bzw. ich habe der Anzeige vertraut.

An sich hat der Händler einen guten Eindruck gemacht und hatte positive Bewertungen im Internet.

Was würdet ihr jetzt machen?

Mein Schwiegervater meint, ich soll mir die Mängel in einer Werkstatt bescheinigen lassen. Vielleicht taucht sogar noch mehr auf. Im Anschluss den Händler anschreiben.

Oder in den sauren Apfel beissen?

Im Nachhinein fühlt es sich so an, als ob er mich geschickt zugequatscht hat. Mir als gutgläubiger Mensch ist in dem Moment nichts aufgefallen. Auf alles hatte er eine Antwort parat.

Vielen Dank schonmal im vorraus.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Ziemlich viel, denke ich...

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Zitat:

@hx3250 schrieb am 13. August 2018 um 12:09:45 Uhr:



Er hat ca. 193000 Km runter. Baujahr 2006.

Und dieser 12 Jahre alte BMW wurde von dem Händler nicht nur im Kundenauftrag verkauft, sondern vom Autohaus selbst mit normaler gesetzlicher Gewährleistung??

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 13. August 2018 um 15:13:14 Uhr:


Und dieser 12 Jahre alte BMW wurde von dem Händler nicht nur im Kundenauftrag verkauft, sondern vom Autohaus selbst mit normaler gesetzlicher Gewährleistung??

Ganz genau. Im Kaufvertrag steht das Autohaus als Verkäufer drin. Ich weiss nicht, was du mit "normal" meinst aber da ich Privatperson bin, kann er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.

Viele Grüße

In der Praxis ist es dann ein Gewährleistungsausschuss indem im Aufttag verkauft wird. Im Zweifel müsste man so oder so klagen.

Klar Elektronik wird auch mit der Zeit nicht besser und Kabel scheuern oft durch. Da ist wohl eine Gratwanderung zu erwarten ob jetzt Haftung oddr Verschleiß.
Nichtsdestotrotz: 200tkm und 12 Jahre... Da würde ich mir bezüglich des Getriebes nicht allzuviele Hoffnungen machen. Bei 200tkm ist halt das kalkulatorische Lebensende erreicht. Der Gesetzgeber bzw. dessen judikative geht da von 150tkm bis 300tkm aus, je nach Wagenklasse.
Mal den Händler ansprechen, ggf. findet sich eine einvernehmlichr Lösung, an sonsten freunde dich schonmal langsam mit dem Gedanken an den Selbstzahker zu spielen. Ohne dass ich dir jetzt Angst machen will

Zitat:

@hx3250 schrieb am 13. August 2018 um 18:45:02 Uhr:



Zitat:

@Volvoluder schrieb am 13. August 2018 um 15:13:14 Uhr:


Und dieser 12 Jahre alte BMW wurde von dem Händler nicht nur im Kundenauftrag verkauft, sondern vom Autohaus selbst mit normaler gesetzlicher Gewährleistung??

Ganz genau. Im Kaufvertrag steht das Autohaus als Verkäufer drin. Ich weiss nicht, was du mit "normal" meinst aber da ich Privatperson bin, kann er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.

Viele Grüße

Mit "normal" meine ich eben, dass der Kaufvertrag nicht im Kundenauftrag erfolgte, sondern der Händler den Wagen selber als Verkäufer (nicht nur als Vermittler) das Fahrzeug verkaufte.

Wenn dem so ist hat man bei einem im Kaufvertrag nicht erwähnten Getriebeschaden und einem defekten Komfortzugang in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe des Fahrzeugs wegen der dann gegebenen Umkehr der Beweislast gute Chancen seine diesbezüglichen Mangelbeseitigungsansprüche durchsetzen zu können.

Erster Schritt wäre für mich mit dem Verkäufer zu reden und ihn zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Dann sieht man sehr schnell, ob der Verkäufer auf stur schaltet oder sich um eine angemessene Lösung bemühen wird. Sollte der Verkäufer seine Haftung für die Mängel ablehnen, ware mein nächster Weg dann zum Rechtsanwalt, um fachlich prüfen zu lassen, ob meine Gewährleistungsansprüche begründet erscheinen.

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Zitat:

@Volvoluder schrieb am 13. Aug. 2018 um 22:43:50 Uhr:


(...)gute Chancen seine diesbezüglichen Mangelbeseitigungsansprüche durchsetzen zu können.

Ich korrigiere dich mal leicht:
(...)gute Chancen ein ebenfalls ca. 12 Jahre altes und ca. 200tkm gelaufenes Getriebe zu erhalten. Zumindest ist das der Rechtsanspruch. Was der Händler darüber hinaus liefert, ist Kulanz.
Ich kenne jetzt den E90 nicht genau. Aber mal ein Denksanstoß: wenn das Getriebe zB bekannt dafür ist probleme zu machen, kann man darüber nachdenken, ob ein Eigenanteil, aber dafür ein ordentliches Getriebe, nicht die bessere Lösung ist.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 13. August 2018 um 21:43:50 Uhr:



Zitat:

@hx3250 schrieb am 13. August 2018 um 18:45:02 Uhr:



Ganz genau. Im Kaufvertrag steht das Autohaus als Verkäufer drin. Ich weiss nicht, was du mit "normal" meinst aber da ich Privatperson bin, kann er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.

Viele Grüße

Mit "normal" meine ich eben, dass der Kaufvertrag nicht im Kundenauftrag erfolgte, sondern der Händler den Wagen selber als Verkäufer (nicht nur als Vermittler) das Fahrzeug verkaufte.

Wenn dem so ist hat man bei einem im Kaufvertrag nicht erwähnten Getriebeschaden und einem defekten Komfortzugang in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe des Fahrzeugs wegen der dann gegebenen Umkehr der Beweislast gute Chancen seine diesbezüglichen Mangelbeseitigungsansprüche durchsetzen zu können.

Erster Schritt wäre für mich mit dem Verkäufer zu reden und ihn zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Dann sieht man sehr schnell, ob der Verkäufer auf stur schaltet oder sich um eine angemessene Lösung bemühen wird. Sollte der Verkäufer seine Haftung für die Mängel ablehnen, ware mein nächster Weg dann zum Rechtsanwalt, um fachlich prüfen zu lassen, ob meine Gewährleistungsansprüche begründet erscheinen.

Das hört sich gut an.

Genau so hatte ich mir das auch gedacht:

  1. Morgen bei ortsansäßiger Werkstatt überprüfen lassen.
  2. Händler Anschreiben und ihm die Möglichkeit geben die Mängel in einem angemessenen Zeitraum zu beseitigen.

Man einigt sich -> Alles ok.
Man kann sich bei bestem Willen nicht einigen -> Anwalt.

Viele Grüße

Zitat:

@guruhu schrieb am 13. August 2018 um 21:47:36 Uhr:



Zitat:

@Volvoluder schrieb am 13. Aug. 2018 um 22:43:50 Uhr:


(...)gute Chancen seine diesbezüglichen Mangelbeseitigungsansprüche durchsetzen zu können.

Ich korrigiere dich mal leicht:
(...)gute Chancen ein ebenfalls ca. 12 Jahre altes und ca. 200tkm gelaufenes Getriebe zu erhalten. Zumindest ist das der Rechtsanspruch. Was der Händler darüber hinaus liefert, ist Kulanz.
Ich kenne jetzt den E90 nicht genau. Aber mal ein Denksanstoß: wenn das Getriebe zB bekannt dafür ist probleme zu machen, kann man darüber nachdenken, ob ein Eigenanteil, aber dafür ein ordentliches Getriebe, nicht die bessere Lösung ist.

Gegen einen Eigenanteil und damit verbundenem besseren Getriebe, hätte ich nichts einzuwenden. Falls das Thema zur Sprache kommt, werde ich das ansprechen.

Viele Grüße.

Ein trauriges Kapitel was ich hier lese.
Ich verstehe den Händler nicht und den Käufer ebensowenig.
Als ich noch "aktiv" war handelte ich äußerst konsequent: Kam ein Gebrauchtwagen auf den Hof stand er erst mal da, aufs Armaturenbrett kam ein Schild : Neuzugang.
Dann kamen Leute die explizit nach diesem Neuzugang fragten:
Was geht wenn ich den nehme wie er ist, ohne Aufbereitung und Instandsetzung?
Nichts, ich verkaufe das Auto erst wenn es die Werkstattkontrolle durchlaufen hat.
Ich wusste schon warum ich so handelte. Egal was ausgemacht worden wäre, hätte es Reklamationen gegeben hätte ich als Händler auf jeden Fall die Arschkarte gezogen....
Immer wieder wurde das versucht nach dem Motto "Geiz ist geil".
Einmal wurde ich vom Chef am Samstag nachmittag angerufen:
Franz, unser Kunde xy möchte die S-Klasse auf dem Hof kaufen wie sie ist, ohne Aufbereitung und Instandsetzung, kümmerst du dich mal darum?
Ich kümmerte mich darum, der Chef wollte es so.
Kaum war das Auto in der Woche drauf ausgeliefert ging der ZIrkus los.
Jaaa, der Franz hat gesagt das und das und das wird noch gemacht.
Der Franz hat nichts gesagt, er hat in den Kaufvertrag geschrieben "Wie gesehen, ohne Instandsetzung, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung".
In dem Fall ging es weil der Käufer selbstständiger Unternehmer war.
Diesen Drecksack von Kunden grüße ich heute, nach 20 Jahren, noch nicht wenn er mir auf der Straße begegnet.

Schöne Geschichte... Was hat sie mit meinem Fall zu tun?

Ziemlich viel, denke ich...

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