Mängel beim Gebrauchtkauf OHNE Probefahrt

Hallo Juristen unter Euch,

ich habe gerade ein Problem:
Gestern hat meine Freundin Ihren alten Corsa verkauft, der schon ein paar Macken hat.
Der Käufer hatte es sehr eilig, hat keine Probefahrt gemacht sondern nur den Motor laufen lassen und sich ansonsten auf das Urteil seines Freundes (angebl. KfZ-Mechaniker...) verlassen.
Heute ruft der Typ ganz aufgebracht an und beschwert sich, dass am Auspuff etwas kaputt sei (in der Tat ist die Krümmerdichtung etwas undicht).
Er will jetzt, dass wir entweder das Auto zurücknehmen oder ihm nachträglich einen Preisnachlass geben.
Nun meine Frage:
Was muss bzw. kann ich tun?
Meiner Meinung nach hat der Käufer "gekauft wie gesehen" (steht ja auch so im Kaufvertrag), und dieser Mangel ist erstens schon beim Motor-Laufenlassen bemerkbar gewesen und zweitens wenn er keine Probefahrt macht, ist er selbst Schuld.
Wenn jemand dazu etwas weiss, bin ich über jeden Tipp dankbar!

Viele Grüße

Torsten

15 Antworten

Re: Re: Mängel beim Gebrauchtkauf OHNE Probefahrt

Zitat:

Original geschrieben von exmaniac


Und damit hast du ihm auch als Privatperson 6 Monate Gewährleistung gegeben.

Um dies vorzubeugen hatte ich damals in meinen Kaufvertrag zusätzlich noch "... unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung ..." geschrieben. 😉

Gekauft wie gesehen wird nach neuem EU-Recht nicht mehr akzeptiert. Habst aber auch erst durch googlen gefunden.

Vergiss das "gekauft wie gesehen"!

Im Kaufvertrag steht wörtlich:

Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften KfZ keine Gewährleistung, es sei denn, er verkauft das KfZ als Unternehmer an den Verkäufer als Verbraucher.

Schadensersatzansprüche des Käufers wegen der Beschaffenheit des gebrauchten KfZ sind ausgeschlossen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen