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Mängel beim Gebrauchtkauf OHNE Probefahrt

Hallo Juristen unter Euch,

ich habe gerade ein Problem:
Gestern hat meine Freundin Ihren alten Corsa verkauft, der schon ein paar Macken hat.
Der Käufer hatte es sehr eilig, hat keine Probefahrt gemacht sondern nur den Motor laufen lassen und sich ansonsten auf das Urteil seines Freundes (angebl. KfZ-Mechaniker...) verlassen.
Heute ruft der Typ ganz aufgebracht an und beschwert sich, dass am Auspuff etwas kaputt sei (in der Tat ist die Krümmerdichtung etwas undicht).
Er will jetzt, dass wir entweder das Auto zurücknehmen oder ihm nachträglich einen Preisnachlass geben.
Nun meine Frage:
Was muss bzw. kann ich tun?
Meiner Meinung nach hat der Käufer "gekauft wie gesehen" (steht ja auch so im Kaufvertrag), und dieser Mangel ist erstens schon beim Motor-Laufenlassen bemerkbar gewesen und zweitens wenn er keine Probefahrt macht, ist er selbst Schuld.
Wenn jemand dazu etwas weiss, bin ich über jeden Tipp dankbar!

Viele Grüße

Torsten

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15 Antworten

Meines Wissens schließt ein Privatverkauf jegliche Garantie oder Regressansprüche aus, es sei man hat einen schwerwiegenden Mangel bewusst verschwiegen oder sogar falsche Angaben gemacht...

Bin zwar kein Jurist...

... aber Pech für den Käufer.

Aber auch (vielleicht ein krasses Beispiel) auf einem Flohmarkt muss man sich VORHER überzeugen ob z.B. der gebrauchte Mixer funktioniert auch wenn kein Stromanschluss vorhanden ist. Wenn man sich nicht sicher ist dann einfach nicht kaufen.

Klar sind Autos andere Preisklassen und mit Dokumenten verbunden aber vom Prinzip her das gleiche.

Du hälst Dir am besten solche Sachen, mittels einem kurzem Vermerk auf einem seperaten Zettel fest. Datum und Uhrzeit der Besichtigung von - bis, ob er zwischendurch mal telefoniert hat, Zeugen bzw. Anwesende usw.

So ein kleiner, versteckt getragener MP3 Player mit Sprachaufzeichung ist übrigens eine feine Sache! 🙂

Gruß Andi

Wie oink schon richtig sagte, wenn ihr wissentlich keine falschen Angaben bezüglich des (angeblichen) Mangels gemacht habt oder nicht davon wusstet liegt das Problem nun beim Käufer.

Wenn dann irgendwann doch von ihm(Käufer) oder dessen Anwalt Post kommt, die eigene Rechtsschutz (falls vorhanden) und/oder eine kostenfreie Rechtsberatung (ADAC-Mitglieder oder derart) in Anspruch nehmen. Da stellt sich dann relativ schnell heraus, was zu tun oder zu lassen ist.

Aber wenn ich die Schilderung nicht falsch verstanden habe, ist davon auszugehen, dass ihr euch nichts vorzuwerfen habt und damit auch nichts an Geld zurückzugeben oder Auto zurückzunehmen ist.

Gruß
Q

Wurde durch den Verkäufer schriftlich im Kaufvertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen?

Wenn nein, sieht es schlecht aus.
Da ändert der Zusatz gekauft wie gesehen Nichts.

Hallo,
vielen Dank für die Ratschläge. Ich denke, wir können heute doch ruhig schlafen... ;-)
Selbstverständlich haben wir im Vertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Dann bin ich mal gespannt, was noch kommt!
Grüße an alle,

Torsten

Zitat:

Original geschrieben von Torsten 944S2


Selbstverständlich haben wir im Vertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

???

In deinem Beitrag am Anfang hast du noch geschrieben, im Kaufvertrag stünde "gekauft wie gesehen"....

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


wenn ihr wissentlich keine falschen Angaben bezüglich des (angeblichen) Mangels gemacht habt oder nicht davon wusstet liegt das Problem nun beim Käufer

Zitat:

Original geschrieben von Torsten 944S2


dass am Auspuff etwas kaputt sei (in der Tat ist die Krümmerdichtung etwas undicht)...

naja, solange der käufer das nicht liest...ist doch alles in butter, gekauft wie gesehen... 😉

Zitat:

In deinem Beitrag am Anfang hast du noch geschrieben, im Kaufvertrag stünde "gekauft wie gesehen"....

Stimmt, aber auch dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist! Das widerspricht sich doch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


Wie oink schon richtig sagte, wenn ihr wissentlich keine falschen Angaben bezüglich des (angeblichen) Mangels gemacht habt oder nicht davon wusstet liegt das Problem nun beim Käufer.
(...)

Mal eins, obwohl natürlich der Gewährleistungsausschluss hier schützt....

Schrieb der Threadöffner nicht u.a.:

Zitat:

und dieser Mangel ist erstens schon beim Motor-Laufenlassen bemerkbar gewesen

--> also war er bemerkbar

--> demnach waren die Verkäufer über den Mangel informiert....

Sorry - aber das seh ich als mies an. Zudem ist es ein verschwiegener Mangel wider besseren Wissens.

Hart auf hart wirds zwar nicht kommen (die Passi im Vertrag schützen ja gut) - und wenn ich das missverstanden habe, entschuldigung - aber andernfalls find ichs vom Verkäufer sehr mies.

Grüße
Schreddi

Wenn aber der "Mangel" lt. Torsten beim Motor-Laufen bemerkbar gewesen ist (die „Käufer“ haben den Motor laufen lassen), so haben ihn doch der Käufer und doch ganz bestimmt sein "sachverständiger" Kollege bemerkt und gewollt in Kauf genommen. Wo wird dann der "Mangel" der sich dem Käufer VOR dem Kauf bemerkbar macht, verschwiegen?

Allerdings ist man in solchen Sachen auch bei „Autohäusern“ nicht prinzipiell auf der sicheren Seite … es gibt viel Streit … auch später vor Gericht. Recht haben und Recht bekommen … nicht wirklich das Selbe.

Gruß
Q

Wenn der Verkäufer den Mangel kennt, den Verkäufer aber nicht darauf hinweist - dann ist das in meinen Augen "verschweigen".
"Verschweigen" gilt meines Wissens auch bei "nicht vollständig" (Auskunft).....

Völlig unabhängig ob der Käufer es hätte sehen können - wenn er drauf hingewiesen wird und sagt "ja, merk ich, ist aber okay..." isses ne andre Sache.
Aber der Verkäufer muss auf Mängel hinweisen, die ihm bekannt sind - und genau das wurde hier meiner Ansicht nach nicht getan.

Ich bitte wirklick um Korrektur falls ich hier falsch liege - aber so seh ichs.

Grüße
Schreddi

Ich denke nicht, dass Du damit falsch liegst.

Nur gehe ich davon aus, dass man bei dem zitierten "alten" Corsa jede Menge Macken extra aufzählen könnte ... Bei einem Auto mit eingebeulten Kotflügel wäre es zwar korrekt den Beulenkotflügel auch noch mal "extra" zu erwähnen, doch ist das im Regelfall wohl nicht wahrscheinlich, wenn der Käufer davor steht und das sehen muss. Was ich damit meine; es müsste ein Verkäufer eines älteren vermackten Autos einen sehr langen Mängelbericht, der ihm bekannten Fehler seines Autos abliefern.

Wenn hier leicht hörbar Geräusche vorhanden sind, die lt. Torsten "offensichtlich" auf den einen oder anderen Defekt hinweisen ... jedenfalls dem dabeistehenden Fachmann, dann ist das nicht grade arglistiges Verschweigen ... ist aber auch nur meine subjektive Meinung im dem Zusammenhang, wie ich den Eingangsthread verstanden habe.

Wenn ich dabei gewesen wäre, könnte ich mir sicher eine etwas objektivere Meinung machen, aber so kann ich nur auf das Bezug nehmen, was ich zur Sache zu verstanden haben glaube.

Gruß
Q

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Wenn der Verkäufer den Mangel kennt, den Verkäufer aber nicht darauf hinweist - dann ist das in meinen Augen "verschweigen".
"Verschweigen" gilt meines Wissens auch bei "nicht vollständig" (Auskunft).....

Muss ich mich jetzt doch mal "verteidigen":

Zugegebenermassen habe ich nicht direkt gesagt: Du hör mal, da ist die Krümmerdichtung kaputt. Aber eine defekte Krümmerd. kann man meines Erachtens gar nicht verschweigen, da man das sowieso sofort hört! Besonders als Fachmann und auf der Probefahrt. Den verbeulten Kotflügel und diverse andere augenscheinliche Sachen hat er ja auch sofort gesehen.

"Verschweigen" ist meiner Ansicht nach, wenn ein versteckter oder nicht sofort auffälliger Mangel nicht genannt wird.

Aber ein kaputter Auspuff ist ja so auffällig, dass man hier wohl nix verschweigen kann. Und er hätte ja auch gerne eine ausführliche Probefahrt machen können... Aber die Geräusche haben ihn beim Kauf gar nicht gestört, und auch nicht, als sie dann weggefahren sind.

Des Weiteren hätte ich ohnehin gar keine Lust, mir durch irgendwelche "miesen Tricks" hinterher Ärger einzuhandeln, besonders nicht wegen einer alten Mühle für 850,- EUR.

Ich hoffe, ihr versteht mich hier nicht falsch.

Viele Grüße

Torsten

Re: Mängel beim Gebrauchtkauf OHNE Probefahrt

Zitat:

Original geschrieben von Torsten 944S2


hat der Käufer "gekauft wie gesehen" (steht ja auch so im Kaufvertrag), und dieser Mangel ist erstens schon beim Motor-Laufenlassen

Und damit hast du ihm auch als Privatperson 6 Monate Gewährleistung gegeben.

Um dies vorzubeugen hatte ich damals in meinen Kaufvertrag zusätzlich noch "... unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung ..." geschrieben. 😉

Gekauft wie gesehen wird nach neuem EU-Recht nicht mehr akzeptiert. Habst aber auch erst durch googlen gefunden.

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