Macht dieses Angebot Sinn?
Kann man da was falsch machen?
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=vrmb3sdz2jce
Gruß
Paul
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen
Wir möchten oder wollen uns doch hier helfen oder nicht???
Langsam wird dieses Forum nur noch genutzt um nur noch Leute und Autos schlecht zu machen,und das ist schade.
Gruß Frank
61 Antworten
@djidjo
Du bist nicht von dieser Welt.
---------------
DU hast heute morgen behauptet, daß
Elektropaker
Sitzheizung
Schiebedach
zur AVANTGARDE Ausstattung gehören.
@hotw und andere, so auch ich, haben Dir Infos gegeben, daß das nicht stimmt.
DEINE Reaktion: DOCH, stimmt, wenn nicht, könnt ihr meine Auto haben.
--------------
@hotw hat als erster reagiert und sollte sich Dein Auto holen.
Mann / man sollte DIR Deinen Allerwersten ( Arsch ) aufreißen.
Aus diesem Grund bin ich dafür, das @djidjo seine Willensbekundung § 516 BGB einlöst und zu Recht @ hotw sein Fahrzeug übergibt.
Meine Meinung
bis morgen
Also Kanst doch Lesen
bitte am WE dein Wagen an mich übergeben🙂
machst dich Langsam lächerlich mein jung,wie beklopt kan man sein und es nicht mal merken?
man man sowas habe ich seit langen nicht erlebt,wirklich amysant🙂
danke dir für die spätvorstellung,aber ich mus mal schlafen,können ja nicht alle so arbeitslos und soviel zeit haben wie du🙂
gib mir mal deine adresse ,komme dan am Wochenende und holle mein wagen ab.
übrigens habe ich noch ein kleinen clio ,den kann ich die dann verkaufen, bis du wieder mal etwas größeres dir leisten kannst.
gruß und Gute Nacht.
danke dir für die spätvorstellung,aber ich mus mal schlafen,können ja nicht alle so arbeitslos und soviel zeit haben wie du
Das ist süss.
UND DU merkst nicht, welches Armutszeugnis Du Dir gerade selber ausgestellt hast.
An dieser Stelle fallen mir spontan 2 Zitate ein:
1. Einen Fehler machen und ihn nicht korregieren heißt wirklich einen Fehler zu machen = Konfuzius
2. Ein kluger Mann widerspricht nie einem djidjo. Er wartet, bis er es selber tut = Humphrey Bogart
Falls Du die beiden Herren nicht kennst. siehe Wikipedia
gib mir mal deine adresse ,komme dan am Wochenende und holle mein wagen ab.
Is klar : de Prinz kütt
Tschüss
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von djidjo
...aber was ist Avangard?
Elektropaker
Sitzheizung
Schiebedach
Zitat:
Original geschrieben von hotw
...Leider völlig falsch! Avantgarde...Hat im 210er weder was mit Sitzheizung noch mit Schiebedach oder "Elektroparker" oder Klima zu tun!
Zitat:
Original geschrieben von djidjo
...ja genau zeig mir ein ohne diese austatungen ,und du bekommst mein umsonst🙂
Zitat:
Original geschrieben von hotw
Dann mal her mit Deiner Mühle!
1. Beispiel
2. Beispiel
usw...
Tcha djidjo, wo sind den in der Beschreibung:Zitat:
Original geschrieben von djidjo
...und auserdem kan nix dafür das sich manche hier obwohl sie wissen das ich im recht bin, sich auch noch als arme opfer darstellen🙂
befor mal jemand hier eine klugscheiserei von sich gibt, dan sollte er erstmal in die MB fahren und sich informieren was überhaupt ein Avantgarde ist .und hier nochmal an alle die lesen können:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_W210#Ausstattungsvariantenalso warte auf ein von euern wagen. und eine fette entschuldigung!!!!!!!!!!!!!!!!!
oder habe es mal rauskopiert:
* Avantgarde (sportliche Version gegen Aufpreis, serienmäßig bei den AMG-Modellen)
* Xenon-Scheinwerfer mit Scheinwerfer-Reinigungsanlage
* Chromauflagen an Schutzleisten, Stoßfängern und Türgriffen
* Rammschutzleisten in Wagenfarbe lackiert statt gewolltem Farbunterschied wie bei Classic oder Elegance
* um ca. 15 mm tiefergelegtes und strafferes Fahrwerk
* Leichtmetallfelgen
* Sitzbezüge mit anderem Design
* Innenlichtpaket
* Holzdekor: Vogelaugenahorn; bei modellgepflegtem (MoPf-) späteren Modell auch Sapeli optional
* Kühlergrill mit mehr verchromten Querstreben
* geänderte Heckleuchten
* mehr Farben bestellbar, z. B. Violan, Amazonitgrün etc.
ABER SO WIE ICH MANCHE HIER KENNE, BEHAUPTEN DIE AUCH DAS WIKIPEDIA DOCH KEINE AHNUNG HAT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Niergens !!! Also:Zitat:
Original geschrieben von djidjo
Elektropaker
Sitzheizung
Schiebedach
Sorry, aber irgendwie bist du der einzigste der nicht verstehen will das du nicht Recht hast.Zitat:
Original geschrieben von djidjo
ja genau zeig mir ein ohne diese austatungen ,und du bekommst mein umsonst🙂
Ich hab's gestern mal von einem befreundeten Anwalt "überprüfen" Lassen. Meine rudimentären Rechtskenntnisse aus zwei Semestern sind dann doch nicht ausreichend gewesen 😁
Es besteht zwar eine Willenserklärung seitens djidjo, aber es war eine Wette und Wettschulden sind tatsächlich rechtlich nicht verbindlich, sondern das Sprichwort "Wettschulden sind Ehrenschulden" stimmt da ausnahmsweise.
Schade eigentlich. Aber nicht wegen dem 210er... 😉
Zitat:
Original geschrieben von hotw
Schade eigentlich. Aber nicht wegen dem 210er
Für einen Crashtest hätte der Eumel gereicht. 😉
Gehirnakrobaten wie z.B. unser werter Herr djidjo kann man bequem über das Menü von seinem Profil in die Ignorliste setzen. Wenn das alle machen, schreibt der Delinquent bald nur noch für sich selbst. So hat jeder sein eigenes Internet und die Anderen ihre Ruhe. 😉
Ich hab's gestern mal von einem befreundeten Anwalt "überprüfen" Lassen. Meine rudimentären Rechtskenntnisse aus zwei Semestern sind dann doch nicht ausreichend gewesen
Es besteht zwar eine Willenserklärung seitens djidjo, aber es war eine Wette und Wettschulden sind tatsächlich rechtlich nicht verbindlich, sondern das Sprichwort "Wettschulden sind Ehrenschulden" stimmt da ausnahmsweise.
Schade eigentlich. Aber nicht wegen dem 210er...
Für mich ist das keine Wette im klassischen Sinn, sondern eine Schenkung nach § 516 BGB.
djidjo hat behauptet, das
Elektropaker
Sitzheizung
Schiebedach
Teile der AVANTGARDE Ausstattung sind.
Wenn nicht, so .... kannst Du meinen haben.
Da diese 3 Dinge nicht dazu gehören, kannst Du seinen haben.
wo ist das Problem
so long
Also:
Wenn es eine Wette wäre, wäre das Fahrzeug in Ermangelung eines Anspruchs (§ 762 Abs. 1 BGB) nicht einklagbar. Eine Ehrenschuld isses trotzdem.
Wenn es eine Schenkung wäre, wäre das Fahrzeug deshalb nicht einklagbar, weil die Schenkung eine notarielle Beurkundung erfordert (§ 518 Abs. 1 BGB). Erst dann wenn der Schenkungsversprechende dem Beschenkten den Gegenstand übergibt, ist der Mangel geheit (§ 518 Abs. 2 BGB).
Egal, viel wichtiger ist:
What da **** ist ein "Elektropaker"?
Zitat:
Original geschrieben von dr. house
Egal, viel wichtiger ist:What da **** ist ein "Elektropaker"?
echt lustig oder sollte man sagen echt traurig dieser thread 🙂
mit "elektroparker" soll hier wohl die pdc (elektronische einparkhilfe, akustische und visuelle anzeige des abstands vo+hi beim einparken) gemeint sein. kann als extra bestellt werden oder auch nachgerüstet werden.
grüße
Ah, jetzt!
Vielen Dank für die Info. Ich dachte schon, es gibt ein elektrisches Helferlein, was einem beim Einpacken der Einkäufe hilft (Elektropacker!).
:-)
Zuerst wollte ich ja auch, dass dieser Thread wegen Schwachsinngkeit geschlossen wird.
Aber eigentlich wird's immer lustiger. Könnte ja vielleicht der Thread des Jahres 2010 werden.
Ich amüsier mich jedenfalls königlich.
Zitat:
Original geschrieben von dr. house
Ah, jetzt!Vielen Dank für die Info. Ich dachte schon, es gibt ein elektrisches Helferlein, was einem beim Einpacken der Einkäufe hilft (Elektropacker!).
:-)
Zuerst wollte ich ja auch, dass dieser Thread wegen Schwachsinngkeit geschlossen wird.
Aber eigentlich wird's immer lustiger. Könnte ja vielleicht der Thread des Jahres 2010 werden.Ich amüsier mich jedenfalls königlich.
Hmm, und ich dachte er hätte lediglich das r und das t verwechselt.
ingo
Zitat:
Original geschrieben von PaulePleusen
Sagt mir mal lieber, ob ich zu dem Autohaus am Wochenende fahren, soll ob die ganze doch sehr unsicher ist?
Hallo zusammen,
hallo PaulePleusen,
das ursprüngliche Anliegen des Themenerstellers geht m. E. unter.
Also, der TE aus dem Landkreis Oder-Spree hatte vor Wochen mit seiner C-Klasse
W202 einen Unfall. Das verunfallte Kfz. ist nicht mehr fahrbereit. Jeder Autofahrer
kennt doch das Mobiltäts-Problem, wenn sein Auto mal für 1 Tag oder länger in der Werkstatt
steht. Der TE interessiert sich nun für einen W210 in Berlin.
Vorschlag zur Güte: Ein Mitglied hier im Forum interessiert sich weit von seinem Wohnort
entfernt für ein zum Kauf angebotenes Kfz. Wie wäre es, wenn sich ein anderes Mitglied hier
im Forum, wohnhaft in der Nähe des zum Verkauf stehenden Autos, bereit erklären würde,
auf Bitten des fragenden kaufinteressierten Mitgliedes dieses Fahrzeug anzusehen
oder ihn bei einer Besichtigung zu begleiten.
Eine Checkliste, die von allen hier im Forum erstellt und vervollständigt werden könnte,
würde als Besichtigungsgrundlage dienen, damit keine relevaten Bereiche am Objekt
vergessen werden. Würde an dieser Stelle eine Antwort und Einschätzung/Empfehlung
über das besichtigte Fahrzeug gegen die Regeln hier im Forum verstossen?
Ein Besichtigungsergebnis könnte sein: Ja, fahr hin, es lohnt sich.
Wie denkt ihr darüber? Ich wäre gern bereit, hier im nördlichen Bergischen Land
entlang meiner werktäglichen Route freiwillig und ohne Entgelt diese Hilfestellung
zu leisten.
Viele Grüsse aus dem Bergischen Land. 3 Grad und wolkenlos. Walter
Wenn man den Link anklickt, kommt die Meldung: Inserat kann nicht gefunden werden, oder so ähnlich.
Möglicherweise ist er inzwischen verkauft.