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M oder A 1

Themenstarteram 29. September 2007 um 18:21

Wollte mal noch was anderes fragen.

von einer Bekannten der sohn wird jetzt bald 16 , da kann er ja den M oder A 1 machen, was ratet Ihr denn da für einen 16 jährigen?

Problem:

er wurde einmal angehalten als er 40/km/h gefahren ist, da soll er jetzt sogar vor Gericht. Dauert aber noch haben die gesagt ca. 2-3 Monate weil die soviel zu tun haben im Moment, die kontrollieren hier wiie die Doofen.

Na ja, auf jeden Fall war der Roller in der Werkstaat und wurde wieder runter gedrosselt.

Jetzt komm aber das nächste Problem, letzte Woche hat er seinen Roller verliehen und der Junge wurde angehalten, Roller auf den Bock, schon wieder 40 km/h, jetzt bekommen beide eine Anzeige, Roller wieder in die Werkstatt, Distanzring war total runter , war aber nicht die Schuld von dem Halter. Was passiert den jetzt? Beide haben nur den Mofaschein

Auf der Vorladung steht: Fahren ohne Faherlaubnis, er ist aber doch nicht selbst gefahren und der andere Junge sollte eigentlich nicht wegfahren (er wollte nur eine Runde drehen auf der Strasse und ist dann einfach weggefahren)

Also wäre das 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis. Darf er dann überhaupt den M oder A 1 machen???

 

15 Antworten

Zitat:

da das gerät (roller oder leichtkraftrad) über sie angemeldet werden kann. das sind dann auch unter 100 euro im jahr. :)

aber nur bei Fahrer über 18 Jahren ...

und 200€ für einen gedrosselten 125er Roller ist auch schon das untere Ende der Fahnenstange, im Vergleich zu einer Fuffi ist das aber immer noch extrem viel, für viele zu viel ...

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