Luftdruckkompressor - Prüfpflicht?
Hallo,
kann mir einer von Euch gesichert sagen, ob es eine Prüfpflicht/Überwachungspflicht der Druckbehälter gibt, wenn der Kompressor rein privat genutzt wird?
Im Netz wird oft geschrieben, dass es auch bei privater Nutzung eine Überwachungspflicht gibt, bei Druckliterinhaltsprodukt von PS (maximal zulässiger Druck) x V (Volumen) > 50 bar, ich mag das aber nicht so ganz glauben.
Danke für Input!
9 Antworten
Nach MEINEM Kenntnisstand ist diese Überprüfung nur für industriell genutzte Verdichter vorgeschrieben. Außerdem : was hält Dich davon ab einen zweiten 50 ltr - Kessel an Deinen Kompressor anzuschließen? Größeres Volumen bringt kleinere Einschaltfrequenz.
Frag bei der IHK nach.
Bei mir war seit 1995 noch keiner und hat geprüft. Hab ich auch noch nie gehört.
Mfg
Die Prüfpflicht besteht für alle gewerblich benutzten Druckbehälter.
Gurgel stellt da Lesestoff für mehrere Stunden zur Verfügung.
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Scheint auch vom Bundesland abzuhängen:
https://tuev-thueringen.de/blog/heimkompressoren-besser-pruefen-lassen
Wenn davom Tüv geschrieben wird, im privaten Bereich "besser prüfen lassen", heisst das in meinem Verständnis, dass es keine generelle Pflicht gibt.
Aber man sollte wohl in den Landegesetzten nachschauen. "Diese ist zwar fast überall entsprechend dem Baurecht vorgeschrieben, wird allerdings nur selten ernst genommen. "
Sagt alles und garnichts 😀.
Ich bin (derzeit inaktiver bzw. nur gelegentlich im Heimbereich praktiziernder) Sportschütze für Luftpistole.
Die Kartuschen werden je mit 200-300 Bar aufgeladen.
Prüfen lassen muss man die nicht, die haben halt einen Verfallsmonat eingelasert, der in der Regel 10 Jahre nach Erwerb ist - scheint zeitnah gelasert zu werden.
Dann muss die Kartusche entsorgt werden, ganz einfach.
Interessieren tut das nur bei offiziellen Wettkämpfen.
Die zuständige Behörde finden und dort nachfragen? 😀
Könnte das helfen?
Zitat:
@FLEXI050 schrieb am 7. Juni 2025 um 13:27:16 Uhr:
Die Prüfpflicht besteht für alle gewerblich benutzten Druckbehälter.
Gurgel stellt da Lesestoff für mehrere Stunden zur Verfügung.
Und meines Wissens nach auch bei Privat ab einer gewissen Kesselgröße.
Zitat:
@T5-Power schrieb am 7. Juni 2025 um 16:30:11 Uhr:
Und meines Wissens nach auch bei Privat ab einer gewissen Kesselgröße.
Und dafür wäre jetzt eine verläßliche Quelle gut.
Immer dieses "meines Wissens", "ich denke", "habe mal gehört" - das nützt doch nichts.
Der TE hat gefragt ob es gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist es das? Mit Gesetzestext, verlässliche Quelle. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Ich lasse meinen nicht prüfen und fertig.
Was ich jetzt gefunden habe:
"Ja, Druckluftkessel müssen im Privatbereich grundsätzlich nicht geprüft werden, aber es gibt einige Ausnahmen, die es zu beachten gilt.
Prüfpflicht im Privatbereich:
- In der Regel keine Prüfpflicht:
- Für private Druckluftkompressoren, die in der Garage oder Werkstatt verwendet werden, ist in der Regel keine gesetzliche Prüfpflicht vorgeschrieben.
Ausnahme: Überwachungspflichtige Druckbehälter:
Druckbehälter mit einem Druckliterinhaltsprodukt von mehr als 50 bar * Liter sind überwachungspflichtig und müssen regelmäßig geprüft werden. "
Aber auch das nur auf google, ohne Gesetzestext.
Richtig, nur......................
Privat muss ich mich selbst kümmern. Gewrbl. kommt ja gelegentlich die Gewerbeaufsicht etc. oder wer von der BG und die schauen nach was Sache ist.
Die Prüfpflicht hängt mit dem Druckinhaltsprodukt zusammen. Daher sind viele Komp. mit Kesselgrößen
90 Liter am Markt. Somit bleibt man bei 10bar unter 1000.
Letztlich kann es Dir Privat niemand aufzwingen.
Ganz dumm wäre es natürlich, wenn Du so ein prüfpflichtes "Monster" betreibst und es knallt und dann Deine Gebäudeversicherung Fragen stellt......