Lohnt sich eine KFZ-Online-Versicherung?
Hallo,
ich bin 18 Jahre geworden und würde mir gerne einen GOLF IV 1.6 gebraucht kaufen. Ich habe es auch nicht so dicke. Bei meiner Familienversicherung (HUK Coburg) habe ich mir ausgerechnet, dass mein Vater (als Zweitversicherung) im Jahr 1.098,00€ zahlen würde. (nur Haftpflicht)
Bei dem Vergleichsportal wird mir die DEVK (online schätze ich mal, wie HUK24) vorgeschlagen, mit einem Jahresbeitrag von nur 373,48 €!!!
Wie ist das möglich? Was ist der Nachteil dabei? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DEVK mir eine Versicherung 700€ billiger wie die der Normalpreis.
https://www.check24.de:80/.../autoResult.form.ajp13-03-05#page=1
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand seine Erfahrungen und sein Wissen aufsagen könnte. 🙂
Beste Antwort im Thema
Wie vielen Usern bekannt ist, unter uns sind einige Versicherungsmakler, die Ihre Freizeit in Foren verbringen und sich als Vers.experten verkaufen und leider unter Direkt-Vers.-Phobie leiden und diese immer verteufeln müssen.
Ein 18 Jähriger muss sein 10 Jahre altes Auto Haftpflicht versichern und bei einer HPV soll man einfach auf den Preis achten, bei Kaskovers. ist es natürlich anders.
Aber manche müssen behaupten, nein der 18 Jährige soll zu einem örtlichen Vers.vertreter gehen, bei dem auch immer der alte Opa war und muss für seine Police das 3 Fache zahlen aber dafür weißt er, dass er beim Makler des Vertrauen bestens beraten worden ist und immer einen Ansprechpartner hat, denn er eigentlich nie braucht.
Als ich 18 war konnte damals mein Auto für 3800 Mark im Jahr über einem alten örtlichen Vers.vertreter Haftpfl. nur versichern, wenn ich dazu noch eine Rechtschutzvers. abschließen musste, aber was solls, ich hatte einen Ansprechpartner, den ich und nachher nie gesehen habe 🙂
82 Antworten
Großvater auf Enkel machen nur wenige Gesellschaften.
Frage auch wie lange der Rabatt schon still liegt, Vorschäden und Führerscheindaten des Empfängers
Zitat:
Original geschrieben von tomtom1980
Großvater auf Enkel machen nur wenige Gesellschaften.Frage auch wie lange der Rabatt schon still liegt, Vorschäden und Führerscheindaten des Empfängers
er fährt ja noch dieses Jahr und meldet dann ab.Vorschäden keine vorhanden.führerscheindaten wäre kein problem.
Hallo!
Man sollte beim Onlinevergleich auf folgende Dinge achten.
Die Deckungssumme (Kasko, Leistung im Schadensfall), Vertragsstrafen (z.b.Jahresfahrleistung), Schadenrückkaufsrecht, Werkstattbindung bei Reparatur, Verzicht auf Selbstbehalt bei Glasreparatur. Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit. Sparen kann man bei einer Einzugsermächtigung der Beiträge, würde ich aber abraten. Die wichtigsten Punkte sind jedoch die Vertragsstrafen und die Rückstufung im Schadensfall, weil die die wenigsten lesen.
Tip 1 Wenn du wirklich neutral vergleichen willst, schau mal bei nafi-auto.de.
Tip 2 Bei der Auswahl der schadenfreien Jahre nicht nach Prozenten gehen, da die Versicherer unterschiedliche Prozente bei der Neueinstufung festgelegt haben. Im Übrigen steigen die Versicherungsbeiträge für das Jahr 2014 um ca. 7 %.
Ja, eine Onlineversicherung kann sich lohnen, wenn man sein Wagnis relativ genau abschätzen kann.
Gruß
techexpert
Die Rückstufung im Schadenfall ist sicherlich nicht das wichtigste.
Auch lasse ich schon immer von allen Versicherern abbuchen mit Einzugsermächtigung und hatte damit noch nie Probleme. Wie auch? Ich kann zur Not zurückbuchen lassen. Bei manchem Versicherer gibt es dafür 3% Rabatt, wieso sollte ich den nicht mitnehmen?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Die Rückstufung im Schadenfall ist sicherlich nicht das wichtigste.
Auch lasse ich schon immer von allen Versicherern abbuchen mit Einzugsermächtigung und hatte damit noch nie Probleme. Wie auch? Ich kann zur Not zurückbuchen lassen. Bei manchem Versicherer gibt es dafür 3% Rabatt, wieso sollte ich den nicht mitnehmen?
Hallo!
Zu beachetn gilt, es gibt bei den Versicherern Unterschiede in den Rückstufungstabellen.
Ebenfalls zu beachten ist, dass für die kommenden Jahre einen höherer Versicherungsbeitrag im Vergleich zu der sonstigen Einstufung zu entrichten ist.
Zur Abbuchung ist zu sagen, es gibt Versicherer die den Schadenfreiheitsrabatt der Vorversicherung nicht übernehmen und entsprechend mehr abbuchen. Wenn der Betrag zurückgebucht wird, sind keine Beiträge gezahlt und der Vertrag ist vom Versicherer rückwirkend zu kündigen. Sollte während dieser Zeit etwas passieren, kann die Versicherung logischer Weise den Versicherungsschutz versagen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht jährlich eine Beschwerdestatistik, in dieser kann man sich über Beschwerden über Versicherer erkundigen. Da kann eine Versicherung anscheinlich super billig sein und wird dann aber richtig teuer.
Zitat:
Original geschrieben von techexpert
Wenn der Betrag zurückgebucht wird, sind keine Beiträge gezahlt und der Vertrag ist vom Versicherer rückwirkend zu kündigen.
Und was passiert, wenn Du keine Einzugsermächtigung erteilt hast und eine (in Deinen Augen) falsche Rechnung bekommst? Zahlst Du sie nicht, hast Du die Rechtsfolgen schon beschrieben...
Abgesehen davon, dass ein falsch abgebuchter Beitrag meist ein recht einfach zu lösendes Problem darstellt!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Und was passiert, wenn Du keine Einzugsermächtigung erteilt hast und eine (in Deinen Augen) falsche Rechnung bekommst? Zahlst Du sie nicht, hast Du die Rechtsfolgen schon beschrieben...Zitat:
Original geschrieben von techexpert
Wenn der Betrag zurückgebucht wird, sind keine Beiträge gezahlt und der Vertrag ist vom Versicherer rückwirkend zu kündigen.Abgesehen davon, dass ein falsch abgebuchter Beitrag meist ein recht einfach zu lösendes Problem darstellt!
Mit 14- tägigem Rücktrittsrecht kündigen.
Zitat:
Original geschrieben von techexpert
Mit 14- tägigem Rücktrittsrecht kündigen.
Du hast bei Deiner KFZ-Versicherung immer die gleichen Rechte und Pflichten, unabhängig davon, ob Du abbuchen lässt oder überweist.
Ich persönlich lasse alles abbuchen. Verringert im Falle der Versicherung übrigens auch die Gefahr, dass ein Beitrag mal nicht bezahlt wurde, weil man die Rechnung und die Mahnung verschusselt hat. Kannst ja mal diesbezüglich die SuFu hier im Versicherungsforum bemühen... 😉