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LKM "sperrt" die Standspur...

Hallo,

Freitag Abend auf der A1 Richtung HH...

Es ist Stau (16km), Stop and Go... Endlich ein Rastplatz in Sicht (Ostetal), ca. 700m noch, vor unserem Fahrzeug zieht ein PKW auf die Standspur, wir auch, hinter uns noch einer...

Plötzlich schert ein Brummi nach rechts, nimmt die dicke Line der Standspur zwischen die Räder... Ende mit rechts vorbei fahren... Selbst ab der 300m Barke bleibt er rechts, so bei 150m vor der Ausfahrt zieht er endlich nach links, und "begrüsst" alle rechts an ihm vorbeifahrenden Fahrzeuge mit seiner Fanfare... Was bitte mag den Fahrer geritten haben? Schlechten Stoff oder einfach nur genervt vom Stau? Zumal ein vorbeifahren rechts doch erlaubt ist, wenn die Ausfahrt in Sicht ist, oder? Verstanden haben wir die Handlung nicht, zumal er absolut keinen Nach- oder Vorteil von seiner Aktion hatte. Er hatte nur ein paar PKW Fahrer dazu gebracht, auf einen LKW Fahrer zu schimpfen. Zum Glück eine absolute Ausnahme, aber schön war es sicherlich nicht...

Gruss

cube

Beste Antwort im Thema

Der LKW-Fahrer hat sicherlich angenommen, dass die PKW-Fahrer eine Rettungsgasse bilden wollen und ist auch rübergezogen.

Fehlverständnis zwischen PKW- und LKW-Fahrern?

Womit ich natürlich nicht sagen will, dass der LKW-Fahrer nicht auch genervt hätte sein können.

Aber für diese Frage einen Thread eröffnen zu müssen halte ich für mehr als flüssig...überflüssig um genau zu sein.

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Moin,

@ Chris

Versuche mal zum Thema Überholen was beizutragen:

m.E. muss das Überholen auf der Fahrbahn erfolgen, weil ein Überholen begrifflich nur dann vorliegt, wenn sich ein Fahrzeug an einem anderen von hinten nach vorne vorbeibewegt, welches auf der selben Fahrbahn in selber Richtung fährt (oder verkehrsbedingt wartet). Der Seitenstreifen ist nicht Bestandteil der Fahrbahn, was indiziert, dass es sich nicht um ein Überholen handelt, sondern um einen Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht aus § 2 Abs. 1 StVO.

@ Threadersteller

Verboten ist die Aktion des "verfrührten Ausfahrens" allemal und gefährlich noch dazu.

Man muss sich nicht ausmalen, was passiert, wenn einer gerade auf dem Standstreifen die Ausfahrt erreichen will und ein anderer kommt auf die selbe Idee und schert aus der rechten Fahrspur auch auf den Seitenstreifen aus ...

 

mfg

Tobias

 

Es fällt mir schwer, mich Deiner Ausführung @TobiasE240 anzuschließen. Der Paragraph 5 beschreibt lediglich den Überholvorgang selbst, nicht jedoch bezieht er sich auf den Ort, die Fahrbahn oder deren Bestimmung. Selbst auf einem Feld kann ich ein Fahrzeug überholen. Das verändert nicht die Definition des "Überholens", was aber bei Deiner Erklärung der Fall sein müsste.

Ergänzend habe ich bei fahrtipps.de folgende Ausführungen gefunden:

Zitat:

§ 5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Zuerst sollte klar sein, was man unter »Überholen« eigentlich versteht:

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.

Warum das hier erwähnt wird? Weil viele Fahrer meinen, dass ein Überholvorgang nur stattfindet, wenn man vorher ausschert und anschließend wieder einschert, womöglich noch mit einer Absicht, schneller zu sein als der andere. Das sind jedoch gar nicht die Voraussetzungen! Denn wer auf seinem Fahrstreifen bleibt und »einfach so« am Fahrzeug im Nachbarfahrstreifen vorbeizieht, der überholt bereits. Wer das auf der rechten Seite des anderen Fahrzeugs macht, verstößt schon gegen das Gebot, nur links zu überholen.

Aber auch die Nutzung der Standspur zur Ausfahrt wurde dort abgehandelt. Da man dort davon ausgeht, dass die Fahrzeuge auf der Fahrbahn halten, argumentiert man mit dem Vorbeifahren in § 6, analog ist aber § 5 (= Überholen) anzuwenden, wenn die Fahrzeuge in Bewegung sind.

Zitat:

Den Stau links liegen lassen

Darf man in der Nähe einer Autobahnausfahrt neben dem Stau über die Standspur weiterfahren, um sich die unnötige Warterei für den Rest der Strecke zu sparen? Bis zur Ausfahrt steht man ja noch ziemlich lange im Stau...

Nein, die Standspur muss frei bleiben!

Es werden zwar aktuell Überlegungen angestellt, ob es auf bestimmten staugefährdeten Strecken angebracht ist, auch die Standspur für den »fließenden« Verkehr freizugeben, aber das sind Sonderfälle, die besonders ausgeschildert werden. Beschlossen ist das noch nicht. Und mit der Frage nach dem schnelleren Vorwärtskommen kurz vor der Ausfahrt hat das auch nicht viel zu tun.

Die Standspur (Pannenspur, manche nennen sie auch Seitenstreifen) der Autobahn hat zwei Aufgaben:

- Fahrzeuge mit technischen Defekten bleiben hier stehen

- Rettungsfahrzeuge gelangen über die Standspur bis zur Einsatzstelle

Und vor allem aus letzteren Grund ist es ziemlich riskant, sich an den wartenden Fahrzeugen vorbei zu mogeln. Von den anderen Verkehrsteilnehmern wird es teilweise als unfair empfunden, oder (schlimmer) es finden sich gleich Nachahmer, die dem schlechten Beispiel folgen ohne zu wissen was sie dabei riskieren - sowohl in Bezug auf die Unfallgefahr, die Behinderung von Rettungsfahrzeugen als auch bußgeldmäßig.

Kurze Begründung, warum es verboten und gefährlich ist:

- Rechts überholen ist grundsätzlich verboten, das sollte bekannt sein (§ 6 StVO). Ausnahmen sind in diversen anderen Paragrafen und Urteilen geregelt, aber dieser Fall zählt nicht dazu. Auch das "Vorbeifahren" an Fahrzeugen, die verkehrsbedingt im Stau warten, stellt rechtlich gesehen ein Überholen dar.

- Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Seitenstreifen sind aber nicht Bestandteil der Fahrbahn (§ 2 StVO).

- Es besteht die Gefahr des Zusammenstoßes mit denen, die an der richtigen Stelle in die Verzögerungsspur abbiegen (nämlich dann, wenn die Linie sich öffnet)

- Es besteht die Gefahr, mit den Nachahmern zusammenzustoßen...

- Es besteht die Gefahr, von der Polizei erwischt zu werden, (...)

Außerdem wird verständlicherweise damit argumentiert, dass die Standspur eine Funktion hat, welche gerade im Stau eine Notwendigkeit besitzt. Diese würde dann nicht mehr zur Verfügung stehen.

Es gilt also eine Kombination von Argumenten:

1. Rechts ist Überholen/Vorbeifahren grds. verboten, § 5, 6 StVO

2. Eine Standspur ist keine Fahrbahn und Fahrzeuge haben die Fahrbahn zu benutzen § 2 StVO

3. Der Seitenstreifen hat eine Notfallfunktion, die nicht mehr gegeben wäre § 34 StVO

4. Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer § 1 StVO

Ich seh das auch so dass der LKW-Fahrer hier versucht hat "Dichtzumachen" um die PKW Fahrer dran zu hindern frühzeitig über die Standspur abzufahren und über den Rastplatz abzukürzen. Die PkW Fahrer die das tn bkommen Ärger nach den hier genannten §. Der LKW-Fahrer könnte wg. "Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" belangt werden und das ist mehr als Teuer und kostet fast immer den Führerschein dazu! Leider spreche ich da aus Erfahrung des LKW Fahrers, nur mein guter Anwalt(Rechtsschutz!!) hat mich da rausgeholt und erwirkt dass das Verfahren gg.. Zahlung von XXXX,XX DM eingestellt wurde! Übrigens der gleiche § den damals Altkanzler Kohl genutzt hat um aus seiner Koffer Affäre raus zu kommen :D.

Also der LKW Fahrer war bei dem hier geschilderten Fall kein Profi....wie ich damals auch ;)

Deswegen Jungs (Mädels natürlich auch), aufm Bock immer :cool: bleiben!

Grüße

Steini

Hallo nochmal,

@Chris

Da scheint es wieder verschiedene Quellen zu geben, die verschiedene Meinungen vertreten (nach dem Motto 3 Juristen, 5 Meinungen). :p:p:p

Ich hab meine Meinung aus Jagow/Burmann/Heß "Straßenverkehrsrecht" (20. Auflage) abgeleitet.

Heß schreibt dort bei Rz 6 zu § 5 StVO:

[...] Auch wer mit gleichbleibender Geschwindigkeit - etwa auf dem rechten Fahrsteifen der AB - an langsameren Benutzern des linken vorbeizieht überholt diese (...), nicht aber, wer auf anderen, nicht zur selben Fahrbahn gehörenden V-Flächen vorbeifährt, wie auf Parkplätzen (Bay VRS 66, 291) oder auf Seitenstreifen (Dü VRS 91, 387). Wer diese Verkehrsflächen dazu benutzt, um langsamere, auf der Fahrbahn für den Durchgangsverkehr fahrende Fze zu "überholen", verstößt gegen das Gebot, die Fahrbahn zu benutzen [...]

Schurig schreibt zum Thema in StVO 12. Auflage bei Erl. 2.3 zu § 2:

[...] Wer verbotswidrig auf der Standspur fährt, versößt gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht (§ 2 Abs. 1), nicht aber gegen das Rechtsüberholverbot (§ 5 Abs. 1), weil Überholen nur zwischen Fzen auf "derselben Fahrbahn" stattfindet. [...]

Zum Abschuluss noch ein Beitrag von Dr. Bosuka (Bouska/Leue; StVO; 22. Auflage). Er meint dazu in Erl. 1 zu § 5 StVO:

[...] Fze auf der Fahrbahn "überholen" daher Fze, die auf dem Seitenstreifen (...) fahren nicht [...]

Der Bouska-Fall behandelt zwar den umgekehrten, als den von uns diskutierten Fall, doch denke ich, dass es dann für den anderen Fall im Umkehrschluss auch gilt.

In diesem Fall sind sich die (mir vorliegenden) Kommentare ausnahmsweise mal einig, was schon selten vorkommt ;).

Hoffe mit meinen Quellen etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben.

Gruß

Tobias

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Übrigens der gleiche § den damals Altkanzler Kohl genutzt hat um aus seiner Koffer Affäre raus zu kommen :D.

... ohne das Verfahren näher zu beschreiben ... :cool::cool::cool:

Ich bedanke mich für die vielen Erklärungen und gestehe, einiges gelernt zu haben.

Das mit dem Abkürzen über den Rastplatz kam mir gar nicht in den Sinn, denn wir wollten zum WC und etwas essen, was wir auch gemacht haben. Falsch war es aber, wie ich jetzt weiss. Wie einige schon schrieben: lieber mit- als gegeneinander.

In diesem Sinne Allzeit knitterfreie Fahrt...

@cube01

Danke dir auch für deine Nachfrage hier, das ist leider nicht selbstverständlich und beweist wieder einmal mehr dass Verständnis füreinander im Straßenverkehr das A&O ist, sei es PKW, LKW oder 2Rad. Verstehen kann man halt nicht alles auf Anhieb, da gilt dann der alte Sesamstraßen Spruch: ".....und wer nicht fragt bleibt dumm" ;). Außerdem beweist es auch wieder das vielfach hier schon gewünschte: Zur PKW-Ausbildung sollte mal ne Mitfahrt in nem LKW gehören...und wenn's nur ne Stunde ist.

Zitat:

Original geschrieben von TobiasE240

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Übrigens der gleiche § den damals Altkanzler Kohl genutzt hat um aus seiner Koffer Affäre raus zu kommen :D.

... ohne das Verfahren näher zu beschreiben ... :cool::cool::cool:

Mir ging der Popo ganz schön auf Grundeis! Mein Anwalt konnte halt glaubhaft machen das es sich nicht um Absicht handelte........räusper.......der Rest war mir dann egal.......Kohle abdrücken...weinen.....und job Behalten!

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von Carpinus

Ich würde vermuten, dass der LKW-Fahrer schon viele Fahrzeuge beobachtet hat, die nur über den Parkplatz durchfahren, sofort wieder auf die AB fahren und so den Stau für sich um einige 100 m verkürzen. Dies ist doch immer wieder zu beobachten, und wahrscheinlich hat ihn das in dem Moment nur noch maßlos geärgert.

Das war auch mein erster gedanke!

Weil das sind die die so vorne rein drücken das alles weitere dahinter noch mehr staut!

Ich habe das schon sooooo oft gesehen das ich echt durchdrehen könnte!

Einer macht es vor,die anderen folgen!

Ob nun bei Raststätten oder kleinen Parkstationen......hauptsache 100 bis 200m nicht gestanden.

AAAAAAAAber,habe schon einmal so lachen müssen.

Pkw rechts raus,wollt durchfahren......Achtung!!!!!! Ein Pole stand mitten in der Ausfahrt und machte Pause.

Pkw Fahrer fluchte und am Funk ging das große lachen und schadenfreude um!

am 18. September 2008 um 20:48

ich hab es zwar erst einmal erlebt, aber die überraschung wird noch grösser, wenn in solch einer situation ein polizeiwagen vorne steht...

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