Linke Unterschenkelprothese Fahrprüfung beim TÜV notwendig??
Hallo vor 1Jahr und 7Monate hatte ich mit einem Motorrad eine Verkehrsunfall und hier musste mein linker Unterschenke amputiert werden. Daher trage ich nach dieser Zeit jetzt eine Unterschenkelprothese. Bisher hatten wir noch unseren alten Wagen mit Schaltgetriebe, dass ich nicht mehr fahren kann. Grund, da ich kein Gefühl für die Kupplung habe und es mir hier zu Gefährlich ist. Daher ist bisher immer nur meine Frau mit dem Wagen gefahren.
Vor 2Tagen habe ich mir einen neuen Wagen gekauft, der nun als Kombi einen großen Kofferraum hat, falls ich die Prothese nicht tragen kann und mit dem Rollstuhl weg muss und zum anderem hat der Wagen ein Automatikgetriebe. Mit dem Automatikgetriebe habe ich keine Probleme, da an meinem Rechtem Bein keine Einschränkungen oder Probleme habe und sonst am Restlichem Körper auch nicht. Das Problem habe ich also nur mit dem Linken Bein, dass bei einem Automatikgetriebe nicht benötigt wird.
Laut Gesetzgebung, bräuchte ich keine Eignungsprüfung beim TÜV absolvieren, da man immer verpflichtet ist so zu fahren wo man sich und andere nicht Gefährden tut. Das ist bei mir mit dem Automatikgetriebe auch gegeben.
Allerdings heißt es auch immer es ist besser diese Prüfung machen zu lassen, damit man später falls es zu einem Unfall kommen könnte keine Probleme geben könnte.
Was würdet Ihr mir Empfehlen und hat jemand schon mal solch eine Prüfung machen lassen?
Was kostet so was?
Gruß Gero
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute. Bin Fahrlehrer.
Seid bitte vorsichtig wenn ihr mit Einschränkungen im Straßenverkehr teilnehmt. Selbst wenn es ein Anwalt,Arzt oder Bäcker sagt das keine änderungen nötig werden. Das große Erwachen …wenns zu spät ist. Seid ihr in einem Unfall vertüdelt und es kommt irgendwie raus das ihr eine Prothese tragt und evtl deshalb nicht schnell genug die Kupplung bei einer gefahrbremsung treten konntet…oder euch wird unterstellt das die prothese unter den Pedalen lag,oder jemand könnte aus irgwelchen gründen, weil ja nur ein Bein vorhanden, nicht ausreichend pedaldruck auf die Bremse bekommen usw usw. Es könnte böse ins Auge gehen und euch damit eine wichtige Mobilität genommen werden.
Es nützt auch nichts wenn irgend eine Fahrschule sagt oder ein Schriftstück aufsetzt' meines Erachtens kann die Person am Str Verkehr ohne Probleme teilnehmen! Fragt doch einfach mal einfach so beim TÜV nach.
Es wird dann evtl ein ärztliches Gutachten benötigt, dann wird keine neue Prüfung gemacht sondern eine fahrpobe wo nur geschaut wird ob ihr das Fahrzeug sicher bewegen könnt! Dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Es kann dann allerdings sein, das andere fahrerlaubnisklassen die in der klasse B oder 3 enthalten sind, also zb nen Roller, euch gestrichen werden. Wenn ihr dann aber den Rollerschein behalten wollt, muss gezeigt werden das ihr ihn schieben könnt, mit Sozius im stand auch halten könnt wenn diese etwas Schräglage haben.
Hatte letztes Jahr so ein fall! Eben ne fahrprobe gemacht Pkw und Roller und gut. Demnächst irgendwann Motorrad. Aber dann seid ihr auf der sicheren Seite. Der unfallgegner wird mit seinem Anwalt versuchen euch die Hosen auszuziehen. Ob es moralisch vertretbar ist, ist ne andere Sache
Lieben Gruß und schiebt das nicht auf die lange Bank. Es wird lediglich nur jemand schauen ob ihr das Fahrzeug bedienen könnt!
63 Antworten
Also ich kann nur sagen wie es bei mir damals war.
Ich bin damals zum amtsartzt gegangen (der auch die führerscheinuntersuchung macht) und habe nachgefragt ob ich jetzt einfach so mit dem auto fahren darf.
er stellte mir 3 Fragen
1. Ob ich im Bestiz eines gültigen Führerscheins bin.
2. Ob ich körperlich in der lage bin ohne probleme mit der Prothese die Kupplung zu bedienen. (ich habe links die amputation, rechts gäbe es einige probleme wegen dem bremspedal)
3. ob ich bei dem Motorrad ohne probleme schalten kann
Alle drei sachen treffen zu. also habe ich keine einschränkungen (ausser mein gesundheitszustand verschlechtert sich, was sicher mal sein wird, ich glaube nicht das ich mit 50 noch genau so rumlaufen kann mit der prothese als mit 22 nach dem unfall)
mein versicherungsvertreter sah auch kein problem.
Ach ja ich komme aus Österreich, wie das in Deutschland ist kann ich nicht sagen,...
Lg. Andreas
Ich habe diesbezüglich auch eine Fahrschule meines Vertrauens angeschrieben und bekam die selbe Antwort, also ich muss in meinem Fall auch nichts machen. Ich könnte mit der Prothese auch die Kupplung betätigen, ziehe es aber vor Automatikgetriebe zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Ich könnte mit der Prothese auch die Kupplung betätigen, ziehe es aber vor Automatikgetriebe zu fahren.
geht mir genau so, aber hin und wieder fahre ich auch mal mit einem anderen Auto (zb Firmenauto,...)
Hallo zusammen,
ich hatte nach einem Motorradunfall 2002 ein Compartment am rechten Unterschenkel, in der Folge konnte das Bein zwar erhalten werden, allerdings ist die Funktion durch Lähmung im Sprunggelenk eingeschränkt. Ich bin dann auch auf Automatik umgestiegen und fahre jetzt quasi wie die Formel1 im Zweifußbetrieb. Ich gebe rechts Gas und bremse mit Links. Da ich auf diese Art sogar eine verkürzte Reaktionszeit beim Bremsen habe, ich muss ja den Fuß nicht umsetzen, sehe ich keinen Anlass im Führerschei etwas zu ändern :-). Ich denke ein wenig Eigenverantwortung sollte einem ja noch zustehen, mit rechts ATM zu fahren ist doch normal, schlimmer finde ich wenn Leute mit Gipsfuß Schalter fahren, und das hab ich schon mehr als einmal gesehen :-( Ich fahr auch ohne Probs weiterhin meine TrittbrettHarley, solange der rechte Fuß nur eine Tätigkeit ausführen muss hab ich Null Probs :-) Im Rahmen der Schadensabwicklung habe ich damals das Prob bei verschiedenen Stellen angesprochen, selbst der Anwalt für Verkehrsrecht sah da absolut keinen Handlungsbedarf :-)
Gruß Castro ;-)
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Hallo Leute. Bin Fahrlehrer.
Seid bitte vorsichtig wenn ihr mit Einschränkungen im Straßenverkehr teilnehmt. Selbst wenn es ein Anwalt,Arzt oder Bäcker sagt das keine änderungen nötig werden. Das große Erwachen …wenns zu spät ist. Seid ihr in einem Unfall vertüdelt und es kommt irgendwie raus das ihr eine Prothese tragt und evtl deshalb nicht schnell genug die Kupplung bei einer gefahrbremsung treten konntet…oder euch wird unterstellt das die prothese unter den Pedalen lag,oder jemand könnte aus irgwelchen gründen, weil ja nur ein Bein vorhanden, nicht ausreichend pedaldruck auf die Bremse bekommen usw usw. Es könnte böse ins Auge gehen und euch damit eine wichtige Mobilität genommen werden.
Es nützt auch nichts wenn irgend eine Fahrschule sagt oder ein Schriftstück aufsetzt' meines Erachtens kann die Person am Str Verkehr ohne Probleme teilnehmen! Fragt doch einfach mal einfach so beim TÜV nach.
Es wird dann evtl ein ärztliches Gutachten benötigt, dann wird keine neue Prüfung gemacht sondern eine fahrpobe wo nur geschaut wird ob ihr das Fahrzeug sicher bewegen könnt! Dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Es kann dann allerdings sein, das andere fahrerlaubnisklassen die in der klasse B oder 3 enthalten sind, also zb nen Roller, euch gestrichen werden. Wenn ihr dann aber den Rollerschein behalten wollt, muss gezeigt werden das ihr ihn schieben könnt, mit Sozius im stand auch halten könnt wenn diese etwas Schräglage haben.
Hatte letztes Jahr so ein fall! Eben ne fahrprobe gemacht Pkw und Roller und gut. Demnächst irgendwann Motorrad. Aber dann seid ihr auf der sicheren Seite. Der unfallgegner wird mit seinem Anwalt versuchen euch die Hosen auszuziehen. Ob es moralisch vertretbar ist, ist ne andere Sache
Lieben Gruß und schiebt das nicht auf die lange Bank. Es wird lediglich nur jemand schauen ob ihr das Fahrzeug bedienen könnt!
Zitat:
Original geschrieben von Eljod
Ach so, ich darf nicht mit Hänger fahren. Warum weiß ich nicht. Meines Wissens nach ist dies heute so, bei bestimmten Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen muß der verkehrsmedizinische Dienst genehmigen.
Zur Info:
Der Vermerk "kein Anhängerbetrieb" liegt daran, dass der "gesunde Mensch" davon ausgeht, dass wir als Rollifahrer den Anhänger z.B. am Berg, nicht selbstständig an und abkoppeln können.
Ich habe ein extra Gutachten erstellen lassen, da ich unseren Sportanhänger immer transportiere und meine Auflage im Führerschein wurde geändert.
Nun darf ich zwar Anhänger fahren, aber mit der Auflage max.450 kg zlGg, der Anhänger muss mit einer Handbremse ausgestattet sein, er braucht ein Stützrad und ich mus 2 Unterlegkeile am Häner haben :-)
Mir wäre lieber gewesen, die hätten den Vermerk auf "Anhängerbetrieb nur mit Begleitung" geändert, denn wenn ich mit Anhänger fahre, dann ist eh immer einer zum An und abkoppeln dabei :-)
In meinem Fall ist nur mein linker Unterschenkel betroffen, da ich Automatik fahre und mein rechtes Bein völlig uneingeschränkt ist und ich mit meinen Armen auch keine Probleme habe, ist bei mir kein Unterschied als vor meinem Unfall vorhanden, da man das reche Bein mit einem Automatikgetriebe benötigt.
Ich kann mit meinem Automatikgetriebe mit und ganz ohne Prothese fahren, da dieses Bein nie gebraucht wird. So ist in meinem Fall kein Unterschied als mit jemanden der noch beide Beine hat.
Probleme habe ich nur beim gehen mit der Prothese oder wenn ich auf mein Rollstuhl angewiesen bin. Aber gehen musst man ja nicht im Auto. Das Problem bei mir ist nur dass ich auf Behindertenparkplätze angewiesen bin, damit ich die Tür ganz auf bekomme und ohne Probleme aussteigen kann. Bei engen Parkplätze kann ich meinen linken Fuß mit der Prothese nicht verdrehen, so dass ich an der Innenverkleidung hängen bleibe und nicht ein oder aussteigen kann. Dafür habe ich aber einen Behindertenparkausweis und wenn die Parkplätze nicht unberechtigt belegt sind geht es auch.
Cpedv, hast du etwa als Unterschenkelamputierter einen blauen Parkausweis? Wenn ja, wüde mich das aber sehr wundern. Heutzutage werden die blauen Parkausweise offenbar leider mit dem Gießkannenprinzip verteilt.
Zitat:
Original geschrieben von kadettoman01
Cpedv, hast du etwa als Unterschenkelamputierter einen blauen Parkausweis? Wenn ja, wüde mich das aber sehr wundern. Heutzutage werden die blauen Parkausweise offenbar leider mit dem Gießkannenprinzip verteilt.
wenn er probleme mit der prothese hat und auf einen rollstuhl angewiesen ist schon. irgendwo habe ich mal gelesen, dass es nicht auf die gehunfähigkeit, die auf kaputte gliedmaßen zurückzuführen ist ankommt, sondern das man eine bestimmte strecke nicht in einer bestimmten zeit zurücklegen kann. da gehören z.bsp. auch leute die herz- oder lungenprobleme haben zu. mit dem gießkannenprinzip gebe ich dir aber auch recht. am meisten kotzen mich aber die typen an, die den schwerbehindertenparkplatz zweckentfremden. da werde ich immer arg böse! schlimm auch solche kundschaft, die einen schwerbehinderten mit entsprechender blauer karte fahren, sich aber auch auf den parkplatz stellen obwohl der behinderte gar nicht im auto sitzt. die finde ich immer als besonders "menschlich-müll" 🙂
Zitat:
Original geschrieben von kadettoman01
Cpedv, hast du etwa als Unterschenkelamputierter einen blauen Parkausweis? Wenn ja, wüde mich das aber sehr wundern. Heutzutage werden die blauen Parkausweise offenbar leider mit dem Gießkannenprinzip verteilt.
Kennst du mein Zustand?
Hast du zwei Beine die Gesund sind?
Ich denke ja, denn sonst würdest du nicht solch ein Mist schreiben!
Es gibt Leute die denken mit einer Prothese ist die Welt wieder grün und Rund!
Ja ich habe einen Behindertenparkausweis und dass sicherlich nicht Grundlos!
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100% mit den Merkzeichen aG und H und dass mit Sicherheit nicht ohne Grund.
Um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen müssen gestimmte Anstalten und Gutachten mit beachtet werden und hier wird keinem was Geschenkt!
Ich werde dir hier jetzt nicht alles aufs Auge drücken, da ich mich nicht Rechtfertigen muss.
Ich und meine Bekannten wissen am besten was wir alles durch gemacht haben und in Zukunft noch machen müssen.
Könnten wir die Zeit zurück drehen, würden wir dieses vorziehen!
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100% mit den Merkzeichen aG und H und dass mit Sicherheit nicht ohne Grund.
Nur Unterschenkelprothese
sonst nix? Wirklich?Dann aG und H? Ich könnte kotzen, wie locker die Parkgenehmigungen heutzutage verschenkt werden.
Kein Wunder, dass die Behindertenparkplätze immer von superfitten Leuten mit blauem Ausweis zugeparkt werden.
PS: Bin Rollstuhlfahrer, meine Gehfähigkeit liegt bei nullkommanull und ärgere mich immer über solche Säcke, die unberechtigterweise unsere Parkplätze zuparken.
Klar, ich fahre mit Veigel/Bruhn Handgeräten auch nur so zum Spass rum:
http://www.motor-talk.de/.../...diengeraet-neuwertig-t4158245.html?...
Naja, in Köln bekommt man sicher alles, wenn man Beziehungen hat. Halt der kölsche Klüngel.
Ich denke du hast irgendwo ein Geistliches Problem, daher werde ich mit dir nicht mehr weiter Diskutieren.
Klar bei uns wird alles verschenkt und meinen schweren Unfall habe ich wohl auch erfunden und Kliniken, Reha und alle Behörden an die Nase geführt.
Sorry, wie verblödet muss man sein, solche Aussagen von sich zu geben??
Ich für meinen Teil würde mir nie erlauben über andere Leute mit Handkaps zu urteilen, vor allem wenn ich sie nicht kenne.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Ich denke du hast irgendwo ein Geistliches Problem,
Auch damit kann ich dir nicht dienen. Ich bin schon lange aus der Kirche ausgetreten.
Zitat:
Ich für meinen Teil würde mir nie erlauben über andere Leute mit Handkaps zu urteilen, vor allem wenn ich sie nicht kenne.
Hast du aber schon.