Linke Unterschenkelprothese Fahrprüfung beim TÜV notwendig??
Hallo vor 1Jahr und 7Monate hatte ich mit einem Motorrad eine Verkehrsunfall und hier musste mein linker Unterschenke amputiert werden. Daher trage ich nach dieser Zeit jetzt eine Unterschenkelprothese. Bisher hatten wir noch unseren alten Wagen mit Schaltgetriebe, dass ich nicht mehr fahren kann. Grund, da ich kein Gefühl für die Kupplung habe und es mir hier zu Gefährlich ist. Daher ist bisher immer nur meine Frau mit dem Wagen gefahren.
Vor 2Tagen habe ich mir einen neuen Wagen gekauft, der nun als Kombi einen großen Kofferraum hat, falls ich die Prothese nicht tragen kann und mit dem Rollstuhl weg muss und zum anderem hat der Wagen ein Automatikgetriebe. Mit dem Automatikgetriebe habe ich keine Probleme, da an meinem Rechtem Bein keine Einschränkungen oder Probleme habe und sonst am Restlichem Körper auch nicht. Das Problem habe ich also nur mit dem Linken Bein, dass bei einem Automatikgetriebe nicht benötigt wird.
Laut Gesetzgebung, bräuchte ich keine Eignungsprüfung beim TÜV absolvieren, da man immer verpflichtet ist so zu fahren wo man sich und andere nicht Gefährden tut. Das ist bei mir mit dem Automatikgetriebe auch gegeben.
Allerdings heißt es auch immer es ist besser diese Prüfung machen zu lassen, damit man später falls es zu einem Unfall kommen könnte keine Probleme geben könnte.
Was würdet Ihr mir Empfehlen und hat jemand schon mal solch eine Prüfung machen lassen?
Was kostet so was?
Gruß Gero
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute. Bin Fahrlehrer.
Seid bitte vorsichtig wenn ihr mit Einschränkungen im Straßenverkehr teilnehmt. Selbst wenn es ein Anwalt,Arzt oder Bäcker sagt das keine änderungen nötig werden. Das große Erwachen …wenns zu spät ist. Seid ihr in einem Unfall vertüdelt und es kommt irgendwie raus das ihr eine Prothese tragt und evtl deshalb nicht schnell genug die Kupplung bei einer gefahrbremsung treten konntet…oder euch wird unterstellt das die prothese unter den Pedalen lag,oder jemand könnte aus irgwelchen gründen, weil ja nur ein Bein vorhanden, nicht ausreichend pedaldruck auf die Bremse bekommen usw usw. Es könnte böse ins Auge gehen und euch damit eine wichtige Mobilität genommen werden.
Es nützt auch nichts wenn irgend eine Fahrschule sagt oder ein Schriftstück aufsetzt' meines Erachtens kann die Person am Str Verkehr ohne Probleme teilnehmen! Fragt doch einfach mal einfach so beim TÜV nach.
Es wird dann evtl ein ärztliches Gutachten benötigt, dann wird keine neue Prüfung gemacht sondern eine fahrpobe wo nur geschaut wird ob ihr das Fahrzeug sicher bewegen könnt! Dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Es kann dann allerdings sein, das andere fahrerlaubnisklassen die in der klasse B oder 3 enthalten sind, also zb nen Roller, euch gestrichen werden. Wenn ihr dann aber den Rollerschein behalten wollt, muss gezeigt werden das ihr ihn schieben könnt, mit Sozius im stand auch halten könnt wenn diese etwas Schräglage haben.
Hatte letztes Jahr so ein fall! Eben ne fahrprobe gemacht Pkw und Roller und gut. Demnächst irgendwann Motorrad. Aber dann seid ihr auf der sicheren Seite. Der unfallgegner wird mit seinem Anwalt versuchen euch die Hosen auszuziehen. Ob es moralisch vertretbar ist, ist ne andere Sache
Lieben Gruß und schiebt das nicht auf die lange Bank. Es wird lediglich nur jemand schauen ob ihr das Fahrzeug bedienen könnt!
63 Antworten
Da hier eigentlich alles gesagt wurde, mit weiteren konstruktiven Antworten nicht mehr zu rechnen ist und der TE auch bereits um Schließung gebeten hatte, komme ich seiner Bitte an dieser Stelle nun nach.
Einige unnötige Beiträge werden noch verschwinden und ggf. auch noch ein paar PN folgen...
Grüße,
chris