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Lichttechnische Einrichtungen

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 12:44

Hallo allerseits,

laut STVO müssen am Fahrzeug angebrachte Lichttechnischen Einrichtungen z.B. Nebelscheinwerfer,Seitenmarkierungsleuchten etc. funktionieren.

Tun sie das nicht,gibt's 'ne Mängelkarte!

Das ist klar,aber wie kann ich die Mängelkarte umgehen?

Z.B. wenn die Seitenmarkierungsleuchten defekt sind und man keine Zeit/Lust hat diese zu reparieren?

Kann man den Beamten irgendwie klar machen das die Teile nur Styling sind?

Oder kann man die abkleben etc.?

Beste Antwort im Thema

Du hast dir die Frage bereits selbst beantwortet:

Zitat:

laut STVO müssen am Fahrzeug angebrachte Lichttechnischen Einrichtungen z.B. Nebelscheinwerfer,Seitenmarkierungsleuchten etc. funktionieren.

Wenn du den krempel also nur anbaust um irgendwo cool zu sein aber keinen Bock hast nen Lämpchen zu ersetzen musst du halt was bezahlen ;) Ansonsten sind meine Hauptscheinwerfer demnächst auch reines Tuning, denn zum Wechseln der Leuchtmittel muss ich die komplette Front abbauen :p

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Wenn nicht vorgeschrieben hilft nur abbauen.

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 12:50

Hab gedacht das man die abklebt,sodass es nicht als Lichttechnische Einrichtung erkennbar ist und somit auch nicht geprüft werden muß!

 

Vorallem bei SML hat man ja dann das Problem das da ein Loch zurück bleibt wenn man die ausbaut!

 

Bei Nebelscheinwerfern ist das ja auch der Fall!

Du hast dir die Frage bereits selbst beantwortet:

Zitat:

laut STVO müssen am Fahrzeug angebrachte Lichttechnischen Einrichtungen z.B. Nebelscheinwerfer,Seitenmarkierungsleuchten etc. funktionieren.

Wenn du den krempel also nur anbaust um irgendwo cool zu sein aber keinen Bock hast nen Lämpchen zu ersetzen musst du halt was bezahlen ;) Ansonsten sind meine Hauptscheinwerfer demnächst auch reines Tuning, denn zum Wechseln der Leuchtmittel muss ich die komplette Front abbauen :p

Eben,was da ist ist nunmal da und hat dann auch zu funktionieren. Da hilft der Klebestreifen auch nix. Dumm gelaufen.

Leuchtmittel ("Glühbirne") entfernen +

Zuleitungen entfernen +

Fassung des Leuchtmittels entfernen

Über diese 3 Dinge definiert sich eine Leuchte, fehlen diese (alle), dann ist es auch keine Leuchte mehr, die funktionieren muss, sondern Zierrat. Abkleben nutzt nichts, im Gegenteil, dies kann nur zusätzlichen Ärger bringen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Leuchtmittel ("Glühbirne") entfernen +

Zuleitungen entfernen +

Fassung des Leuchtmittels entfernen

Über diese 3 Dinge definiert sich eine Leuchte, fehlen diese (alle), dann ist es auch keine Leuchte mehr, die funktionieren muss, sondern Zierrat. Abkleben nutzt nichts, im Gegenteil, dies kann nur zusätzlichen Ärger bringen.

fast richtig, jedoch sagt die ECE-Verordnung im wortlaut minimal etwas anderes aus, was aber entscheident ist.

Sinngemäß ist es:

"Eine Inbetriebnahme darf nicht durch einfache Mittel möglich sein".

Demnach reicht es also schon aus, wenn man eins der oben beschriebenen bestandteile entfernt.

Daher ist auch die Aussage "Was dran ist, muss auch funktionieren" so nicht ganz korrekt.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

fast richtig, jedoch sagt die ECE-Verordnung im wortlaut minimal etwas anderes aus, was aber entscheident ist.

Sinngemäß ist es:

"Eine Inbetriebnahme darf nicht durch einfache Mittel möglich sein".

Ich habe "meine" Auflistung aus einer Anweisung zur Bewertung derartiger Dinge einer großen Prüforganisation an seine Sachverständigen und Prüfer.

Das ist aber auch das, was die Hersteller praktizieren, zB. in den symetrischen Rückleuchten, die auch auf der "falschen" Seite eine Lichtkammer für die Nebel-Schluss-Leuchte haben, sogar mit entsprechendem Zulassungszeichen/Prüfzeichen auf der Leuchte.

Auf der "Rückplatte", dort wo die ganzen Lampen aufgebaut sind, fehlt die Zuleitung/Leiterbahn vom Anschluss-Stecker zu der entsprechenden Fassung, in der Fassung ist keine Lampe und es befindet sich in der Rückleuchte eine Blindkappe, damit dort keine Lampe durchgesteckt werden kann - die Lampenfassung ist damit unbrauchbar.

Nur die "Birne" heraus drehen reicht mit Sicherheit nun nicht.

wie gesagt, ohne jetzt den exakten wortlaut raussuchen zu wollen, ist in der ECE-Verordnung keine rede davon, was alles entfernt werden muss, es ist nur davon die rede, dass es nicht durch einfache mittel in betrieb genommen werden darf.

inwiefern man das jetzt auslegt, ist auslegeungssache... ;)

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 18:14

D.H. eine Seitenmarkierungsleuchte ohne Leitungen zählt dann soviel wie ein Aufkleber an gleicher Stelle!

 

Ist also keine Lichttechnische Einrichtung mehr und braucht nicht zu funktionieren!?

Zitat:

Original geschrieben von Silver_Arrow

D.H. eine Seitenmarkierungsleuchte ohne Leitungen zählt dann soviel wie ein Aufkleber an gleicher Stelle!

Sehr wahrscheinlich, letztendlich gilt dieses "nicht durch einfache Mittel in Betrieb genommen werden können".

Da bleibt zwar immer noch etwas Diskussionsspielraum, aber wenn die Zuleitung nicht nur zur Seite gebogen ist, sondern komplett in den Innenraum oder Motorraum zurück und dort ordentlich mit Kabelbindern befestigt, dann müsste diese Forderung eigentlich schon ausreichend erfüllt sein.

Letztendlich darf man aber nicht vergessen, dass dies nicht vor einem Mängelschein schützt. Ein Polizist "darf" die Korrektheit bezweifeln (hier existieren im Thread auch unterschiedliche Meinungen zu dem Thema) und Dich mit Mängelschein zu einer Prüfstelle zwecks Bestätigung schicken.

Der Prüfer wird Dir dann (bei korrekter "Unbrauchbarmachung") das auch als in Ordnung bzw. ohne Mangel bestätigen.

 

Da stellt sich nicht ganz ohne Grund die Frage, ob der Bau-Aufwand für die auch objektive überprüfbare Erfüllung dieser Forderung inkl. der immer noch verbleibenden "Gefahr" eines Mängelscheines mit der dann notwendigen Lauferei nicht größer ist, als gleich die Instandsetzung für die korrekte Funktion.

am 18. Mai 2010 um 18:44

Ich würde erst mal prüfen, ob es evt. zugelassene LED Leuchtmittel für diese Seitenmarkierungen gibt. LEDs verbrauchen kaum noch Strom und brennen nicht mehr durch. Damit hättest du Ruhe.

Oder wenn es nur Glühlampen gibt, dann einen kleinen Widerstand in Reihe schalten, die Lampen leuchten dann dunkler, halten dafür dann aber auch viel länger.

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 20:44

Die blöden LED's die f... mich voll ab!

 

Die flackern andauernd!

 

Sind ja schon die 2. die ich verbaut habe.

 

Im Moment geht es aber auf die Prüfung zu und ich habe keine Lust neue zu verbauen!

 

So ein Stück Klebestreifen oder Folie in Wagenfarbe ist ja schnell angebracht!

Zitat:

Original geschrieben von Silver_Arrow

Im Moment geht es aber auf die Prüfung zu und ich habe keine Lust neue zu verbauen!

Niemand zwingt dich dazu, es selbst zu machen. Es reicht, wenn du dafür sorgst, daß es gemacht wird.

Zitat:

Original geschrieben von Silver_Arrow

Die blöden LED's die f... mich voll ab!

Die flackern andauernd!

Sind ja schon die 2. die ich verbaut habe.

Im Moment geht es aber auf die Prüfung zu und ich habe keine Lust neue zu verbauen!

So ein Stück Klebestreifen oder Folie in Wagenfarbe ist ja schnell angebracht!

ebay-tuning?

mach eine konstantstromquelle davor, dann flackern sie auch nicht und brennen nicht durch.

die beiden hier haben nur 20mA Ausgangsstrom, für Low Current LEDs sollte das aber reichen. Der Kostenaufwand ist auch überschaubar.

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