Lichttechnische Einrichtungen

Hallo allerseits,
laut STVO müssen am Fahrzeug angebrachte Lichttechnischen Einrichtungen z.B. Nebelscheinwerfer,Seitenmarkierungsleuchten etc. funktionieren.
Tun sie das nicht,gibt's 'ne Mängelkarte!
Das ist klar,aber wie kann ich die Mängelkarte umgehen?
Z.B. wenn die Seitenmarkierungsleuchten defekt sind und man keine Zeit/Lust hat diese zu reparieren?
Kann man den Beamten irgendwie klar machen das die Teile nur Styling sind?
Oder kann man die abkleben etc.?

Beste Antwort im Thema

Du hast dir die Frage bereits selbst beantwortet:

Zitat:

laut STVO müssen am Fahrzeug angebrachte Lichttechnischen Einrichtungen z.B. Nebelscheinwerfer,Seitenmarkierungsleuchten etc. funktionieren.

Wenn du den krempel also nur anbaust um irgendwo cool zu sein aber keinen Bock hast nen Lämpchen zu ersetzen musst du halt was bezahlen 😉 Ansonsten sind meine Hauptscheinwerfer demnächst auch reines Tuning, denn zum Wechseln der Leuchtmittel muss ich die komplette Front abbauen 😛

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