Lichtautomatik steuert das Rücklicht nicht?
Heute ca. 13:00 radioton bw, der Sprecher meinte wg Nebel nicht die automatik zu benutzen da diese nicht das ruecklicht schalten würde.
Nachdem es schon wieder etwas her ist seitdem mich meine Frau zuletzt. Mit einem strick angebunden an der Autobahn ausgesetzt hat und wegfuhr, hab ich das grad nicht so auf der Pfanne, kann es sein, daß die Scheinwerfer automatik nur selbige ohne rl einschaltet?!
Kann das wer bestätigen und wenn ja, wer vom kba winkt sowas durch?!
16 Antworten
Betrifft jetzt nicht die BR220, sondern nur die jüngeren Fahrzeuge (ILS usw), aber in diesem Zusammenhang dennoch interessant:
Leider hat man bei ILS bei den jüngeren Fahrzeugen keine getrennt schaltbaren Nebelscheinwerfer mehr.
Die Nebelschlussleuchte ist damit blöderweise gekoppelt.
Blöd aus zwei Gründen:
1. Für Nebelscheinwerfer gelten andere Vorschriften wann man diese einschalten darf (nämlich bereits bei allgemeiner Sichtbehinderung, wie Nebel, Regen, Schneefall usw. Das macht auch besonders bei Dunkelheit Sinn zur Reduktion der Eigenblendung und Blendung anderer durch das Streulicht.
2. viele Fahrzeugführende wissen das nicht und schalten wie gewohnt die Nebelscheinwerfer ein und zugleich damit die NSL. Die NSL darf jedoch nur außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite unterhalb 50Meter einschaltet werden (Bußgeld droht bei Nichtbeachtung). Automatisch damit verbunden ist mittelbar eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50KM/h, abgleitet daraus, dass die NSL nur bei starker Sichtbehinderung unter 50m benutzt werden darf und andererseits bei schlechter Sicht "maximale Geschwindigkeit in km/h = Sichtweite in Meter" bedeutet.
Viele fahren also mit diesen Blendern außerhalb der Zulässigkeit herum...
Einzig gut an den BR ab 222: Die Helligkeit von Rücklicht, Bremslicht und NSL werden z.B. an der Ampel und abhängig von der Umgebungshelligkeit herunter geregelt um den Nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden.
Leider tun das aber fast alle anderen Fahrzeuge.
Sorry 4 o.t....
Zitat:
@kappa9 schrieb am 7. Dezember 2020 um 13:01:26 Uhr:
2. viele Fahrzeugführende wissen das nicht und schalten wie gewohnt die Nebelscheinwerfer ein und zugleich damit die NSL. Die NSL darf jedoch nur außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite unterhalb 50Meter einschaltet werden (Bußgeld droht bei Nichtbeachtung). Automatisch damit verbunden ist mittelbar eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50KM/h, abgleitet daraus, dass die NSL nur bei starker Sichtbehinderung unter 50m benutzt werden darf und andererseits bei schlechter Sicht "maximale Geschwindigkeit in km/h = Sichtweite in Meter" bedeutet.Viele fahren also mit diesen Blendern außerhalb der Zulässigkeit herum...
Sorry 4 o.t....
... trifft aber den Punkt haargenau.
Da kann sich die Polizei dumm und duselig verdienen, WENN die mal sowas kontrollieren würde.
Sehe ich tag täglich.
Wenn ich von jeden der die Dinger an hat 1,- bekäme, hätte ich fast schon einen W221er zusammen.