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Lenkzeiten

Hallo,

Ich fahre eine 15 t Kehrmaschine die als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit grünen Kennzeichen eingetragen ist. Für diese gibt es keine Lenkzeiten soweit ich das nachgelesen habe.
Da ich aber jeden Tag mindestens 12 - 16 std mit der Maschine fahre, und somit dauernd am Strassenverkehr teilnehme, frage ich mich ob das wirklich zulässig ist. Kann mir da einer was zu sagen?

Danke
Andy

Beste Antwort im Thema

Die selbstfahrende Arbeitsmaschine braucht kein Kontrollgerät. Aber es gibt nicht nur die Straßenverkehrsvorschriften, sondern auch die Arbeitszeitvorschriften. Grds. würde ich sagen, dass der § 21 a ArbZG greift, aber zu 100 % möchte ich das nicht erklären. Die Formulierung lautet "... im Sinne der VO (EG) Nr. 561/2006 ...", insoweit gehe ich davon aus, dass damit alle Fahrer erfasst werden sollen und die Ausnahmen in der Vorschrift nicht greift.

Danach wäre die Arbeitszeit auf 48 h/Woche, bzw. im 16-wöchigen-Ausgleich auf 60 h/Woche beschränkt. Maximal wären pro Tag 10 h machbar. Für mehr bedarf es der Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt.

Sofern § 21 a ArbZG nicht greifen sollte, darf die Regelarbeitszeit 8 h pro Tag nicht überschreiten und nur ausnahmsweise - im Ausgleich von 24 Wochen - auf 10 h ausgedehnt werden.

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Hallo,
nach meinem Wissen ist das zulässig! Wi haben eine Betonpumpe, die ist auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine! Wie schon gesagt muß man da nichtmal eine Tachoscheibe einlegen, obwohl man wie jeder andere LKW auch am Straßenverkehr teilnimmt! Ist wohl so! Von daher denke ich du machst alles richtig!

Grüße

Die selbstfahrende Arbeitsmaschine braucht kein Kontrollgerät. Aber es gibt nicht nur die Straßenverkehrsvorschriften, sondern auch die Arbeitszeitvorschriften. Grds. würde ich sagen, dass der § 21 a ArbZG greift, aber zu 100 % möchte ich das nicht erklären. Die Formulierung lautet "... im Sinne der VO (EG) Nr. 561/2006 ...", insoweit gehe ich davon aus, dass damit alle Fahrer erfasst werden sollen und die Ausnahmen in der Vorschrift nicht greift.

Danach wäre die Arbeitszeit auf 48 h/Woche, bzw. im 16-wöchigen-Ausgleich auf 60 h/Woche beschränkt. Maximal wären pro Tag 10 h machbar. Für mehr bedarf es der Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt.

Sofern § 21 a ArbZG nicht greifen sollte, darf die Regelarbeitszeit 8 h pro Tag nicht überschreiten und nur ausnahmsweise - im Ausgleich von 24 Wochen - auf 10 h ausgedehnt werden.

Hallo,

danke für Eure Antworten. Schade das sie mir leider nicht wirklich weiterhelfen. Ich glaube, ich werde mal die nächste BAG Razzia anfahren und die Jungs mal fragen. Die sollten es jawohl wissen ;-).

Wenn die es nicht wissen, dann keiner.
Allerdings kann es Dir auch passieren, wenn Du zwei von denen fragst, das Du dann drei Meinungen zu hören bekommst ... 😁

Ich lach mich schief....und ich dachte mein Freund wäre der einzigste der dieses Problem hat...
Wir disskutieren genau dieses Problem was du hast seit Wochen...aber ohne Ergebnis.

Er hat sich gerade selbsständig gemacht, fährt eine 18t Actros-Kehrmaschine mit grünem Kennzeichen, nutzt den Karten-Fahrtenschreiber nicht und donnert im Schnitt 15-23h am Stück 6-7 Tage die Woche durch...ohne scheiß 23 Stunden auf der Autobahn...geht mal garnicht.

Zitat:

Original geschrieben von Lucky68


Ich lach mich schief....und ich dachte mein Freund wäre der einzigste der dieses Problem hat...
Wir disskutieren genau dieses Problem was du hast seit Wochen...aber ohne Ergebnis.

Er hat sich gerade selbsständig gemacht, fährt eine 18t Actros-Kehrmaschine mit grünem Kennzeichen, nutzt den Karten-Fahrtenschreiber nicht und donnert im Schnitt 15-23h am Stück 6-7 Tage die Woche durch...ohne scheiß 23 Stunden auf der Autobahn...geht mal garnicht.

Selbstständig  bedeutet nun mal Selbst und ständig  aber mal im Ernst wer zwingt ihn denn dazu wenn er Selbständig ist? Wohl doch nur er selbst

da muss ich Pepperduster recht geben. wenn er selbständig ist und es von sich aus macht, kann er sich ja wohl schlecht beschweren. ich bin aber angestellt und somit sitz ich nicht freiwillig über 12 std auf den bock.
ich will für mich ja wissen ob es rechtens ist, damit ich das meinem chef unter die nase reiben kann.
es kann ja nicht im sinne der gesellschaft sein, das solche " zeitbomben" 😎am steuer mal einschlafen und dann schlimmes passiert.🙁 daher möchte ich mich absichern.

Zitat:

Original geschrieben von Wolpadinger


da muss ich Pepperduster recht geben. wenn er selbständig ist und es von sich aus macht, kann er sich ja wohl schlecht beschweren. ich bin aber angestellt und somit sitz ich nicht freiwillig über 12 std auf den bock.
ich will für mich ja wissen ob es rechtens ist, damit ich das meinem chef unter die nase reiben kann.
es kann ja nicht im sinne der gesellschaft sein, das solche " zeitbomben" 😎am steuer mal einschlafen und dann schlimmes passiert.🙁 daher möchte ich mich absichern.

Schau mal in die  gültigen Arbeitszeitgesetze und die Betriebsvereinbarungen rein und was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Auszug Arbeitszeitgesetz

wichtiger Passus laut Gesetz muss man 11 Stunden tägliche Ruhezeit minimum einhalten

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe


wichtiger Passus laut Gesetz muss man 11 Stunden tägliche Ruhezeit minimum einhalten

Über den jeder LKW-Fahrer nur lachen kann ...

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega



Zitat:

Original geschrieben von AndyRe


wichtiger Passus laut Gesetz muss man 11 Stunden tägliche Ruhezeit minimum einhalten
Über den jeder LKW-Fahrer nur lachen kann ...

tjanu der LKW-Fahrer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Lenk und Ruhezeiten.

Wers mit sich machen lässt muss dann auch mit den Konsequenzen leben.

Seit der Fahrerkarte wirds ja auch weniger mit dem Missbrauch durch den Arbeitgeber

Genau deswegen haben so viele Speditionen vor der Umstellung sich noch neue Fahrzeuge geholt ... *fg

Aber für mich ist das Thema gegessen, ich darf in 10 Tagen wieder auf Karte fahren ...

Zitat:

Original geschrieben von Lucky68


Er hat sich gerade selbsständig gemacht, fährt eine 18t Actros-Kehrmaschine mit grünem Kennzeichen, nutzt den Karten-Fahrtenschreiber nicht und donnert im Schnitt 15-23h am Stück 6-7 Tage die Woche durch...ohne scheiß 23 Stunden auf der Autobahn...geht mal garnicht.

er kehrt 23 stunden die autobahn????? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


er kehrt 23 stunden die autobahn????? 😕

Denk mal an dass es Baustellen gibt die von Rollsplit befreit werden müssen

natürlich wird die aktive Autobahn wohl eher nicht gefegt

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