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Lenkrad tauschen

Themenstarteram 30. März 2007 um 22:45

Hallo,

hab mir heute nen Golf 3 Colour Concept gekauft. Bei dem originalen Airbaglenkrad sind allerdings die Nähte aufgerissen. Nun wollte ich mir bei Ebay ein anderes originales Lenkrad kaufen. Muss ich da auf irgendwas achten oder passen alle Airbaglenkräder vom Golf 3 aufeinander? Darf man das Lenkrad überhaupt austauschen und mit dem alten Airbag wieder einbauen oder muss ich da nen neuen Airbag dazu kaufen? Und wie viel wird der Einbau in ner Werkstatt ungefähr kosten?

MfG

Andi

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38 Antworten
am 31. März 2007 um 13:53

Zitat:

Original geschrieben von GTIJubifahrerin

Stimmt, alle die Airbaglenkräder verkaufen sind Verbrecher... :D

Naja, wenn man keine Ahnung hat... :rolleyes:

 

*Zustimm* :D

Also bitte nicht rumlabern, wenn man nicht weiß, worüber man redet.

Mal die Suche nutzen, bekommt man Infos dazu ! ;)

am 31. März 2007 um 13:54

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

"Dummen" suchst

Ja, jetzt bist du ja da. ;)

Es ist also verboten sich anders zu entscheiden, ja?

Schon klar.

Ich behalte mein Silberpfeil und die Gründe können dir egal sein. ;)

Das Lenkrad passt und es ist definitiv eintragbar. ;)

am 31. März 2007 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von seggel

...

Das Lenkrad passt und es ist definitiv eintragbar. ;)

Beleg diese Aussage doch bitte mal .

am 31. März 2007 um 14:00

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Beleg diese Aussage doch bitte mal .

Na klar, und danach beweise ich dir gleich das die Erde keine Scheibe ist. :)

Kümmer doch selbst drum, wenn dus wissen willst. ;)

Ich bekomme es nach Absprache definitiv eingetragen...

am 31. März 2007 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von seggel

Na klar, und danach beweise ich dir gleich das die Erde keine Scheibe ist. :)

Kümmer doch selbst drum, wenn dus wissen willst. ;)

Ich bekomme es nach Absprache definitiv eingetragen...

Eine Eintragung ohne Herstellerfreigabe ist nicht das Papier wert, worauf sie gedruckt wurde und erreicht keine Rechtsgültigkeit !

Also solltest Du Deine Aussagen mit entsprechenden Dokumenten Belegen können !

Wenn Du das nicht kannst, solltest Du solchen UNFUG besser für Dich behalten !

Nochwas zum THEMA HAFTUNG :

Du wirst NIEMANDEN FINDEN, der für verbaute Gebrauchtteile die Haftung auf Funktionsfähigkeit übernimmt !

Es ist nach wie vor unzulässig, gebrauchte Airbageinheiten in andere Fahrzeuge einzubauen.

Also belege bitte Deine Aussagen.

am 31. März 2007 um 14:11

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Also belege bitte Deine Aussagen.

Ich brauch dir hier gar nix zu belegen... ;)

Kapier es endlich mal...

am 31. März 2007 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von seggel

Ich brauch dir hier gar nix zu belegen... ;)

Kapier es endlich mal...

Du solltest dann solchen BLÖDSINN NICHT VERBREITEN !

Dann belege es mir! :mad:

 

Dynator

 

PS: Wie ich dann auf einige Posts hier reagiere, werde ich mir dann noch durch den Kopf gehen lassen!

am 31. März 2007 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Es ist nach wie vor unzulässig, gebrauchte Airbageinheiten in andere Fahrzeuge einzubauen./B]

Aha! Und warum handeln dann einige Firmen mit gebrauchten Airbags...? ;)

Bestimmt nicht weil die so dekorativ sind... ;)

Edit: Beispiel.

am 31. März 2007 um 14:29

Übernimmt diese Fa. auch die Produkthaftung ?

Wenn Du selbst umbaust oder ein KFZ-Händler, muß dieser bei Fehlfunktionen u.U. auch bei Personenschäden haften.

Weiterhin entspricht das nicht den Vorgaben der Fahrzeughersteller .

Genaue Info´s dazu kann man über einen VW-Servicepartner und die Produktbetreuung erhalten.

Weiterhin sagt diese Seite nichts darüber aus, ob das Lupo-Lenkrad mit Airbag im Golf III zulässig ist.

am 31. März 2007 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Weiterhin sagt diese Seite nichts darüber aus, ob das Lupo-Lenkrad mit Airbag im Golf III zulässig ist.

Gut, entschuldige bitte vielmals.

Ich habe ganz vergessen, den Prüfer während des Gesprächs zu filmen und das Video zu posten... :rolleyes:

1.: Die Verzahlung ist identisch!

2.: Der Airbag ist ein Originalteil, die Steckverbindung ist identisch!

3.: Beides Fullsize-Airbags von VW, auch vom selben Hersteller!

4.: Das Lenkrad ist ein Originalteil, sogar die Größe ist gleich!

am 31. März 2007 um 14:44

http://www.airbagshop.de/agbs.php

 

Da mit Übergabe an das Transportunterrnehmen die Haftung auf den Kunden übergeht, Siehe Punkt II, müsste dieser gemäß SprengG. über den Sachkundenachweiß verfügen und gemäß SprengG. bei entsprechenden offiziellen Stellen den Umgang mit Bauteilen der Klassifizierung T1 angemeldet haben.

 

Im übrigen sagt diese Seite nichts darüber aus, ob der Einbau von Gebrauchtteilen zulässig ist.

Diese Fa. vertreibt die Teile nur.

Weiterhin ist interessant, wie diese Teile beim Hersteller registriert werden sollen, da i.A. nur Neuteile registriert werden können.

Auch Fa. Raid registriert ( Siehe "Rückmeldung") laut dem geposteten Beipackzettel.

am 31. März 2007 um 14:46

Ich hab mir jetzt die AGBs nicht durchgelesen.

Wenn ich jetzt ein neues Lenkrad oder Airbag brauche und mir sonstwas reinbaue, ein gebrauchtes von eBay oder so inkl. Airbag, dann registriere ich doch den Airbag nicht.

Wer fragt denn danach? Wer schaut denn danach?

Richtig, keiner... ;)

am 31. März 2007 um 14:48

Zitat:

Original geschrieben von seggel

Gut, entschuldige bitte vielmals.

Ich habe ganz vergessen, den Prüfer während des Gesprächs zu filmen und das Video zu posten... :rolleyes:

1.: Die Verzahlung ist identisch!

2.: Der Airbag ist ein Originalteil, die Steckverbindung ist identisch!

3.: Beides Fullsize-Airbags von VW, auch vom selben Hersteller!

4.: Das Lenkrad ist ein Originalteil, sogar die Größe ist gleich!

Was hat bitte die OriginalteileNr. damit zu tun ?

Diese sagt nichts anderes aus, als daß es sich um ein Teil handelt, welches von VW vertrieben wird.

Auch eine Touareg-Felge hat eine OriginalteileNr.

Bekommst Du die auf nem Golf III eingetragen ?

Und das Lenkrad eines Polo 1 hat auch ne OriginalteileNR.

Bekommst Du das im Golf III eingetragen ?

Eine OriginalteileNr. ersetzt keine Typ-Prüfung und Typ-Genehmigung.

Nur mal wieder etwas ganz Grundsätzliches:

Soweit ich jetzt informiert bin, ist jeglicher Umgang mit Airbag-Lenkrädern für Laien bzw. ungeschultem Personal illegal!

Wahrscheinlich haben ich, hurz, Totti, thommen, Chris und all die anderen Leute, die sich mit dem Sicherheits-Aspekt der ganzen Materie beschäftigen, das schon öfters hier eingestellt, aber besser einmal zuviel als zuwenig! ;)

-> Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

-> Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften

 

Gruß, Dynator

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