Lenk- und Ruhezeiten Ausland

Hallo,
nachdem ihr mir neulich schonmal so super weiter geholfen habt - habe ich jetzt noch eine zusätzliche Frage!

Wenn ich jetzt nach dem Gesetzt in Deutschland keine 11 Std. Ruhezeit in der Woche einhalten muss, da ich ja verkürzen kann und die Pause aufteilen kann - wie ist das dann im Ausland??

In der Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande usw.

Mir ist jetzt gesagt worden, dass das ja gut und schön sei - wenn das in Deutschland so ist mit den 9 std. aber im Ausland sieht das anders aus!

Danke schonma für Eure Antworten
Jazzman1978

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Zitat:

Original geschrieben von Jazzman1978


...wie ist das dann im Ausland??

In der Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande usw.

Jazzman1978

Die Regelungen mit den Lenk- und Ruhezeiten sind in der

EG

-VO 561/06 festgelegt. Sie gelten deshalb in allen Staaten der EU, der Zwergstaaten (Andorra, Monaco, San Marino) und sogar die Schweiz hat beschlossen, die Regelungen der EG-Vo zu übernehmen. Eine EU-VO muss immer in nationales Recht überführt werden. Das ist in D das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverodrnung. In der Schweiz ist das schon oben angeführte Verordnung.

Also gilt im Ausland auch die 11 Stunden Tagesruhezeit-Regelung mir der möglichkeit, 3 x pro Woche zu verkürzen (auf 9 Stunden). Es gilt auch die Nachweispflicht von 28 Tagen.

Die Staaten, die nicht in der EU sind, oder noch nicht in der EU sind, haben sich zusammen mit den EU- Staaten in einem Abkommen (AETR) zusammengeschlossen. Das gilt die AETR. Das sind z.B. die Staaten Ex-Jugoslawien, Türkei, Weißrussland, Albanien.

Bis zum letzten Jahr galten in der AETR etwas abweichende Regeln (die alten Regelungen, die in der EU vor 2006 galten). Und dann wurde die AETR wieder der aktuellen EG-VO angepasst.

Also: keine Angst, es gelten in ganz Europa die gleichen Arbeits- Lenk- und Ruhezeitregelungen wie in Deutschland. Deshalb muss man bei Fahrten ins Ausland auch zwingend die Urlaubsbescheinigung nach § 20 FPersVO auf dem international einheitlichen Vordruck haben.

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Transportcampus,

Glaub mir - egal für was AETR stehen sollte, es gibt genug Fallstrickse; nicht umsonst gibts zu Gesetzen Verordnungen... Es wäre sonst doch viel zu einfach...

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike


Glaub mir - egal für was AETR stehen sollte, es gibt genug Fallstrickse; nicht umsonst gibts zu Gesetzen Verordnungen... Es wäre sonst doch viel zu einfach...

Dann bitte nur einmal ein konkretes Beispiel, wo durch ein Gesetz oder eine Verordnung eines der AETR-Länder die AETR verschärft oder abgewandelt würde.

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