Leistungsreduzierung zurückbauen
Kennt jemand den genauen Ablauf zum Rückbau einer Leistungsreduzierung.
Ich meine nicht den Mechanischen, das ist mir schon klar.
Ich muss nur die Nockenwelle gegen die Originale tauschen
um dann die brachiale Leistung von 43 PS abrufen zu können.😁
Aber wie ist der genaue Weg um die offene Leistung wieder in den Papieren zu haben,
um dann die entsprechende Versicherung abzuschließen und das Teil anzumelden.
Im Moment ist das Moped abgemeldet, d.h. Nockenwelle einbauen und zum TÜV fahren
wird schwierig, da ja in dem Moment keine Betriebserlaubnis besteht.
Anmelden und dann mit eingebauter "scharfer" Nockenwelle zum TÜV fahren ist vermutlich Illegal,
da in dem Fall ja nur 27 PS in den Papieren steht, aber das Teil ja 43 PS leistet.
Und außerdem müsste ich in dem Fall müsste ich dann auch wieder bei der Versicherung
eine neue Police beantragen.
Einbauen und dann nur mit den Papieren zum TÜV und eine Bescheinigung ausstellen
lassen wird auch wieder nicht gehen, oder?
Hat jemand einen Tipp?
Grüße
0016
Anbei noch ein Bild von meiner neuesten Errungenschaft😎
(soll mal ein Bobber werden)
Beste Antwort im Thema
Ich habe mir die Zeit genommen, das etwas ausführlicher darzustellen, denn das, was Du vorhast, habe ich schon des öfteren praktiziert.
Fahren:
Ein Blick ins Gesetz erleichtert zuweilen die Rechtsfindung ungemein. In diesem Fall in § 10 der FZV:
§ 10 (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Abnahme:
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Abnahme nach 19 III StVZO, denn Du musst eine neue Betriebserlaubnis beantragen.
Dazu musst Du einen Termin beim TÜV machen (Dekra/GTÜ/GTS dürfen das -noch- nicht) Es ist sinnvoll, bei der Terminvereinbarung Dein Anliegen vorzutragen und abzuklären, ob die Prüfstelle Zugriff auf das Datenblatt der CM400T als Krad o.LB im KBA - Rechner hat.
Dann hängt es davon ab, ob die Fahrzeugpapiere, die Du hast, von vornherein für ein Kraftrad mit 20 kW ausgegeben wurden, oder für eines mit 32 kW, das danach leistungsreduziert wurde. Dann erübrigt sich das Datenblatt, da nur die LB gestrichen werden muss.
Schwieriger wird es, wenn die das nicht haben und die CM seit jeher mit 20 kW zugelassen war. Dann musst Du zum Honda - Händler und Dich um das Datenblatt bemühen.
Gemäß § 10 Abs. 4 FZV ist es zulässig, mit dem ungestempelten Kennzeichen zur Abnahme zu fahren. Zuvor muss eine EVB (elektronische Versicherungbestätigung) für ein Kraftrad Honda, FIN NC01... mit 32 kW gültig ab dem Tag, an dem Du zum TÜV fährst (nicht Tag der Zulassung) beantragt und erteilt sein. Du bekommst einen mehrstelligen Code.
Mit den alten Papieren, der 19III Abnahmebescheinigung und dem EVB - Code kannst Du die CM dann zulassen.
Tipps von jemandem, der Moppeds sammelt und so etwas schon häufiger praktiziert hat:
1. Ist auch die HU fällig, (AU entfällt für CM 400T aufgrund der EZ) ist es einfacher und preiswerter, statt HU und 19III ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" machen zu lassen, insbesondere, wenn Du weitere Veränderungen an der NC01 vornehmen willst, die im Einzelnen eintragungspflichtig wären.
2. Aufgrund der Bestimmungen von 10 (4) FZV kann man sich das anempfohlene Procedere mit Kennzeichen nach 16 (1) FZV sparen. ( § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale
Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt
werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot
gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. )
Da mir aber das andere Procedere auch schon zu umständlich ist, lade ich Farzeuge, die zur 19 (1) gehen, auf meinen Anhänger, stelle sie dem Prüfer meines langjährigen Vertrauens vor die Tür und der ruft mich an, wenn er fertig ist und ich den Hobel abholen kann.
Dann rufe ich meinen Kumpel bei der Zulassungsstelle an, reserviere mir ein Kennzeichen nach Wunsch und schicke dann Frau Sammler, das Mopped zuzulassen.
Wenn Du noch mehr Informationen brauchst, bzw. Probleme bei der Beibringung des passenden Datenblattes hast, lass es mich per PN wissen. Ich habe Beziehungen.
70 Antworten
Habe gerade beim TÜV angerufen,
es ist so wie Sammler schon sagte.
Ich brauche das Datenblatt oder den alten Fahrzeugbrief der
ungedrosselten Variante,
und die tragen mir dann die entsprechenden Werte in die Papiere ein.
Das Moped kann zuhause bleiben, da es sich um einen Rückbau handelt.
HU hat das Bike ja noch bis August 2015,
nach der Anmeldung im März werde ich dann die Eintragungspflichtigen
Änderungen abnehmen lassen.
Die halten sich aber in Grenzen, es ist lediglich ein anderer Lenker
und ein moderater Heckumbau mit Einzelsitz werden,
den ich vor Durchführung mit dem Prüfer absprechen werde.
Alles andere wird Eintragungsfrei (Blinker, Scheinwerfer, Griffe Lackierung usw.)
Grüße
0016
@Moppedsammler
Sollte ich das Datenblatt benötigen melde ich mich bei Dir.
PS:
Endlich mal wieder ein Fred ohne Spam und OT. Hurra.......
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Auf so einer hab ich meinen Führerschein gemacht!
Das ist ein schönes Motorrad. War es teuer?
Teuer ist relativ,
das Bike ist 2.te Hand, seit 19 Jahren gehörte es einer Freundin von mir.
Der Zustand ist für das Alter gut bis sehr gut, kein Rost, Chrom Topp,
lediglich die Reifen sind Schrott, Profil 90-95% aber schon 12 Jahre Alt.
Die fliegen runter, genauso wie die Bremsbeläge und alle Betriebsflüssigkeiten.
Ach ja der Preis: 400,-€ inkl. der "scharfen" Nockenwelle🙂
Grüße
0016
Zitat:
PS: Endlich mal wieder ein Fred ohne Spam und OT. Hurra.......
Finde auch dass das schön ist!
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Zitat:
PS: Endlich mal wieder ein Fred ohne Spam und OT. Hurra.......
kann es JETZT losgehen?Finde auch dass das schön ist!
Spässle gmacht..........
und Danke mir gefällt das Teil auch, ich bin halt ein Fan des 80er Jahre.
Regards
0016
Zitat:
Original geschrieben von 0016
Teuer ist relativ,Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Auf so einer hab ich meinen Führerschein gemacht!
Das ist ein schönes Motorrad. War es teuer?
das Bike ist 2.te Hand, seit 19 Jahren gehörte es einer Freundin von mir.
Der Zustand ist für das Alter gut bis sehr gut, kein Rost, Chrom Topp,
lediglich die Reifen sind Schrott, Profil 90-95% aber schon 12 Jahre Alt.
Die fliegen runter, genauso wie die Bremsbeläge und alle Betriebsflüssigkeiten.
Ach ja der Preis: 400,-€ inkl. der "scharfen" Nockenwelle🙂
Grüße
0016
Na das ist doch OK. Glückwunsch!
CM400T war auch mein Fahrschulmotorrad. 🙂
Damals war das noch solide Mittelklasse. Die 43PS werden das Fahrwerk wahrscheinlich an die Grenzen bringen. 😉
Hallo,
das ist doch eine Honda. Da kann man sich unter Honda, Motorräder, Services, Fahrzeuginformationen, Leistungsumrüstungen das entsprechende Dokument in Form einer pdf-Datei runterladen, (farbig) ausdrucken und dem TÜV auf den Tisch legen.
Die CM bleibt auch mit 32 KW ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung. Leistungsbeschränkung hat nichts mit Leistungsreduzierung zu tun. Das ist ein behördendeutscher Begriff der eine Aussage macht hinsichtlich der Einstufung unter Stufenführerschein-Gesichtspunkten.
Gruß
Guten Morgen! 🙂
Ich habe aktuell eine Frage die auch zu dem Thema passt. Ich habe mir kürzlich mein erstes Motorrad gekauft. Die Suzi war von Werk aus auf 34 PS gedrosselt. Der Händler hat mir die Drossel ausgebaut und die Leistungsänderung gleich vom TÜV abnehmen lassen. Also habe ich jetzt den alten Fahrzeugbrief + alten Fahrzeugschein und ein Dokument vom TÜV mit Bestätigung der Leistungsänderung.
Da ich zum Frühjahr jetzt zum ersten Mal ein Fahrzeug anmelde, weiß ich jetzt nicht ob und wo ich das umtragen lassen muss. Einen neuen Fahrzeugschein muss ich ja sowieso bei der Anmeldung kriegen, steht ja noch der Nahme des Vorbesitzers drin. Aber wer trägt dann die Leistungsänderung ein?
Machen das die Heimchen von der Zulassungsstelle oder bleiben die 34PS eingetragen und es reicht, wenn ich die Bescheinigung mitführe?
Entschuldigt diese blutige Anfängerfrage,
wünsche allen ein schönes Wochenende! 🙂
Gruß Gerrit
Moin moin Gerrit,
es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.😉
Bei der Zulassung wird die neue Leistung von der Zulassungsstelle
in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Dort steht dann "ohne Leistungsbeschränkung" KWXX usw.
Grüße
0016
Zitat:
Original geschrieben von 0016
Moin moin Gerrit,
es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.😉Bei der Zulassung wird die neue Leistung von der Zulassungsstelle
in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Dort steht dann "ohne Leistungsbeschränkung" KWXX usw.
Grüße
0016
Also ganz einfach. Danke dir! 🙂
Grüße Gerrit 🙂
Zitat:
Original geschrieben von twinspark2000
Die CM bleibt auch mit 32 KW ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung. Leistungsbeschränkung hat nichts mit Leistungsreduzierung zu tun. Das ist ein behördendeutscher Begriff der eine Aussage macht hinsichtlich der Einstufung unter Stufenführerschein-Gesichtspunkten.Gruß
Honda PD04: 32 kW = "Kraftrad o.LB"
Honda CB 250: 22 kW = "Kraftrad o.LB"
Honda CB 250G: 20 kW = "Kraftrad m.LB"
Papiere liegen vor mir.
Die Typprüfstelle Hessen, die das genannte Dokument (Vielen Dank an twinspark2000 für die Quelle) erstellt hat, sieht das ähnlich.
NC01 mit 20 kW = Kraftrad m.LB
NC01 mit 32 kW = Kraftrad o. LB
Ich häng das Dokument am Besten gleich an.
Meine Yamaha XJ 600 mit 37 kW ist ein Kraftrad o.Lb., obwohl es eine offene Variante mit 61 PS /45 kw gibt.
Ich denke, der Kuddelmuddel hat was mit den sich ständig wechselnden Führerschein-Spezifizierungen zu tun. Erst durften die Anfänger nur 27 PS fahren, dann 34, und jetzt sowas um die 48 oder so (KW bitte selber ausrechnen). Dann dürfte ein Mopped mit 34 PS in der 27-PS-Ära ein Mopped "ohne Leistungsbeschränkung" gewesen sein, ein oder 2 Jahre später dann "mit LB" und so weiter. Mit Logik hat das, wie so oft in der Verwaltung, schon mal gar nix mehr zu tun. Deshalb würd ich da auch nix drauf geben.
Ich denke auch dass mein Freund twinspark2000 schon Recht hat und eigentlich sehe ich das genauso.
Nur die behördliche Praxis sieht eben q.e.d. zuweilen ein wenig anders aus. Und im speziellen Fall der NC01 steht das auch so in dem Prüfbericht der TÜH.
Daher ist schon maßgeblich was in den Papieren der CM400T von 0016 steht. Denn wie man sieht, gibt es das Motorrad wohl doch als Kraftrad ohne LB.