Leistung steifern, Geschw. senken

Hallo an die Runde,

habe da eine Frage. Ich bin (leider) nur Besitzer der FS-Klasse 3, 4, 5 und darf damit nur bis 50ccm und bis 50Km/h Zweiräder fahren. Nun habe ich einen 50 ccm Roller (ja ich weiß, 49,xx) der ja wie jeder serienmäßige Roller hier und da Gedrosselt ist (Abgasrohr und Distanzring). Mir ist die Leistung, die an den Rädern ankommt schon zu gering, daher kommt nun meine Frage:

Wäre es legal (polizeilich und Haftpflicht) z.B. das Resonanzrohr abzukappen damit der Motor freizügiger arbeiten kann, wenn ich im Gegenzug die Endgeschwindigkeit durch anpassen des Distanzringes weiterhin auf der von der Bauart bestimmten Speed von 45 halten würde?

Polizeilich wäre das doch legal, da der Hubraum und die Geschw. im legalen Rahmen bliebe, wie schauts aber mit der haftpflicht aus?

Oder stimmt meine Aussage garnicht?

Danke im Voraus!

Michael

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rita_F


@ michael

b gibt es für dich sogar die möglichkeit legal einen 500er Roller zu fahren.... selbst wenn Du erst letzte Wochen den PKW Schein gemacht hättest....

was!!! wann ist denn die regelung rausgekommen?

mit b kannst du moppeds bis 50ccm und und 45kmh fahren!

oder zonenrenngeräte, die bis zu nen bestimmten datum auf die straße gebracht wurden (irgendwann in 1991 glaub ich)

fragende grüße aus altranstädt

Piaggio MP3/Gilera Fuoco ...

die Teile sollen zwar geil zu fahren sein, für nen richtigen Roller haben sie m.E. ein Rad zuviel

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