LED-Standlichter - was blüht mir ?

VW Vento 1H

Weiß jemand zufällig, in welchem Rahmen oder Preisklasse mir Ärger droht, wenn ich meine alten Standlichtbirnen rausschmeiße und mir statt dessen cool-blaue LED-Standlichter einbaue...?

Hat es schon mal jemand von euch wegen ähnlichen Lapalien erwischt ?

17 Antworten

Zitat:

Dann klär mich bitte auf, wie das deiner Meinung nach richtig ist.

Hallo Denis,

es geht nicht um meine Meinung, sondern um das, was rechtlich möglich ist, bzw. was die gängige bzw. einschlägige Rechtssprechung, hier BGH, dazu geurteilt hat, bzw. was rechtlich fest gelegt ist.

Kurz gesagt....eine Versicherung kann NIE die gesamte Zahlung eines Haftpflichtschadens verweigern. Wenn der Versicherungsnehmer sich "grob" fahrlässig hat, z.B. unter Alkoholeinfluss gefahren ist, kann die Versicherung den VN in Regreß nehmen, allerings NUR bis zu einer Höchstsumme von max. 5000 €.

Bei führen eines KFZ mit z.B. blauer Standlichtbeleuchtung kann man wohl kaum davon ausgehen, daß dieses Verhalten grob fahrlässig ist, und auch kaum davon ausgehen, daß gerade, nehmen wir auch hier die blauen Standlichter, einen Unfall verursachen können.
Regreß in Bezug auf einen Unfall, verursacht durch ein KFZ bei welchem die BE (Betriebserlaubnis) erloschen ist, kann die Versicherung nur nehmen, wenn es sich z.B. um sicherheitsrelevante Bauteile handelt, z.B. Bremsen oder tragende Karosserieteile, die so verändert worden sind, daß sie als Unfallursache angesehen werden können.

Versteh ich das richtig ?

Wenn die nicht erlaubten Teile in keinem Verhältniss zu dem Unfall stehen, muss die Versicherung also zahlen.
Selbst dann, wenn es doch an dem Teil liegt, muss die Haftpflicht auf jeden Fall einen Teil zahlen, oder ?!

Sollte allerdings nachgewiesen werden, dass diese Standlicher den Gegenverkehr derart beeinflusst haben, dass aufgrund dessen dieser Unfall zustande gekommen ist, sieht das doch wieder anders aus.

Allerdings dürften Beleuchtungsanlagen sehr wohl zu sicherheitsrelevanten Einrichtungen an einem KFZ gehören, oder sehe ich das falsch ???

Danke für die Antwort !

@Denis

Zitat:

Wenn die nicht erlaubten Teile in keinem Verhältniss zu dem Unfall stehen, muss die Versicherung also zahlen.

Ja so ist es.

Zitat:

Selbst dann, wenn es doch an dem Teil liegt, muss die Haftpflicht auf jeden Fall einen Teil zahlen, oder ?!

Ja sie muss zahlen, kann jedoch den VN in Regreß nehmen bis zu einem max. Höchstbetrag von 5000€.

Zitat:

Sollte allerdings nachgewiesen werden, dass diese Standlicher den Gegenverkehr derart beeinflusst haben, dass aufgrund dessen dieser Unfall zustande gekommen ist, sieht das doch wieder anders aus.

Unabhängig davon, daß blaue Standlichter den Gegenverkehr oder wen auch immer so beeinflussen könnten, aber nehmen wir dieses einfach mal an, muss die Versicherung den enstandenen Schaden zahlen, und "kann" den VN in Regreß nehmen, sofern er grob fahrlässig gehandelt hat. Unter grob fahrlässig versteht der Jurist jedoch, z.B. fahren unter Alkoholeinfluss, oder z.B. wenn jemand bei tief stehender Sonne die Ampelphase nicht erkennen kann und einfach in die Kreuzung einfährt und dort einen VU verursacht (obwohl er eigentlich seine Geschwindigkeit verringern hätte müssen), oder noch ein Beispiel...der VN zündet sich eine Zigarette an, die fällt ihm in den Fussraum wo er diese dann sucht, und verursacht deswegen einen VU.

Zitat:

Allerdings dürften Beleuchtungsanlagen sehr wohl zu sicherheitsrelevanten Einrichtungen an einem KFZ gehören, oder sehe ich das falsch

Siehst Du soweit schon richtig, allerdings, wie bereits erwähnt, wird ein blaues Standlicht wohl keinen sicherheitsrelevanten Aspekt in Bezug auf die Fahrsicherheit eines KFZ haben - oder!?

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