led,s

BMW

hallo auch hat jemand ein guten tipp habe bei mir im auto xenonlicht für ablendlicht und nebelscheinwerfer verbaut habe in denn standlichtern led.s drin die gehen aber ewig kaputt hat jemand ein guten tipp

30 Antworten

HI!!!

@Magirius

Frag da besser mal bei der Rennleitung oder dem Tüv gezielt nach!
E Nummern bedeuten nicht automatisch dass alles zugelassen ist!!!
Gabs sogar schonmal ne größere Reportage auf N24 drüber!

Es gibt ja sogar Unterbodenbeleuchtungen mit E Nummer und die sind ja auch nicht zulässig beim fahren! nur beim rumstehn!

MFG
Simes

Bestes Beispiel:

Scheinwerfer mit E11 Nummer...

Die sind in Deutschland garantiert nicht zugelassen (E11=Grossbritannien) weil das Abblendlicht jeden blenden würde.

Zitat:

Original geschrieben von sir-simes


Es gibt ja sogar Unterbodenbeleuchtungen mit E Nummer und die sind ja auch nicht zulässig beim fahren!

quellangabe?

Zitat:

Original geschrieben von sir-simes


nur beim rumstehn

nein!

eine ubb ist nicht eintragungsfähig, weder zulässig oder sonstwas....

egal ob im stand über den türkontakt oder während der fahrt an....

die bloße funktionsUNfähige montage reicht aus, um die be des fz erlöschen zu lassen....

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72


Die sind in Deutschland garantiert nicht zugelassen (E11=Grossbritannien) weil das Abblendlicht jeden blenden würde.

jein!

viele (fast alle) hersteller sind mittlerweile dazu übergegangen, die produkte auf links- sowie auch auf rechts-verkehr auszulegen, das kann man dann meist mittels eine kleinen hebels umstellen....

Hi!

@Magirius
Schau mal bei raid, im DTS, im D&W, ebay, usw...

Der Anbau ist dabei genemigt aber das benutzen im Verkehr nich. Auf Parkplätzen die von der Straße separiert sind darf man die sogar einschalten. Faktum!

Und sieh das mit den E Nummern ein! Am Beispiel der Scheinwerfer! Da muss der linke zum rechten komplett underschiedlich sein! Sie dir doch mal die Straßenausleuchtung an! Die bei uns den Bereich rechts neben der Straße mitbeleuchtet! In Englang würden die wie schon erwähnt blenden.

Willst du noch Quellenangaben?
Oder weißt du jetzt einfach dass dein "Wissen" nicht stimmt.

Mit freundlichem Gruße
Simes

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Zitat:

Original geschrieben von sir-simes


Schau mal bei raid, im DTS, im D&W, ebay, usw...

was seh ich da?

keine einzige ubb mit e-zeichen..

Zitat:

Original geschrieben von sir-simes


Der Anbau ist dabei genemigt aber das benutzen im Verkehr nich

weder noch...

da verstoß gegen §49 der stvzo (genauer gesagt §49a absatz1)

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Zitat:

Original geschrieben von sir-simes


Auf Parkplätzen die von der Straße separiert sind darf man die sogar einschalten. Faktum!

habe ich das beneint?

auf parkplätzen, die nicht zum öffentlichen verkehrsraum zählen, darfst du soziemlich alles...

Zitat:

Original geschrieben von sir-simes


Willst du noch Quellenangaben?

ich warte immer noch auf die "ubb mit e-zeichen"

Zitat:

Original geschrieben von sir-simes


Oder weißt du jetzt einfach dass dein "Wissen" nicht stimmt

wie man es nimmt!

ich gucke dazu in die stvzo, du verwendest das typische "atu-tuner-stammtisch" halbwissen, was die ubb's betrifft.....

Zitat:

Original geschrieben von sir-simes


Und sieh das mit den E Nummern ein!

nö!

wieso sollte ich?

informier DU dich lieber erstmal richtig, anstatt mit deinem atu-halbwissen zu "protzen"....

Zitat:

Original geschrieben von sir-simes


Am Beispiel der Scheinwerfer!

scheinwerfer und leuchtmittel sind etwas völlig unterschiedliches!

der scheinwefer unterliegt den länderspezifsichen zulassungsvorschriften, wie ich bereits geschrieben habe, ist dies mittels weniger handgriffe bei den meisten kein problem mehr...

bei den leuchtmitteln, die eine gültige e-nummer/länderkennzeichnung haben ist es scheißegal, ob die ein e11 oder e1 ahben, die prüfung sagt lediglich aus, in welchem land die dinger anch eu-vorschrift geprüft worden sind, bzw. dass sie den eu-vorgaben entsprechen, und folglich auch europaweit zulässig sind....

Hi!

"ATU-Halbwissen" ist ein schöner Ausdruck!
Aber ich glaub dass die netten Leute vom TÜV die mir das so gesagt haben etwas mehr als "ATU-Halbwissen" haben. Wobei ATU und Halbwissen? die wissen ja eher naja NIX.

Warum du jetzt auf Leuchtmittel fixierst wenn es dabei doch nur um E-Nummern geht, bei denen du einfach unrecht hast weil Beispielsweise Die Scheinwerfer bei Baunsaltuning für 105Euro eine E Nummer haben, aber wenn du mit denen zum Tüv fährst wirst du wieder heimgeschickt (Nicht bestanden, sollte man vielleicht dazuschreiben nicht das das WER falsch versteht).

Die E Nummern Anerkennung steht zwar im §21a der StVZo aber frag wirklich TÜV und/oder Polizei!

MFG
Simes

PS: hab vergessen auf deine "Provokation" trotzig zu reagieren:
!!!PROTZ!!! (lass doch einfach den Quatsch)

hi sir simes magirus weiss alles besser denkt er habe mit ihm schon mehrere seite gefüllt er glaubt wirklich er kann alles und weiss alles vieleicht hat er die stvzo auswendig gelernt grins

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


hi sir simes magirus weiss alles besser denkt er habe mit ihm schon mehrere seite gefüllt er glaubt wirklich er kann alles und weiss alles

*lol*

der forentroll ähmmmm ach ne, du bist ja chefentwickler bei opel schonwieder 🙄

du solltest dabeischreiben, das nicht nur ich, sondern auch ALLE anderen (außer dir) derselben meinung sind, was deine gefälligkeitseintragung betrifft....

aber im gegensatz zu DIR, kann ich (bzw. auch die anderen) meine argumente anhand der stvzo untermauern und beweisen,

DU hingegen hast "nur" deinen 40€-ich-kenn-den-prüfer-wisch in der hand, aber weder irgendeine argumentationsgrundlage, auf die du deine meinung handfest belegen kannst....

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


hi sir simes magirus weiss alles besser denkt er habe mit ihm vieleicht hat er die stvzo auswendig gelernt

nö...

ich lese etwas, und verstehe den text dann auch, dazu brauch man nichts auswendig zu lernen....

hi MagirusDeutzUlm du schon wieder ich kann auch mit gesetztestexten umgehen ich hoffe hast es gelesenwenn nicht hier nochmal für dich Jedes Fahrzeugteil (lassen wir mal den Kleinkram weg) muss nach einer ECE-Richtlinie geprüft werden,
wenn diese Richtlinie eingehalten wird, erhält das Bautel die EWG-Betriebserlaubnis,
Bauteile, diese EWG-Betriebserlaubnis erhalten haben, werden optisch mit einem "E"-Prüfzeichen gekennzeichnet.

Es müssen alle lichttechnischen Einrichtungen, die am Fahrzeug eine Lichtwirkung nach außen haben (Scheinwerfer, Rückleuchten, Reflektoren, ...) eine EWG-Betriebserlaubnis nach der passenden ECE-Richtlinie haben, was durch ein "E"-Zeichen gekennzeichnet wird.

Die "Zusatzzahl" nach dem "E" im Prüfzeichen sagt nur etwas über das Land aus, in dem nach der ECE-Richtlinie geprüft wurde, da es keine landesspezifischen ECE-Richtlinien gibt, ist es völlig egal, welche "Zusatzzahl" hinter dem "E" folgt.

Die nationalen Geschichten, also zB. für Deutschland sehen auch keine Abweichung davon vor, da die Firma Hella in Deutschland wortgetreu das Gleiche gilt, wie für Firma XY in Holland oder England. Es gibt jedoch nationale Vorschriften, die die Nutzung von bestimmten Leuchten grundsätzlich verbieten oder einschränken. Das ist bei uns die StVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
E-Zulassung, erkennbar an einem "E mit einer Zahl in einem Kreis, dann eine 4-5 stellige Zahl und dann einigen Buchstaben und Zahlen, die besagen, welche Einzelleuchten zulässig vorhanden sind.
Zum Thema Eintragung: entweder ist eine Leuchte E-zugelassen und eintragunsfrei oder ist nicht E-zugelassen, darf dann auch nicht eingetragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


Zum Thema Eintragung: entweder ist eine Leuchte E-zugelassen und eintragunsfrei oder ist nicht E-zugelassen, darf dann auch nicht eingetragen werden.

das würde ja gleichsam bedeuten, das die eintragung deiner "einstigsbeleuchtung", die nur eine ece-zulassung aber keine ewg zulassung hat (der kleine aber feine unterschied, mit dem e in nem kreis oder nem rechteck), dann wohl doch nicht so auf legalem wegen durchgeführt worden ist, wie du bisher behauptet hast... *lol*

womit du dich dann selbst überführt hast......

Es müssen alle lichttechnischen Einrichtungen, die am Fahrzeug eine Lichtwirkung nach außen haben (Scheinwerfer, Rückleuchten, Reflektoren, ...) eine EWG-Betriebserlaubnis nach der passenden ECE-Richtlinie haben, was durch ein "E"-Zeichen gekennzeichnet wird.

für dich nochmal

E-Zulassung, erkennbar an einem "E mit einer Zahl in einem Kreis, dann eine 4-5 stellige Zahl und dann einigen Buchstaben und Zahlen, die besagen, welche Einzelleuchten zulässig vorhanden sind.

lies das maal genau durch

man hätte ich gewusst das das thema so eine diskussion enstehen lässt hätte ich mein mund gehalten. So jett mal zurück zum uhrsprung welche 12 v 5 w glassockel glühlampen kann ich nehem anstelle von led's die auch weissblau leuchten mir sind jetzt schon 4 led's durchgebrannt, solangsam wird mir das zu teuer.so und dann noch zu dem xenon die steuergeräte haben ne E nummer habe es nem tüv prüfer gezeigt und er sagt ich brauche mir keine sorgen machen da würde nie jemand was gegen sagen

Zitat:

Original geschrieben von 3erprollo


so und dann noch zu dem xenon die steuergeräte haben ne E nummer habe es nem tüv prüfer gezeigt und er sagt ich brauche mir keine sorgen machen da würde nie jemand was gegen sagen

🙄

dann wäre da nur noch der xenon-brenner ohne e-zeichen, und der halogen-scheinwerfer, der nicht auf den betrieb mit gasentladungslampen ausgelegt ist...

und jeder einzelne dieser 2 punkte reicht aus, um die be erlöschen zu lassen....

manche lernens wohl nie...

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