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led,s

Themenstarteram 26. Februar 2007 um 17:40

hallo auch hat jemand ein guten tipp habe bei mir im auto xenonlicht für ablendlicht und nebelscheinwerfer verbaut habe in denn standlichtern led.s drin die gehen aber ewig kaputt hat jemand ein guten tipp

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30 Antworten

Re: led,s

 

Zitat:

Original geschrieben von 3erprollo

hat jemand ein guten tipp

zulässige halogen-lampen z.b. von philips verbauen...

dann hat man weder die probleme mit den kaputtgehen noch mit der rennleitung.....

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 12:25

mmh gibt es die in 12v 5w glassockel naja die rennleitung ist bestimmt nicht scharf auf led,s wenn das xenon schon keine eintragung hat grummel

die folgekosten. die deine umbauten nach sich zieht, sind dir bekannt?

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 14:46

meinst du wenn dir rennleitung mich anhält erlich gesagt nicht

Zitat:

Original geschrieben von 3erprollo

erlich gesagt nicht

bei ner "normalen" kontrolle:

-50€ strafe zzgl 25,6€ bearbeitungsgebühr (für fahrer und halter)

-3 punkte (für fahrer UND halter)

- a-verstoß für den fahrer

- ~36€ gebühr für das aufforderungsschreiben zur nachschulung

-250-400€ nachschulungskosten

- b-verstoß für den halter

-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)

-280-520€ gutachterkosten

-50-120€ für die neuvorführung des fz

- 1-2 wochen bus-/taxi-/ bahnfahrkosten

bei nem unfall:

-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)

-haftpflicht zahlt die schäden des gegners erst ab 5000€

eventuelle zivilklagen kommen dann noch extra dazu...d.h. wenn dein unfallgener danach sos chwer geschädigt ist, dass er einen pflegediesnt barucht, darfst du auch noch die kosten dafür (sind locker mal 2000€/monat) bis an das lebensende deines unfallgegener targen und der behinderten gerechte umbau seines wohneigentumes (das sind dann auch nochmal ca. 10.000 bis 30.000€)....

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 18:55

bist du rechstanwalt also habe schon seit jahren keine probezeit mehr der rest ist eingetragen und das xenonlicht hat ne E zulassung und ich denke das meine versicherung bestimmt bezahlt sind da sehr gute kunden ca 25 pkw s und und

Zitat:

Original geschrieben von 3erprollo

bist du rechstanwalt

nein!

wieso?

Zitat:

Original geschrieben von 3erprollo

habe schon seit jahren keine probezeit mehr

dann fällt alles von "a-verstoß" bis "b-verstoß" weg... :)

Zitat:

Original geschrieben von 3erprollo

xenonlicht hat ne E zulassung

ich denke, wie dus chreibst, wäre das nciht eingetragen?

xenon ist NUR in xenon-scheinwerfern unter verwendung von zulässigen steuergeräten & brennern sowie alwr und swra legal.....

hast du so ein "xenon-hid-kit" von ebay für rd. 249€ verbaut?

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 19:22

hat sich vom text so angehört also das bussgeld nehme ich ja in kauf will es ja auch eintragen lassen habe bis jetzt immer alles eintragen lassen das problem dabei ist das es fürn z3 keine xenonscheinwerfer gibt ne swr braucht man nur ab 2000 baujahre würde mir gesagt

E-Zulassung? hmmm.....

- Xenon-Brenner dürfen nicht in dafür unzulässigen Scheinwerfern betrieben werden. Ein lichttechnisches Gutachten wäre wohl fällig.

- Die Nachrüstung einer ALR und einer Scheinwerferwaschanlage sind natürlich Pflicht, auch vor Baujahr 2000.

Hast also ne Menge Überzeugungsarbeit. ;)

Von LED mal ganz zu schweigen, sowas sieht die Rennleitung gar nicht gerne. :D

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 19:33

also der tüv onkel meinte das hat sich geändert weis nur nicht mehr ob bis 2000 oder ab das dumme ist mein auto ist 2000 grummel zum glück kennt sich die rennleitung nicht ganz so gut aus oder meint ihr das sie sofort sagen nen Z3 coupe gab es nie mit xenon

Zitat:

Original geschrieben von 3erprollo

ne swr braucht man nur ab 2000 baujahre würde mir gesagt

nö....

die swr war für fz nicht vorgeschrieben, die BIS 2000 umgerüstet haben!

das baujahr des fz hat damit NICHTS zu tun...

Zitat:

Original geschrieben von 3erprollo

also das bussgeld nehme ich ja in kauf

super einstellung! :(

Zitat:

Original geschrieben von 3erprollo

zum glück kennt sich die rennleitung nicht ganz so gut aus

die rennleitung ist das kleinere problem!

das weitaus größere problem hast du bei nem unfall.....

*nur mal so zum nachdenken*

nebenbei, kannste dafür sogar wegen fahrlässiger tötung belangt werden, wenn du damit jemanden blendest, und der gegen nen baum etc. fährt

am 3. März 2007 um 10:21

Hi!!!

Sieh mal nach ob dein Xenon zufällig die E8 (Die E- Nummer) hat!

Dann kommen die brenner aus Luxenburg und haben zwar eben diese E Nummer sind aber in Deutschland nicht zugelassen!!!

Naja XENON ist schön und gut aber mi anständigen normalen Halogenbirnen kommt man auch sehr weit und vorallem ist das dann weit weniger gefährlich!

MFG

Simes

Zitat:

Original geschrieben von sir-simes

Dann kommen die brenner aus Luxenburg und haben zwar eben diese E Nummer sind aber in Deutschland nicht zugelassen!!!

wenn etwas ein e-zeichen mit länderkennung und prüfnummer sowie verwendungskürzel hat, dann ist es europaweit zulässig, egal ob in deutschland, luxenburg oder frankreich zugelassen....

Themenstarteram 3. März 2007 um 11:37

hallo auch hat ne e3 nummer glaube ich ja macht mir noch mehr nen schlechtes gewissen jetzt hat mein mal was nicht eingetragen und kriegt gleich ein auffen sack würde es ja sofort eintragen lassen aber weis noch nicht wo grinz

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