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LED oder SMD für Kennzeichenbeleuchtung und Standlicht auf Xenon???

Mercedes CLK 209 Coupé
Themenstarteram 22. April 2013 um 13:37

Ich wollte meine Kennzeichenbeleutung von diesen gelb in LED tauschen nur weiss ich nicht ob LED oder SMD (gibt es da ein unterschied?) und wieviel Kelvin ich nehmen muss...es gibt einmal 7000 und 8000 Kelvin oder keine von den???

http://www.ebay.de/.../120879488614?...

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19 Antworten
Themenstarteram 22. April 2013 um 13:41

und welche LED ich brauche für mein Standlicht, weil ich das auch umrüsten will nur bei welcher Kelvinzahl bekomm ich die das schönste Licht und nicht dieses blaue Licht??? 4.300 Kelvin oder...

...ich weiß nicht, ob es ganz das Thema ist, aber ich glaube für Standlicht, Nebellicht gibt es keine "legale" Lösung auf LED's umzurüsten?!? Für die Kennzeichenbeleuchtung gibt es das was, aber man kann nicht nur die "Birnchen" auswechseln, sonder die Lampe komplett, was natürlich deutlich teurer ist. Ich habe bei mir das Standlicht in Philips ultra irgendwas gewechselt: im Vergleich zur "normalen Birne" sah es im Seitenvergleich toll weiß aus - gegen das Xenon ist es aber immer noch quietschgelb. Ehrlich gesagt, habe ich es dann aufgegeben, da ich keine illegalen Lampen an meinem Wagen haben möchte, wegen Polizei, TÜV und Versicherungsschutz etc...

Wenn es was Neues und Zugelassenes gibt, freue ich mich und bin dabei.

VG DoktorSnuggles.

Themenstarteram 22. April 2013 um 14:53

Du meinst sicherlich diese Philips Standlichter? sind die legal???

http://www.ebay.de/.../150835803501?...

"Einfach ausgedrück" SMD = selbt anlöten LED = Plug and Play , auf wie gesagt GANZ einfache Weise.

Aber in der Auktion steht es ja schon selber drin

"Nur für Showzwecke geeignet. Nicht im Straßenverkehr zugelassen."

Ich kann dir sagen, es wird funktionieren wie dort beschrieben ABER die Polizei, STVZO und TüV/Dekra usw. haben eine andere Meinung.

Zum Sinn und Unsinn über solche Vorschriften ,bei solchen "Lapalien" lässt sich leidenschaftlich streiten (wie auch hier schon in einem anderen Beitrag) - aber die Rechtslage ist dahingehend eindeutig

Themenstarteram 22. April 2013 um 15:22

aber die von Philips sind doch legal,weil das ja nur weisse Lichter sind oder?

Ja, die sind zugelassen.

Das Forum hier dient zwar der Kommunikation, wenn man Frage hat oder Antworten geben möchte.

Hier geht es ums Auto und insbesondere den Mercedes CLK 209 und es geht nicht darum, anderen das lesen beizubringen also bitte mal nachlesen was in der Auktion steht (Hilfestellung >Kann Spuren von Ironie enthalten< die Antwort könnte sich im folgendem Satz verstecken "Zugelassen laut StVZO durch Euro-Norm E1 - Eintragungsfrei!"

Bitte

PS: Bitte nicht persönlich nehmen

Verdammt da war der V8 von 9r-tester schneller !

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass die Dinger aus der Auktion nichts bringen. Sie machen genau das wie es in der Auktion beschrieben ist: Sie leuchten weißer als die standard Lampen, aber immer noch mit deutlichem Gelbstich. 6,60 incl. Versand ist nicht die Welt, kann jeder mal probieren.

Ich habe mich allerdings geärgert, weil es echt ne Pfrimelei ist die Dinger einzubauen und dann festzustellen das sie fast genauso weiß (oder gelb) Leuchten wie standard Lampen.

Zitat:

Original geschrieben von scarface5568

Du meinst sicherlich diese Philips Standlichter? sind die legal???

http://www.ebay.de/.../150835803501?...

den dreck kannst du vergessen... hab schonmal bilder gepostet.. mein gott.. knall euch einfach leds rein.. es sind standlichter.. bzw. kennzeichenbeleuchtung... das interessiert kein schwein und hat im sinne der verkehrssicherheit auch nichts zu tun da mir auch wenn ich mich noch so sehr anstrenge echt kein fall einfällt, wo so etwas ausschlaggebend zu einen unfall führen könnte und du somit dafür eine teilschuld erhalten könntest..... na klar, ich bin aufgefahrn weil den sein led kennzeichenlicht mich geblendet hat... come on leute.. am boden bleiben ! die diskussion wird hier schon so oft geführt.... fakt ist die polizei hats bei mir noch nie und den tüv genausowenig interessiert... letztlich muss eh jeder selber wissen was er macht... kindergarten hier. hab euch auch nochmal den verlgleich von den auch so guten philips im vergleich zu leds gepostet. led und smd is glaub ich das gleiche, nur andre bezeichnung.

Philips:

http://1.2.3.13/.../20121222-182238a-2446141502806376684.jpg

LED

http://1.2.3.13/.../20121222-182243a-780865545893657446.jpg

Das einzige was mich an den Kennzeichen SMD´s stört ist, dass die nicht lange halten und nach n halben Jahr wieder flackern.... die Standlicht LED´s leben immer noch seit 1,5 Jahren ;-)

In keinster Weise sind LED´s und SMD´s das gleiche.

Man kann sagen, dass jede LED ein SMD ist aber auf keinen Fall ist eine SMD immer eine LED.

Ein SMD kann sein : Transistor, Diode (da haben wir die LED), Kondensatoren uvm.

 

Und nochmal zu dem Thema, dass es Unfälle verursacht : NEIN hat nie einer behauptet und wird wohl auch sehr schwer sein eine Tatschuld darauf aufzubauen.

Grundsätzlich:

Laut STVZO hat ein Auto im Bereich der STVO den allgemeinen Sicherheitsrichtlinien zu entsprechen und die Beleuchtung ist ein Teil davon PUNKT.

Es gibt durchaus mir bekannte Fälle wo Versicherungen mal genauer hingesehen haben was die Allgemeine Betriebserlaubnis de Fahrzeugs angeht, gerade wenn es um größere Summen geht.

Nun denn, es liegt immer im Ermessensbereich eines Beamten der dich anhält und dich und dein Fahrzeug kontrolliert.

Auch der TüV könnte dir die Plakette verweigern wenn er es recht genau nimmt. (diese Prüfer gibt es auch, sollte man nicht vergessen)

Falsche und nicht zugelassene Leuchtmittel aussen am Fahrzeug stellen eine Gefährdung des Strassenverkehrs da und darauf hin kann der Beamte vor Ort schlimmstenfalls das Fahrzeug still legen und dir die Weiterfahrt, zumindestens abends/nachts/schlechte Sichtverhältnisse, untersagen.

Auch ist das eine Bauliche Veränderung, vor allen mit Teilen die nicht zugelassen sind, und somit erlischt die Betriebserlaubniss.

Klaro ist das der Extremfall ..... aber die Möglichkeit besteht das ein Beamter das durchzieht.

Wenn der sagt "Ihre Beleuchtung hat mich geblendet" hast eine riesen große Arschkarte gezogen.

Das die immer genauer werden bei den Kontrollen braucht man nicht mehr zu erwähnen ... die Kassen sind leer und jedes Knöllchen füllt sie wieder auf.

Zitat:

Original geschrieben von 9r-tester

Nun denn, es liegt immer im Ermessensbereich eines Beamten der dich anhält und dich und dein Fahrzeug kontrolliert.

Auch der TüV könnte dir die Plakette verweigern wenn er es recht genau nimmt. (diese Prüfer gibt es auch, sollte man nicht vergessen)

Falsche und nicht zugelassene Leuchtmittel aussen am Fahrzeug stellen eine Gefährdung des Strassenverkehrs da und darauf hin kann der Beamte vor Ort schlimmstenfalls das Fahrzeug still legen und dir die Weiterfahrt, zumindestens abends/nachts/schlechte Sichtverhältnisse, untersagen.

Auch ist das eine Bauliche Veränderung, vor allen mit Teilen die nicht zugelassen sind, und somit erlischt die Betriebserlaubniss.

Klaro ist das der Extremfall ..... aber die Möglichkeit besteht das ein Beamter das durchzieht.

Wenn der sagt "Ihre Beleuchtung hat mich geblendet" hast eine riesen große Arschkarte gezogen.

Das die immer genauer werden bei den Kontrollen braucht man nicht mehr zu erwähnen ... die Kassen sind leer und jedes Knöllchen füllt sie wieder auf.

Jeder gute Anwalt reitet einen da aber spätestens raus, weil es dann lächerlich wird ! Aber das ist nicht das Thema drum lasst es einfach bleiben!

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