LED Heckleuchten Umbau V/XC70 2014?
Hallo, hat jemand hier im Forum den Umbau auf die LED Heckleuchten des Modelljahres 2014 bei Volvo machen lassen und kann mir eine Volvo Werkstatt in Deutschland als Referenzkontakt geben?
Die Volvo Werkstätten in meiner Region scheuen den Umbau auf eigene Faust, da noch keine Erfahrungen diesbezüglich vorliegen und sie von Volvo Deutschland keine Infos bekommen.
Bzw. Volvo sagt GEHT NICHT.
Ich würde mich wirklich sehr freuen, da ich momentan einfach nicht weiter komme.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@verdeboreale schrieb am 12. Oktober 2016 um 20:19:12 Uhr:
...abenteuerliche Theorie. Erläutere mal näher. Vor allem, warum Leuchten mit Prüfzeichen nicht zulässig sein sollen, wenn sie ordnungsgemäß funktionieren. Und das mit der "Haftung" wäre dann auch noch erläuterungswürdig.VG
verdeboreale
Du kannst offensichtlich nicht lesen oder das Gelesene nicht verstehen.
Der Wagen ist ursprünglich mit den Leuchten X geliefert worden,diese für diese Leuchten in Verbindung mit dem Fahrzeug gilt auch die BE.
Baue ich jetzt Leuchten aus einem neuen Modell ein,dazu noch mit veränderter Stromführung (aufgetrennte und umgeklemmte Kabel und Co.), um sie zum funktionieren zu bringen,werfe ich die gesamte BE über Bord.
Das Prüfzeichen ist die eine Sache,die Erteilung einer Betriebserlaubnis eine Andere.
Ein Vertragshändler müßte mit einem solchen Umbau selbst haften,da Volvo KEINE Freigabe dafür gibt.
Daher verbrennt er sich nicht die Finger daran.
31 Antworten
Zitat:
@KUMXC schrieb am 12. Oktober 2016 um 23:15:04 Uhr:
Warum? Das Fahrzeug hat in der ursprünglichen Form die Zulassung erhalten und jede Veränderung müsste halt neu abgenommen werden. Da befindet sich ein Vertragshändler schon in einer rechtlichen Grauzone, gerade wenn der Umbau nicht gesichert auch wirklich funktioniert. Kann jeder privat machen und die Folgen auch tragen, aber das sich die Vertragswerkstatt da zurückhält, kann ich schon verstehen...
KUM
Deiner Argumentation folgend müsste jedes Fahrzeug, das andere Rückleuchten erhält, neu abgenommen werden. Von was lebt eigentlich die Zubehörindustrie?
Und von welcher Grauzone redest Du? Entweder das Rücklicht funktioniert, oder nicht. Entweder es hat ein Prüfzeichen, oder nicht. Ist doch ganz simpel, oder?
VG
Verdeboreale
Eben!
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Zitat:
@DerKiff schrieb am 12. Oktober 2016 um 22:51:05 Uhr:
Klingt eher nach dem Versuch aus welchen Gründen auch immer jegliche Veränderung an einem Fahrzeug zu verteufeln 🙄
So ähnlich. Könnte aber auch einfach was mit Unwissen zu tun haben. ;-)
VG
Verdeboreale
Die Zubehörindustrie entwickelt für diverse genau bezeichnete Fahrzeuge / Baugruppen...und lässt dahingehend genehmigen. Die Rücklichter sind von Volvo für das entsprechende Modell/ Modelljahr zugelassen...So das so ist und ich zum Beispiel einen Kabelbaum verändern muss, um das Teil einzubauen, dann bin ich dann auch für diesen Umbau verantwortlich und kann mich nicht darauf berufen, das der Hersteller das als Zubehör so zugelassen hat. Ist das jetzt so schwer?
KUM
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Zitat:
@KUMXC schrieb am 12. Oktober 2016 um 23:50:31 Uhr:
Die Zubehörindustrie entwickelt für diverse genau bezeichnete Fahrzeuge / Baugruppen...und lässt dahingehend genehmigen. Die Rücklichter sind von Volvo für das entsprechende Modell/ Modelljahr zugelassen...So das so ist und ich zum Beispiel einen Kabelbaum verändern muss, um das Teil einzubauen, dann bin ich dann auch für diesen Umbau verantwortlich und kann mich nicht darauf berufen, das der Hersteller das als Zubehör so zugelassen hat. Ist das jetzt so schwer?
KUM
Was von Volvo zugelassen ist, ist unerheblich. Erheblich ist, ob die eingebauten Leuchten ein Prüfzeichen haben. Und seit wann ist der Händler für einen Umbau verantwortlich, der im Auftrag des Kunden erfolgt ist? Verantwortlich ist immer der, der am Steuer einer solchen Karre sitzt. Oder der Halter ebendieser. Auch nicht schwer, oder? Dass das möglicherweise Ärger seitens des Hauses "Volvo" nach sich ziehen kann, mag ich gar nicht bestreiten. Aber die Rechtslage ist nun mal eine völlig andere, als uns hier suggeriert werden soll. Und ich bleibe dabei - das ist in der Hauptsache Unwissen.
VG
Verdeboreale
@KUMXC hat schon recht. Das E-Prüfzeichen gibt nur wieder, dass für das Teil eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt. In dieser ist aufgeführt, für welche Fahrzeugtypen und -baujahre diese gilt. Und bei einem V70-Rücklicht, welches ab 2014 verbaut wurde, steht dort dann auch nur V/XC70 ab BJ2014. Somit ist das Teil nicht für ältere zugelassen und das Fahrzeug verliert seine Betriebserlaubnis.
Die Teile im Zubehörhandel haben natürlich viel umfangreichere Zulassungen, die sollen ja für möglichst viele Fahrzeuge passen. An die Unterlagen von Volvo dürfte man leider kaum heran kommen. Und dass eine Volvo-Werkstatt sich weigert, durch Umbauten zum Verlust der Betriebserlaubnis beizutragen ist auch komplett verständlich.
Zitat:
@verdeboreale schrieb am 12. Oktober 2016 um 20:19:12 Uhr:
...abenteuerliche Theorie. Erläutere mal näher. Vor allem, warum Leuchten mit Prüfzeichen nicht zulässig sein sollen, wenn sie ordnungsgemäß funktionieren. Und das mit der "Haftung" wäre dann auch noch erläuterungswürdig.VG
verdeboreale
Du kannst offensichtlich nicht lesen oder das Gelesene nicht verstehen.
Der Wagen ist ursprünglich mit den Leuchten X geliefert worden,diese für diese Leuchten in Verbindung mit dem Fahrzeug gilt auch die BE.
Baue ich jetzt Leuchten aus einem neuen Modell ein,dazu noch mit veränderter Stromführung (aufgetrennte und umgeklemmte Kabel und Co.), um sie zum funktionieren zu bringen,werfe ich die gesamte BE über Bord.
Das Prüfzeichen ist die eine Sache,die Erteilung einer Betriebserlaubnis eine Andere.
Ein Vertragshändler müßte mit einem solchen Umbau selbst haften,da Volvo KEINE Freigabe dafür gibt.
Daher verbrennt er sich nicht die Finger daran.
Zitat:
@verdeboreale schrieb am 13. Oktober 2016 um 00:01:52 Uhr:
Zitat:
@KUMXC schrieb am 12. Oktober 2016 um 23:50:31 Uhr:
Die Zubehörindustrie entwickelt für diverse genau bezeichnete Fahrzeuge / Baugruppen...und lässt dahingehend genehmigen. Die Rücklichter sind von Volvo für das entsprechende Modell/ Modelljahr zugelassen...So das so ist und ich zum Beispiel einen Kabelbaum verändern muss, um das Teil einzubauen, dann bin ich dann auch für diesen Umbau verantwortlich und kann mich nicht darauf berufen, das der Hersteller das als Zubehör so zugelassen hat. Ist das jetzt so schwer?
KUM
das ist in der Hauptsache Unwissen.
Was Du uns ja hinlänglich bewiesen hast.🙄
Fazit: Man kann die Rückleuchten umbauen, jedoch in eigener Verantwortung. Wenn der Elch in Flammen aufgeht wegen unsachgemäßer Verkabelung hat man das selbst zu verantworten. TÜV und Rennleitung haben jedoch mit dem Umbau keinerlei Probleme, da die lichttechnischen Einrichtungen dem Gesetz nach zugelassen sind.
Zitat:
@cmdrtom schrieb am 13. Oktober 2016 um 10:36:44 Uhr:
TÜV und Rennleitung haben jedoch mit dem Umbau keinerlei Probleme, da die lichttechnischen Einrichtungen dem Gesetz nach zugelassen sind.
Nur halb richtig. Zugelassen sind sie für die in der EG-Betriebserlaubnis (des Teils) genannten Fahrzeuge (Und Baujahre). Wenn du die Leuchte also an ein Fahrzeug (oder Baujahr) baust, das nicht aufgeführt ist, erlischt dessen EG-Gesamtbetriebserlaubnis.
Ob TÜV / Polizei / Unfallgegner das merken steht auf einem anderen Blatt.
Der einzige 100% legale Weg ist die Einzelabnahme nach dem Umbau. Dann bist du auf der sicheren Seite und hast es schriftlich.
@ T5-Power:
Davon abgesehen, dass Du gern mal grenzwertig beleidigend wirst ("nicht lesen können oder nicht verstehen können"😉, wenn man anderer Meinung ist, werden die von Dir vorgetragenen Argumente auch durch Wiederholung nicht richtiger.
Weder "theoretisch" noch praktisch erlischt die Betriebserlaubnis beim "auftrennen und umklemmen" von zwei Kabeln (o.k. einige Intelligenz vorausgesetzt). Und die Antwort darauf, wer genau für was haftet, bleibst Du nach wie vor schuldig. Da hilft auch der Verweis auf irgendwelche Volvo-Freigaben oder "Finger verbrennen" nix.
Zum Erlöschen der BE empfehle ich einen Blick in die StVZO und zum Rest u. a. ins BGB. Da kann man so einiges nachlesen. Natürlich nur, wenn man lesen und verstehen kann.
Bezüglich der Gesamtthematik sollte man auf dem Boden bleiben. Selbst wenn die BE erloschen ist, handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit und mitnichten um eine Straftat.
Eine "Gefährdung" anderen Verkehrsteilnehmer durch Rückleuchten, die von Volvo selbst - wenn auch ab einem anderen Modelljahr - eingebaut werden (im selben Modell, Heck über die Modelljahre unverändert), ist auszuschließen. Im Fall der Fälle müsste man das also gutachterlich klären. Und da wäre ich mal sehr gespannt, wie man da Kausalzusammenhänge herstellen will.
VG
Verdeboreale
Zitat:
@verdeboreale schrieb am 14. Oktober 2016 um 21:55:22 Uhr:
@ T5-Power:Davon abgesehen, dass Du gern mal grenzwertig beleidigend wirst ("nicht lesen können oder nicht verstehen können"😉, wenn man anderer Meinung ist, werden die von Dir vorgetragenen Argumente auch durch Wiederholung nicht richtiger.
Weder "theoretisch" noch praktisch erlischt die Betriebserlaubnis beim "auftrennen und umklemmen" von zwei Kabeln (o.k. einige Intelligenz vorausgesetzt). Und die Antwort darauf, wer genau für was haftet, bleibst Du nach wie vor schuldig. Da hilft auch der Verweis auf irgendwelche Volvo-Freigaben oder "Finger verbrennen" nix.
Zum Erlöschen der BE empfehle ich einen Blick in die StVZO und zum Rest u. a. ins BGB. Da kann man so einiges nachlesen. Natürlich nur, wenn man lesen und verstehen kann.
Bezüglich der Gesamtthematik sollte man auf dem Boden bleiben. Selbst wenn die BE erloschen ist, handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit und mitnichten um eine Straftat.
Eine "Gefährdung" anderen Verkehrsteilnehmer durch Rückleuchten, die von Volvo selbst - wenn auch ab einem anderen Modelljahr - eingebaut werden (im selben Modell, Heck über die Modelljahre unverändert), ist auszuschließen. Im Fall der Fälle müsste man das also gutachterlich klären. Und da wäre ich mal sehr gespannt, wie man da Kausalzusammenhänge herstellen will.VG
Verdeboreale
Im Wesentlichen wäre interessant gewesen, welche Kabel da aufgetrennt und umgeklemmt werden müssen. Das wäre nahrhafte Info gewesen.
Dann Google doch nach dem User volvosweden und taillights Module auf YouTube. Da siehst du alles, was du brauchst. In HD.