Lebenslange Sperrfrist nach 2 Alkoholfahrten möglich?

23 Antworten

Guten Tag,

Ein Bekannter von mir wurde neulich mit Alkohol am Steuer erwischt, und das mit nicht wenig: 2,8 Promille. Nicht nur das, bereits vor knapp 4 Jahren wurde er schon einmal erwischt, damals mit 1,2 Promille. In beiden Fällen gab es aber keine Unfälle, Raserei, Nötigung o.Ä., "nur" das entsprechend auffällige Fahrverhalten.

Natürlich stellt er sich bereits auf das "Schlimmste" ein und das Auto wird verkauft.

Nun meine Frage: Muss er in so einem Fall mit einem *lebenslangen* Fahrverbot rechnen? Dieses wird ja verhängt, wenn man davon ausgeht, dass die maximale Sperrfrist von 5 Jahren nicht ausreicht.

[edit] Zusätzliche Frage: Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, oder sollte er das Urteil abwarten? Falls dann tatsächlich ein lebenslanges Fahrverbot verhängt wird, lohnt es sich dann, mithilfe eines Anwalts Revision einzulegen?

Gruß
B.

PS: Ich bitte euch, keine moralischen Belehrungen zu antworten. Er ist bereits in Behandlung, psychologisch und demnächst auch auf Alkoholentzug.

23 Antworten

Zumal der TE bereits im Eröffnungspost geschrieben hat: "Er ist bereits in Behandlung, psychologisch und demnächst auch auf Alkoholentzug."

Hallo, Burgun,

Zitat:

@Burgun schrieb am 25. Mai 2022 um 20:02:50 Uhr:


Nun meine Frage: Muss er in so einem Fall mit einem *lebenslangen* Fahrverbot rechnen? Dieses wird ja verhängt, wenn man davon ausgeht, dass die maximale Sperrfrist von 5 Jahren nicht ausreicht.

theoretisch ist es möglich, dass nach einer oder zwei nachgewiesenen Trunkenheitsfahrten eine lebenslange Sperre folgt, aber da müssen schon extreme Faktoren zusammenkommen, die hier nach Deiner Beschreibung nicht ansatzweise gegeben sind.

Dein Bekannter kann in etwa mit einer Sperrfrist von ca. 14 -18 Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von ca. 60 Tagessätzen oder, wenn es sehr schlecht läuft, mit einer Bewährungsstrafe rechnen (letzteres dürfte aber wohl kaum passieren).

Dazu kommen natürlich noch die Verfahrenskosten (inkl. Blutentnahme, Blutuntersuchung, ggf. Abschleppkosten usw.).

Zitat:

Natürlich stellt er sich bereits auf das "Schlimmste" ein und das Auto wird verkauft.

Wenn er der alleinige Nutzer dieses PKW in der Familie ist, kann es Sinn machen oder wenn er befürchtet, dass er dieses sonst in der Zeit ohne Fahrerlaubnis einfach weiter fahren würde.

Zitat:

Zusätzliche Frage: Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, oder sollte er das Urteil abwarten?

Wenn es sich um eine folgenlose Trunkenheitsfahrt handelt, ist die Sachlage in aller Regel eindeutig. Ein Anwalt kann da, wenn überhaupt, höchstens eine minimale Verkürzung der Sperrfrist oder der Anzahl der Tagessätze erreichen.

Ob sich dieses bei der Höhe des Honorars rechnet, darf bezweifelt werden.

Hallo, VIN,

Zitat:

Normalerweise passiert folgendes:

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. ......

wenn man etwas zitiert, sollte man den dazugehörigen Link einfügen.

Abgesehen davon ist diese Aussage:

Zitat:

Fahrverbot für Wiederholungstäter:
Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

so nicht ganz richtig, denn es handelt sich hier nicht um ein Fahrverbot, sondern um einen Entzug der Fahrerlaubnis.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@mattalf schrieb am 26. Mai 2022 um 06:54:48 Uhr:


Sollte er in den 2 Jahren wieder trinken, dann faehrt er sicher nicht mehr, da er nicht durch die MPU kommt

Wie können die bei der MPU überprüfen, ob man vor 16 Monaten ein einzelnes Glas Bier getrunken hat? Ist das über einen Test der Haare oder Blut überhaupt möglich?

Test über Haare spiegelt die letzten 3 Monate wieder, muss also alle 3 Monate gemacht werden sprich 4x im Jahr.
Urintest ist ungefähr monatlich. Man bekommt kurzfristig, innerhalb von 48 Stunden, jeweils einen Termin, da so lange die Abbaustoffe nachweisbar sind

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Ich denke die Leute müssen regelmäßig über den Zeitraum zur Untersuchung und dabei muss das Ergebnis halt immer negativ sein ... ob man da zum Alk gegriffen hat zeigen die Laborwerte ... ob 1 Bier zwischendrin auffält denke eher nicht, aber es geht um die Schluckspechte die täglich, oder in hohen Mengen trinken...

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