Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 25. Mai 2022 um 20:06:34 Uhr:
Eine solche lebenslange Sperrfrist wäre hier durchaus möglich, könnte aber mit einer erfolgreich abgeschlossenen Entwöhnungs-Therapie abgewendet werden. Das Hauptziel wäre hier zunächst einmal, vom Alkoholkonsum weg zu kommen. Alles Andere ergibt sich später.
Danke erstmal,
aber das Urteil wird ja vermutlich in wenigen Wochen gefällt, bis dahin kann eine Entwöhnung also gar nicht nachgewiesen werden. Lässt sich das Urteil dann nach der Entwöhnung rückgängig machen?