Leben Trucker in einer andern Welt?

Ich erlebe es "täglich" auf der A 40. Stau. Wenn ich von der Auffahrt komme, um mich friedlich in den Stau einzureihen, rolle ich im "Stautempo" neben der Kolonne her, Blinker links. In 99% der Versuche habe ich auf länge der Beschleunigungsspur (2-3 Minuten) KEINE Chance, zwischen 2 LKW reingelassen zu werden.

Abstand 87,35 cm zum Vordermann und keine Anstalten, mir eine Lücke zum Auffahren zu lassen.

Ich habe das "Spiel" schon mal fast 2 km auf der nachfolgenden Standspur durchgehalten.

Ich weiss nicht was der Trucker in dieser Zeit getrieben hat. Nur reingelassen hat er mich nicht.

Bin ich der einzige, der von dödeligen Truckern nicht in die Spur gelassen wird?

Ist so etwas normal, oder spinnen diese Wesen?

Gruß, Günther.

PS. Über Gas-Rechts-Vorbei-Und-Rein-Drängler ärgere ich mich selber. Aber ich halte mich an das Reißverschlussprinzip.

39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Crosskarotte


§18 Absatz 3 StVO

MfG

Darum auch an fast jeder Autobahnauffahrt ein "Vorfahrt gewähren" Schild.

Gruß
Ercan

Zitat:

Original geschrieben von Crosskarotte


§18 Absatz 3 StVO

MfG

Na schön. Ich helf Dir beim Suchen.

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt............

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren). ...............

(5) .......... Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Bist Du der, den ich gefilmt habe und hast Angst um Deine Fleppe? Viel Spass. G.

PS. Suchst Du noch nach dem § für legale Nötigung? Da kann ich Dir (und deinem Führerschein) nicht helfen.

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Darum auch an fast jeder Autobahnauffahrt ein "Vorfahrt gewähren" Schild.

Gruß
Ercan

Im Stau? Sehr lustig.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

Wieso schreib ich da eigentlich, dass das Thema in § 18 Absatz 3 behandelt wird? 🙄

Dieser lautet im übrigen:

Zitat:

(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

Ach ja, und was die Nötigung angeht:

§240 StGB

MfG

/edit & p.s.

Den hier

Zitat:

Bist Du der, den ich gefilmt habe und hast Angst um Deine Fleppe? Viel Spass. G.

überles ich jetzt einfach mal.

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Bitteeeeeeeeeeeee gib jemand dem Herr Dortmund eine Beschäftigung!!!! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Jan 72


Ich hab schonmal nen Mod Bescheid gesagt,mir reichts.

Und jetzt zu Dir, auf dass mein Tread "endlich" gesperrt wird.

Wer labert hier dummes Zeug? Nur DU. Beweis: "Wenn du wirklich jemals Trucker gewesen sein solltest,würdest Du hier nicht so einen Stuss schreiben!!
Also sagen wir mal so, es war wohl Dein Traum mal einer zu sein, bloß hat es Nie geklappt."

Das war das EINZIGE gelaber, was Du von Dir gegeben hast. Konstruktiv? Hilfreich? Sachebezogen?

Mitnichten und Neffen.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Darum auch an fast jeder Autobahnauffahrt ein "Vorfahrt gewähren" Schild.

Gruß
Ercan

Im Stau? Sehr lustig.

Nicht auf der

durchgehenden

Spur sondern auf der Auffahrt.

Afaik hieß es bis vor einiger Zeit offiziell auch noch, dass man am Ende der Beschleunigungsspur anhalten und auf eine Lücke warten müsse, falls man bis dort nicht auf die durchgehende Spur wechseln konnte.

Kann aber auch gerne noch den ein oder anderen Fahrlehrer (Klassen A und B) mit in den Thread holen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Crosskarotte


Wieso schreib ich da eigentlich, dass das Thema in § 18 Absatz 3 behandelt wird? 🙄

Dieser lautet im übrigen:

Ach ja, und was die Nötigung angeht:
§240 StGB

MfG

/edit & p.s.

Den hier überles ich jetzt einfach mal.

Papa

240? Im Stau? Oha!
18? Welchen Verkehrsrichter soll es beeindrucken, dass Du 2 km (im Stau ca. 30 min.) auf Deine Vorfahrt gepocht hast? Hau weiter auf den Dieb ein, wenn er Dich beklaut hat. Der bekommt 3 Wochen, Der Schläger 2 Jahre.

PS. In meinem Dunstkreis (50m) wird jeder gefilmt. Aber keine Angst. Kommst nich im Fernsehn. Nach 3 Raubüberfällen und 1 Entführungsversuch ist von der Pol. verordnet/befohlen/erwünscht sich nakkich zu machen.

*closed*

Du bist ja nicht mehr sachlich, güntherdortmund

Markus.

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