Leasingvertrag vor Auslieferung in Kaufvertrag ändern
Hallo zusammen,
zu meiner Frage im Titel finde ich bei Google leider keine brauchbaren ergebnisse.
Daher stelle ich meine Frage nochmal hier, bei euch. :-]
Situation:
- Ich habe mitte 04/2022 einen Leasingvertrag für einen Seat Ibiza FR Pro Black Edition unterschrieben
- Vertrag über "Autohaus Scherer" in Kombination mit der "VW Seat Leasing Bank" (oder so ähnlich)
- An diesem Tag hätte mir der Verkäufer das Fahrzeug zu einem Barpreis von 24.900 € angeboten
- Unverbindlicher Liefertermin war mitte 09/2022
- Das Fahrzeug ist immer noch nicht da. Laut Verkäufer steht das Produktionsdatum auf KW12 (20.03 bis 26.03.)
- Ich habe den Lieferverzug "noch nicht" angemahnt
- Letzte Woche habe ich den Verkäufer gefragt, ob er mir statt Leasing das Fahrzeug trotzdem verkaufen würde, ich warte noch auf eine Rückmeldung
FRAGE:
- Was denkt ihr, wie stehen meine Chancen, dass der Leasingvertrag nachträglich in einen Kaufvertrag geändert werden kann?
- Glaubt ihr die "VW Seat Leasing Bank" könnte sich quer stellen?
- Habt ihr evtl. noch Tipps für mich?
Danke euch und viele Grüße
Thompson
29 Antworten
Zitat:
@Thompson45 schrieb am 25. Februar 2023 um 16:07:44 Uhr:
@AS60 Ich möchte das Auto käuflich erwerben. Ich weiß, dass ich einen Vertrag unterschrieben habe, den es einzuhalten gilt, es sei denn ich trete wirksam davon zurück. Mir geht es nicht um den Preis von 04/2022. Ich würde das Auto wahrscheinlich auch noch für 26K oder 27K kaufen. Ist das für dich auch Rosinenpicken?
Ok. Wenn dir einer hier "Rosinenpicken" vorwirft, kannst du dich dagegen wehren, obwohl ich daran nichts verwerfliches erkennen kann. Ich habe ganz normal gefragt, bzw. angenommen, dass es dir um den günstigen Preis von damals ging, was meiner Meinung nach ganz normal und legitim ist. Also weiß ich nicht, was dein letzter Satz sollte.
Vielleicht vorher mal nachdenken bevor man die Finger bewegt.
Edit:
Und außerdem würde ich solch eine Frage nicht hier im Forum stellen. Was soll das bringen. Nur der Händler wird dir einer verlässliche Antwort geben können.
Aber jeder so würde er will.
@AS60 Entschuldigung an dich. Es war nicht so gemeint, ich habe deinen vorherigen Satz falsch interpretiert.
Setze den Händler in Verzug, sofern bei unverbindlichem Liefertermin möglich, biete aber an, dass Du das Auto, falls es bis xxx kommt, kaufen würdest. Dann findet sich evtl eine einvernehmliche Lösung.
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Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 1. März 2023 um 09:41:52 Uhr:
Setze den Händler in Verzug, sofern bei unverbindlichem Liefertermin möglich, biete aber an, dass Du das Auto, falls es bis xxx kommt, kaufen würdest. Dann findet sich evtl eine einvernehmliche Lösung.
Genau, das werde ich probieren. Ich setze den Händler in Verzug, werde dann mit dem Autohaus nochmal ins Gespräch gehen. Bleibt zunächst die Frage, ob das Autohaus das Auto überhaupt erhalten würde, wenn ich von Leasingvertrag zurücktrete. Ich werde informieren, was passiert bzw. wie es weiter geht.
Hallo zusammen, ich möchte euch gerne ein Update zu diesem Thema hier geben.
Ich habe das Fahrzeug gestern angemahnt und das Schreiben persönlich vorbeigebracht.
Auf mein bitten für ein Gespräch hat mich heute der Verkaufsleiter des Autohauses zurückgerufen.
Ich fasse es mal sinngemäß zusammen:
- Kurz zur Anmahnung: Das Fahrzeug hat "unverbindlichen Liefertermin 09/2022", ich habe angemahnt mit einer Frist zur Lieferung bis zum 20.03.2023 und behalte mir die Option auf den Rücktritt vom Leasingvertrag vor. Der VL sagt, dass meine Mahnung seiner Ansicht nach nicht durchgehen würde. Diesen Punkt glaube ich ihm so nicht, aber das ist ein anderes Thema und im Moment nicht relevant.
- Den Leasingvertrag zurückzunehmen würde "theoretisch" gehen und er könnte mir das Fahrzeug zum Verkauf anbieten.
- ABER: Hierdurch würden sich logischerweise die Konditionen ändern. Er würde mir das Fahrzeug nicht mal annähernd zu dem Barpreis verkaufen, welcher mir in 04/2022 angeboten worden ist. Damals wurde mir ein Rabatt von gut 20% zum Listenpreis angeboten.
- In meinem speziellen Fall hat das Fahrzeug (Seat Ibiza) eine durchaus "seltene Konfiguration", die aktuellen Lieferzeiten für Seat Ibiza betragen durchschnittlich 1 Jahr und für eine solche Konfiguration bei einer Neubestellung könnte es auch länger als ein Jahr bis zur Lieferung dauern.
- So sagt der VL, dass der im Fall einer Auflösung des Leasingvertrages, dieses Fahrzeug, in kürzester Zeit, annähernd zum Listenpreis verkaufen könnte, oder eine Finanzierung anbieten würde, zu deutlich anderen Konditionen.
- Dies glaube ich ihm, da ich selbst sehe, dass keinerlei "Seat Ibiza" Neufahrzeuge zum Verkauf auf dem Hof stehen und selbst wenn ich im Internet nach 2-3x Jahre alten gebrauchten schaue, welche meinem ähneln, werden diese aktuell teurer angeboten, als in 04/2022 der angebotene Barpreis war.
- Was das Leasing an sich angeht, hat er mir mitgeteilt, dass eine Verlängerung des Leasing von 36x auf 39x Monate zu gleichen Konditionen möglich wäre. Ebenso wäre auch eine Verlängerung um weitere 12x Monate, jedoch zu einer anderen Rate möglich.
- Außerdem sagte der VL, dass das Fahrzeug nach Ablauf des Leasing, sehr wohl im Besitz des Händlers bleiben und es dann sehr wahrscheinlich zum Verkauf angeboten werden würde. Er hat angeboten eine Vereinbarung zu treffen, dass ich nach Ablauf des Leasing ein "Andienungsrecht" auf das Fahrzeug habe und es dann zum üblichen Marktpreis erwerben könnte.
So viel zu meinem Thema
VG an alle Mitleser und Beitragenden
Thompson
Zitat:
@Thompson45 schrieb am 3. März 2023 um 17:48:32 Uhr:
Hallo zusammen, ich möchte euch gerne ein Update zu diesem Thema hier geben.
Ich habe das Fahrzeug gestern angemahnt und das Schreiben persönlich vorbeigebracht.
Auf mein bitten für ein Gespräch hat mich heute der Verkaufsleiter des Autohauses zurückgerufen.Ich fasse es mal sinngemäß zusammen:
- Kurz zur Anmahnung: Das Fahrzeug hat "unverbindlichen Liefertermin 09/2022", ich habe angemahnt mit einer Frist zur Lieferung bis zum 20.03.2023 und behalte mir die Option auf den Rücktritt vom Leasingvertrag vor. Der VL sagt, dass meine Mahnung seiner Ansicht nach nicht durchgehen würde. Diesen Punkt glaube ich ihm so nicht, aber das ist ein anderes Thema und im Moment nicht relevant.
- Den Leasingvertrag zurückzunehmen würde "theoretisch" gehen und er könnte mir das Fahrzeug zum Verkauf anbieten.
- ABER: Hierdurch würden sich logischerweise die Konditionen ändern. Er würde mir das Fahrzeug nicht mal annähernd zu dem Barpreis verkaufen, welcher mir in 04/2022 angeboten worden ist. Damals wurde mir ein Rabatt von gut 20% zum Listenpreis angeboten.
- In meinem speziellen Fall hat das Fahrzeug (Seat Ibiza) eine durchaus "seltene Konfiguration", die aktuellen Lieferzeiten für Seat Ibiza betragen durchschnittlich 1 Jahr und für eine solche Konfiguration bei einer Neubestellung könnte es auch länger als ein Jahr bis zur Lieferung dauern.
- So sagt der VL, dass der im Fall einer Auflösung des Leasingvertrages, dieses Fahrzeug, in kürzester Zeit, annähernd zum Listenpreis verkaufen könnte, oder eine Finanzierung anbieten würde, zu deutlich anderen Konditionen.
- Dies glaube ich ihm, da ich selbst sehe, dass keinerlei "Seat Ibiza" Neufahrzeuge zum Verkauf auf dem Hof stehen und selbst wenn ich im Internet nach 2-3x Jahre alten gebrauchten schaue, welche meinem ähneln, werden diese aktuell teurer angeboten, als in 04/2022 der angebotene Barpreis war.
- Was das Leasing an sich angeht, hat er mir mitgeteilt, dass eine Verlängerung des Leasing von 36x auf 39x Monate zu gleichen Konditionen möglich wäre. Ebenso wäre auch eine Verlängerung um weitere 12x Monate, jedoch zu einer anderen Rate möglich.
- Außerdem sagte der VL, dass das Fahrzeug nach Ablauf des Leasing, sehr wohl im Besitz des Händlers bleiben und es dann sehr wahrscheinlich zum Verkauf angeboten werden würde. Er hat angeboten eine Vereinbarung zu treffen, dass ich nach Ablauf des Leasing ein "Andienungsrecht" auf das Fahrzeug habe und es dann zum üblichen Marktpreis erwerben könnte.So viel zu meinem Thema
VG an alle Mitleser und Beitragenden
Thompson
Und was machst du jetzt? Klingt für mich nach warten und Leasingdauer verlängern?
ich schätze mal, du hast mit Zitronen gehandelt.
Bei einem "unverbindlichen" Liefertermin muss man natürlich nicht jede Verzögerung hinnehmen, meist steht sogar in den Vertragsbedingungen eine vertretbare Zeitspanne (irgendwas von 4 bis 6 Wochen o.ö.).
Die Gerichte gehen von max. 6 Wochen aus, der Knackpunkt ist aber hier nicht der unverbindliche Liefertermin, sondern der Zeitpunkt der Inverzugsetzung. Erst von da an wird der Lieferverzug wirksam. Sollte die Lieferung bis ca. Mitte April klappen, ist das Autohaus wohl auf der sicheren Seite,
Dass der Verkäufer das Fahrzeug lieber behält und (anderweitig) teurer verkauft war doch irgendwie abzusehen.
Es ist sogar schon vorgekommen, dass Händler vor einer angekündigten Auslieferung einen "Teuerungszuschlag" von ein paar tausend Euro nachgefordert haben. Ansonsten würden sie das Fahrzeug an jemand anderes verkaufen, man könnte ja wegen Lieferverzug zurücktreten oder eben "unverbindlich" noch mal 8 Monate warten.
@moto-tubby Der Leasingvertrag für sich gesehen ist gut. Der VL hat mir heute zugesichert, dass sich an den Konditionen nichts ändern würde, bzw. es keinen nachträglichen Aufschlag geben würde. Sollte es zu einem "Teuerungszuschlag" von ein paar tausend Euro kommen, wäre das wohl ein Fall für den Rechtsschutz. Aber davon gehe ich aktuell nicht aus.
@bermuda.06 Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich den Leasing-Vertrag normal annehme. Die Vereinbarung mit dem "Andienungsrecht" möchte ich auf jeden Fall treffen und dann muss ich sehen und abwägen, wie die Situation nach 3-Jahren aussieht.
Zitat:
@Thompson45 schrieb am 4. März 2023 um 00:22:22 Uhr:
@moto-tubby Der Leasingvertrag für sich gesehen ist gut. Der VL hat mir heute zugesichert, dass sich an den Konditionen nichts ändern würde, bzw. es keinen nachträglichen Aufschlag geben würde. Sollte es zu einem "Teuerungszuschlag" von ein paar tausend Euro kommen, wäre das wohl ein Fall für den Rechtsschutz. Aber davon gehe ich aktuell nicht aus.
ich bezog mich darauf, dass du das Auto kaufen und nicht mehr leasen möchtest.
Der Händler hat dir ja erklärt, dass er im Falle der Wandlung (von Leasing zum Kauf) den ursprünglichen Rabatt nicht mehr einräumen wird. In Fällen von extrem langen Lieferzeiten sind einige Händler eben auf ganz ansere Ideen gekommen.
Rechtlich ist das sicher nicht sauber, aber beweise mal, dass das dein bestelltes Auto auf dem Hof ist und nicht irgendein anderes.
Inwiefern könnte das rechtlich nicht sauber sein?
Der ursprüngliche Vertrag wird storniert und ein neuer geschlossen - und dazu gehören dann auch wieder zwei Vertragsparteien. Einer der den Ton angibt ( in dem Falle das Autohaus ) und einer, der das Spiel mitspielt.
In deinem Falle, sofern der Leasingvertrag storniert wird, bekommt das Autohaus das Fahrzeug nicht mehr zum damaligen Preis ( Bestellzeitpunkt ) berechnet, sondern zum heutigen Preis. Bei Bestellung des Fahrzeuges im Werk / beim Hersteller muss immer der Kundenvertrag mit Bestelldatum mit eingereicht werden, dieser dient als Grundlage für den (Einkaufs-) Preis zum Datum X .
Sprich - neuer Kaufvertrag als Barzahlung im März 2023 - Fahrzeug wird entsprechend zu diesem höheren Preis an den Händler berechnet.
Was hatten wir an Preiserhöhung in den letzten zwölf Monaten- 12-15%?
Und nein, das Kaufvertragsdatum lässt sich nicht zurückdatieren.
Hoffe, es kam einigermaßen verständlich rüber.
Du hast letztes Jahr zu viel besseren Konditionen einen Leasingvertrag geschlossen, du wirst wenn du nun finanzieren oder neu leasen musst auf garkeinen Fall mehr vergleichbare Konditionen bekommen. In den nun gut 11 Monaten sind ÜBERALL die Zinsen deutlich gestiegen und das obwohl die Nachfrage bisher noch nicht signifikant zurückgegangen ist SOWIE es nach wie vor große Verzögerungen bei der Lieferung gibt.
Wenn DU diesen Wagen NICHT mehr willst, dann geh auf die harte Schiene und schau das du raus kommst aus dem Vertrag. Wenn du wie ich es verstanden hast, den Wagen jedoch haben willst, dann nimm den aktuellen Vertrag, eine Verlängerung würde ich nur machen wenn du zocken und hoffen willst, das danach das Geld wieder billiger geworden ist. ( sofern du den Restwert finanzieren willst/musst )
Wenn Du das Geld bereits auf der hohen Kante hast, ist es ohne deine genauen Konditionen vermutlich sogar das cleverste, das Leasing bei der Laufzeit zu belassen, dein Geld gut und Fest für diese Laufzeit an zu legen. Da auch die Guthabenzinsen steigen und letztes Jahr die Konditionen für Leasing günstig waren, sollte das unterm Strich am günstigsten für Dich werden. Was du aber dringend brauchst ist eine schriftliche Garantie das du den Wagen am Laufzeitende zu Betrag X übernehmen kannst.... lass dich nicht auf eine schwammige "Andienung" ein, das kann teuer werden und du wärst dann in der Zwickmühle.. entweder den dann teuren Ibiza kaufen oder schnell was anderes suchen.
Grundsätzlich kannst du Fahrzeuge von der VW Leasing problemlos übernehmen, du musst nur 3 Monate vor Vertragsende über deinen Händler die Übernahmeanfrage stellen.
Hier gibt es 2 Probleme, dieser ganze Vorgang ist für DICH NICHT transparent. Du erfährst nur was dein Händler dir dann sagt, sonst nichts. Das heißt du weißt NICHT ob dein Händler wirklich bei der Leasing nachfragt UND wie hoch der Ablösebetrag ist. Dazu muss man wissen wie soetwas Grundsätzlich läuft.
Dein Wagen wird zum Ende der Vertragslaufzeit, in einem Portal (ähnlich wie Mobile.de oder so ) nur für Händler mit den Rahmeninformationen bezüglich Laufleistung, Farbe und allen anderen wichtigen Daten angeboten.
Dann werden verschiedenste Händler ein Ankaufangebot für deinen angeben und das höchste Angebot wird zur Grundlage deines Kaufpreises zuzüglich natürlich der Marge des Händlers.
Wenn du jetzt etwas schriftlich fixieren kannst, bist du zumindest auf der sicheren Seite.
Klar innerhalb der 2 Jahre kann sich der Markt stark ändern und dein Wagen wäre dann deutlich weniger Wert... ABER du bist ja nicht verpflichtet zu kaufen, hast aber wenn du es richtig machst, ein garantiertes Vorkaufsrecht zu Betrag X. ( Klar jedoch nur wenn der Händler mitspielt, was er kaum tut wenn du ihm jetzt schon zu sehr auf die Füße trittst )
Zitat:
@Kickdown-HH schrieb am 4. März 2023 um 08:34:48 Uhr:
Inwiefern könnte das rechtlich nicht sauber sein?
Der ursprüngliche Vertrag wird storniert und ein neuer geschlossen - und dazu gehören dann auch wieder zwei Vertragsparteien. Einer der den Ton angibt ( in dem Falle das Autohaus ) und einer, der das Spiel mitspielt.
Ich habe geschrieben, dass es sogar Händler gibt, die bestehende Kaufverträge mit langen Lieferzeiten nur mit eigentlich unrechtmässigen Nachforderungen erfüllen wollen und die Käufer quasi erpressen.
Das meinte ich mit "rechtlich nicht sauber".
Aber der TE hat sein Problem wohl gelöst, von daher ist es sowieso irrelevant.
Hallo nochmal, danke für euer Input zu diesem Thema.
Das Autohaus hat mir nochmal, telefonisch versichert, dass es bei Ablauf des Leasingvertrages eine Kaufoption geben wird.
Da ich ja gute Konditionen habe, werde ich den Leasingvertrag auch ganz normal antreten und dann schauen wir, wie es 3x Jahre später aussieht.
Jetzt bin ich nur noch gespannt, ob das Fahrzeug wirklich Ende April da ist. Das wäre dann 8-Monate später als der unverbindliche Liefertermin. *g* Also *Daumendrücken*.
Thx und VG
Thompson
Mündlich ist leider nicht schriftlich.
In einem Leasingvertrag der VW Bank ist sowas nicht verankert.
Um auf der sicheren Seite zu sein benötigst du das schriftlich mit dem Nettopreis zzgl. der dann gültigen MwSt.
Man stelle sich nur vor, der Verkäufer und oder Verkaufsleiter ist in drei Jahren nicht mehr da…
Nur so als Denkanstoß.