Leasingvertrag verlängern - teurer oder günstiger als bisher? Eure Erfahrungen
Hallo zusammen,
da unser LV nur noch, aktuell muss man das ja so sagen, 14 Monate läuft, machen wir uns schon jetzt Gedanken, wie es weiter geht. Wie haben aktuell eine sehr gute Rate für den Audi e tron. Daher kam uns als erstes in den Sinn, diesen Vertrag einfach zu verlängern. Da hier jede Menge Umweltprämie als Anzahlung drin steckt, sollte es deutlich teurer werden - zumindest wenn ich mich mal hier im Forum durchlese.
Wie sind Eure Erfahrungen beim Verlängern des Lessings? Gerne mit Zahlen, Steigerungen bzw. Senkungen in Prozent würden sicherlich reichen.
31 Antworten
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 20. September 2022 um 19:40:55 Uhr:
Ich werde unser Fahrzeug voraussichtlich in 1 1/2 Jahren aus dem Leasing rauskaufen. Selbst wenn ich ihn verkaufen wollte, sollte sich mehr als der festgelegte Preis im Andienungsrecht erzielen lassen. Werde das Auto dann aber weiterfahren. Mit 30tkm wird er dann vermutlich gerade mal eingefahren sein.
Das wird nur bedingt funktionieren, wenn LeasingMarkt recht hat, dort steht:
Trotzdem hat der Leasingnehmer keinen Anspruch darauf, das Fahrzeug zu erwerben. Denn ist der Marktwert nach Ende des Leasingvertrags höher als der kalkulierte Restwert, kann der Leasinggeber vom Andienungsrecht absehen und den Wagen stattdessen zum Verkauf anbieten.
Zitat:
@Xanderhi schrieb am 21. September 2022 um 08:14:35 Uhr:
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 21. September 2022 um 08:12:37 Uhr:
Du meinst wahrscheinlich eine Kaufoption. Andienungsrecht ist was anderes.
Ich habe nur auf @Jan0579 geantwortet. Du musst ihn fragen, was er damit meint. Wobei es das im Leasing (Restwertleasing) schon gibt…
Bei BMW steht Andiensungsrecht für die Möglichkeit das Fahrzeug käuflich zu erwerben - jedoch nur Privatkunden mit Kilometer-Abrechnung.
Zitat:
@Bavarian schrieb am 21. September 2022 um 08:31:34 Uhr:
Zitat:
@Xanderhi schrieb am 21. September 2022 um 08:14:35 Uhr:
Ich habe nur auf @Jan0579 geantwortet. Du musst ihn fragen, was er damit meint. Wobei es das im Leasing (Restwertleasing) schon gibt…
Bei BMW steht Andiensungsrecht für die Möglichkeit das Fahrzeug käuflich zu erwerben - jedoch nur Privatkunden mit Kilometer-Abrechnung.
Korrekt. Rein rechtlich ist es im Vertrag tatsächlich eine Kann-Formulierung, aber mir (und meinem Verkäufer) ist aktuell kein Fall bekannt, wo dem Kunden die Inanspruchnahme bei BMW verweigert worden wäre.
Ich will dir nicht die Vorfreude nehmen, aber wenn dein Fahrzeug angenommen 40k wert wäre und Du könntest es für 35k oder gar weniger kaufen, wird BMW bzw. das Autohaus, die entscheiden, das aufgrund des aktuellen Marktes sicher nicht machen. Aber das ist nur eine Vermutung von mir 😉
Das Autohaus übernimmt am Ende des Leasings immer das Fahrzeug. In den wenigsten Fällen geht das Fahrzeug an den Hersteller zurück. Daher kann/wird BMW da sowieso nichts entscheiden, sondern das Autohaus. Und das ist eine Entscheidung von Fall zu Fall und hängt auch vom kalkulierten Restwert zum tatsächlichen Wert ab. Wenn! dem nicht so wäre, könntest du schon jetzt sagen, du willst am Ende sicher kaufen und das fest machen. Frag mal an, das wird man verneinen... Ist bei AUDi auch so
Eine mündliche Zusage vom Verkäufer habe ich auch, aber darauf gebe ich aus Erfahrung eher weniger.
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Der Begriff "Andienungsrecht" sorgt gerne für Verwirrung.
Zunächst nämlich ist damit die freie Entscheidung des Leasinggebers zu verstehen, ob der Leasingnehmer das Leasingobjekt zum Ende kaufen muss oder nicht.
https://www.leasingmarkt.de/ratgeber/leasing-lexikon/andienungsrecht
Das ist beim privaten Pkw-Leasing unüblich, und wir diskutieren hier darüber, ob man als Leasingnehmer einen Anspruch auf den Kauf hat (und ggf. zu welchem Preis). Das wird in Verträgen als "risikoloses Andienungsrecht" bezeichnet und ist wohl juristisch korrekt, auch wenn für uns Laien "Kaufrecht" oder "Kaufoption" klarer wäre.
Sehr gut erklärt, @motor_talking. Danke dafür.
Am Ende wird sich das Autohaus immer bezahlen lassen, wenn du es einfach haben und dein aktuelles Fahrzeug behalten möchtest. Was meine ich: ist das Fahrzeug mehr wert als der Restwert aussagt, behalten sie es. Ist es weniger wert, kannst du es kaufen. Zum Restwert natürlich.
https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?t=60448
Hier postet jemand zum "risikolosen Andienungsrecht" einen Auszug aus einem Vertrag. Demnach läuft das tatsächlich direkt über BMW, nicht über das Autohaus. Da hatte ich unrecht. Aber: BMW kann, MUSS aber nicht verkaufen (ich zitiere: "die Andienung durch den Leasinggeber ist nicht verpflichtend"😉. Daher werden sie es letzten Endes nur machen, wenn das Fahrzeug einen Marktwert hat, der gleich dem Restwert oder gar unter diesem ist.
In den aktuellen Zeiten würde ich nicht davon ausgehen, dass einem der Leasinggeber eine Verlängerung des Vertrages oder eine günstige Übernahme des Wagens anbietet. Verpflichtet ist er dazu nur, wenn es im Vertrag steht. Ansonsten wird der Leasinggeber die Chance nutzen und das Auto am Markt zu den aktuellen Mondpreisen verkaufen und sich die Hände reiben.
Verlängerung des Leasings geht bei AUDI immer - bis 60 Monate insgesamt. Aber die Konditionen werden äußerst unattraktiv, sofern man in der ursprünglichen Rate eine Anzahlung hatte. Die fällt dann natürlich weg.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 21. September 2022 um 10:16:27 Uhr:
In den aktuellen Zeiten würde ich nicht davon ausgehen, dass einem der Leasinggeber eine Verlängerung des Vertrages oder eine günstige Übernahme des Wagens anbietet. Verpflichtet ist er dazu nur, wenn es im Vertrag steht. Ansonsten wird der Leasinggeber die Chance nutzen und das Auto am Markt zu den aktuellen Mondpreisen verkaufen und sich die Hände reiben.
Kann ich nur bestätigen. Momentan werden die Rückkaufwerte beim Leasing nach oben korrigiert, womit das Anschlussleasing (was ja dann einem Gebrauchtwagenleasing entspricht) komplett unattraktiv.
Mein Händler hätte mir die Verlängerung zu den gleichen Konditionen nur angeboten, wenn ich auf eine Neufahrzeug gewartet hätte, also als Überbrückung.
Mein Händler hat ganz schön mit den Zähnen geknirscht, als ich ihm das Auto abgekauft aus dem Leasing hatte. Er meinte, er hätte es auf dem Markt weitaus teurer verkauft ...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass BMW das den Privatkunden angebotene Andienungsrecht ablehnen wird. Privatkunden werden in der Regel die „günstigeren“ Wagen geleast haben und BMW spart sich das Gutachten, den Rückgabeprozess und begrenzt das weitere Verwertungsrisiko.
Es wird am Ende eine Sache der EDV - spuckt das System einen Gewinn aus, und da sind alle Kosten, auch für das Gutachten etc. enthalten, wird nicht verkauft. Ansonsten kann der Kunde kaufen. Kein Unternehmen der Welt wird Geld verschenken. Auch nicht BMW.
Also ich habe bei meinem BMW G31 520d xdrive als
Privatkunde das risikolose Andienungsrecht im Vertrag und die Zusage von der BMW Bank, dass ich Anfang November die Unterlagen erhalte, um das Fahrzeug zu dem vereinbarten Restwert abzukaufen.
Auch mein Händler hat mir zum damals vereinbarten Restwert auf Anfrage ein Finanzierungsangebot gemacht, leider mit nicht wirklich attraktiven 5,49% Zinsen.
Der BMW Bank ist es also egal.
Der Händler hätte bestimmt gerne das Fahrzeug zurück oder zumindest die Finanzierung, kann es scheinbar aber nicht verlangen. Restwert beträgt für mich ca. 44% des Listenpreises bei 3 3/4 Jahren und aktuell 28 TKM Laufleistung. Denke in der derzeitigen Zeit ist der Deal ok, das Fahrzeug rauszukaufen.
Zitat:
@Xanderhi schrieb am 21. September 2022 um 10:12:51 Uhr:
https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?t=60448Hier postet jemand zum "risikolosen Andienungsrecht" einen Auszug aus einem Vertrag. Demnach läuft das tatsächlich direkt über BMW, nicht über das Autohaus. Da hatte ich unrecht. Aber: BMW kann, MUSS aber nicht verkaufen (ich zitiere: "die Andienung durch den Leasinggeber ist nicht verpflichtend"😉. Daher werden sie es letzten Endes nur machen, wenn das Fahrzeug einen Marktwert hat, der gleich dem Restwert oder gar unter diesem ist.
Nein, es ist anders herum. DU als Leasingnehmer kannst es dir aussuchen, ob du für die bei Vertragsunterzeichnung festgesetzten Kaufpreis das Fahrzeug erwirbst oder nicht. Daher ist es nicht verpflichtend.
BMW kann da nur zu schauen.
Aber kannst gerne hierzu einen der letzten BMW Verkäufer hier im Forum fragen.
Zitat:
@Benn77 schrieb am 21. September 2022 um 22:23:57 Uhr:
Also ich habe bei meinem BMW G31 520d xdrive als
Privatkunde das risikolose Andienungsrecht im Vertrag und die Zusage von der BMW Bank, dass ich Anfang November die Unterlagen erhalte, um das Fahrzeug zu dem vereinbarten Restwert abzukaufen.
Auch mein Händler hat mir zum damals vereinbarten Restwert auf Anfrage ein Finanzierungsangebot gemacht, leider mit nicht wirklich attraktiven 5,49% Zinsen.
Der BMW Bank ist es also egal.
Der Händler hätte bestimmt gerne das Fahrzeug zurück oder zumindest die Finanzierung, kann es scheinbar aber nicht verlangen. Restwert beträgt für mich ca. 44% des Listenpreises bei 3 3/4 Jahren und aktuell 28 TKM Laufleistung. Denke in der derzeitigen Zeit ist der Deal ok, das Fahrzeug rauszukaufen.
Die 5 vorm Komma sind der normale Gebrauchtwagenzins. Den kann man aber noch auf ne 2 vorm Komma optimieren. Frag ihn mal nach Ratenschutzversicherung und GAP 😉
Glückwunsch, dass du das Andienungsrecht drin hast! Ich hatte es leider nie, ansonsten hätte ich vielleicht unser damaliges Cabrio raus gekauft und müsste jetzt nicht nach „dem“ Wagen suchen 😉