Leasingvertrag auflösen?

BMW Z4 E85

Hallo zusammen,

hab seit 2 Wochen einen neuen Z4 geleast jetzt gabs aber einige private Änderungen und jetzt müsste der Z4 weg...wie is das im Leasingvertrag...wen ich den jetzt schon beenden will oder in ein paar Monaten wie läuft das ab bzw. geht das überhaupt? wäre super wenn mich jemand aufklären könnte der ebenfalls schon vorzeitig einen Leasingvertrag beendet hat.

paar Daten noch...hatte keine Anzhalung, Laufzeit sind 48Monate / 15.000km im Jahr.

Danke vorab!!

Beste Antwort im Thema

Ein Kaufvertrag ist nach §433 ff BGB ein Erfüllungs- und Verpflichtungsgeschäft und kommt durch zwei übereinstimmende Willenerklärungen zustande. Generell ist das Zustandekommen von der Lieferung und der Bezahlung losgelöst, aber.....

... das ist in dem Fall vollkommen uninteressant. Es gilt mal überhaupt die Rechtverhältnisse zu beleuchten und bewerten:
Der Leasinggeber (Leasinggesellschaft z B. BMW Financial Services, BMW LEasing) kauft das LEasingobjekt (Fahrzeug) vom Händler oder der Niederlassung und nur zwischen den beiden kommt ein Kaufvertrag zustande! Der Leasingnehmer (Kunde) least und kauft gar nix!, das Fahrzeug vom Leasinggeber (Leasinggesellschaft)!
Im Wesen entspricht, egal welche LEasingart zugrunde liegt, das LEasing eines Mietvertrages, da gibt es, wenn nicht vertraglich vereinbart (AGB) erstmal kein Rücktrittsrecht.
Dennoch wertet der BGH das Leasing besonders im Privatbereich als Kreditgeschäft und somit kommen versträkten Verbraucherschutzrechte zum Zuge und es gibt tatsächlich das 14-tägige Widerspruchsrecht mit dem in letzter Folge nichtig werden des Vertrages!
In der Rechtssprechung gibt es verschiedene Auffassungen ob, das Rücktrittsrecht mit dem GEfahrenübergang also der Auslieferung oder der Zeichnung des VErtrages beginnt. Also Widerspruch einlegen auf jeden Fall. Je nach kreativer Rechtsauslegung wäre auch eine Anfechtung des VErtrag im Rahmen eines Irrtum möglich, wobei in diesem Fall die Gefahr einer Auslegung des Irrtum als sog. Motivirrtum, der nicht anfechtbar ist , gegeben ist.Halt PECH

Manche Händler verzögern die Auslieferung von Fahrzeugen, dass die Widerspruchsfrist bei KReditgeschäften schon verstrichen ist, deshalb geht die ein schlägige Rechtssprechung momentan immer mehr dazu über den Gefahrenübergang der Sache im Sinne des VErbraucherschutzes als Fristbeginn zu werten.

Nichts desto Trotz geh zum Anwalt oder rede mal mit der Leasing...

alex

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Zitat:

Original geschrieben von Massagemeister


Aber bei Kauf eines Gebrauchten verfährt BMW so. Ansonsten fahren alle den Wagen 2 Wochen und geben ihn dann wieder zurück. DAS wäre Unsinnig.

Naja, ich weiß nicht, ob jeder nur noch mit dieser Intention ein Auto kaufen würde.

Bei einem Premium Selection Fahrzeug von BMW hast Du ein Umtauschrecht. Das nimmt jetzt auch nicht jeder Kunde wahr.

Gruß
Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Massagemeister


Aber bei Kauf eines Gebrauchten verfährt BMW so. Ansonsten fahren alle den Wagen 2 Wochen und geben ihn dann wieder zurück. DAS wäre Unsinnig.

Wann hattest du denn deinen Vertrag unterschrieben ? Da gabs bestimmt auch ne Wartezeit. Das er ihn dir dann schon gegeben hat bevor er das Geld hat iss dann ja Wurscht, weil wenn du nicht zahlen würdest er dich gerichtlich ran ziehen hätte können. Also ist es kein Problem. Ausserdem war das sicherlich kein Leasing sondern Barkauf und somit auch nicht wirklich vergleichbar.

Servus

Habe das beim Kauf eines Gebrauchten vor 6 Jahren auch anders erlebt. Habe den Wagen eine Woche nach Unterschrift unter dem Kaufvertrag bekommen. Gut, da hätte ich ihn wohl theoretisch noch zurückgeben können, aber ich glaube nicht, dass die Händler alle diese 2 Wochen abwarten.

Genau das wollte ich doch auch sagen: Wann ich den Wagenz bei Barkauf bezahle ist völlig egal, solange der Händler den gültigen Kaufvertrag hat.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von Massagemeister


Aber bei Kauf eines Gebrauchten verfährt BMW so. Ansonsten fahren alle den Wagen 2 Wochen und geben ihn dann wieder zurück. DAS wäre Unsinnig.

Wann hattest du denn deinen Vertrag unterschrieben ? Da gabs bestimmt auch ne Wartezeit. Das er ihn dir dann schon gegeben hat bevor er das Geld hat iss dann ja Wurscht, weil wenn du nicht zahlen würdest er dich gerichtlich ran ziehen hätte können. Also ist es kein Problem. Ausserdem war das sicherlich kein Leasing sondern Barkauf und somit auch nicht wirklich vergleichbar.

Servus

Habe das beim Kauf eines Gebrauchten vor 6 Jahren auch anders erlebt. Habe den Wagen eine Woche nach Unterschrift unter dem Kaufvertrag bekommen. Gut, da hätte ich ihn wohl theoretisch noch zurückgeben können, aber ich glaube nicht, dass die Händler alle diese 2 Wochen abwarten.

Genau das wollte ich doch auch sagen: Wann ich den Wagenz bei Barkauf bezahle ist völlig egal, solange der Händler den gültigen Kaufvertrag hat.

Vllt. sind sie ja bloss vorsichtiger geworden als vor 6 Jahren.

Dann sind wir ja jetzt beisammen .

Servus

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