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Leasingrückgabe - Kratzer lassen oder reparieren?

Themenstarteram 12. Oktober 2020 um 19:30

Hallo zusammen,

Als Zweitwagen habe ich einen BMW active Tourer 225xe geleast. Heute habe ich links hinten einen bösen Kratzer am Einstieg im Lack entdeckt. Sehr mal die Bilder - keine Ahnung wie dieser da reinkam - ca. 5 cm lang.

Folgende Fragen stellen Dich mir:

1. Kratzer so lassen und Minderwert bei Lessingrückgabe bezahlen

2. Kratzer beheben lassen, soweit es geht... mit der Gefahr, dass trotzdem ein Minderwert fällig wird - dazu Reparsturkosten

Ich bin mir unschlüssig. Hatte mal jemand so einen Kratzer an der Stelle und kann berichten, was hier bei Leasingrückgabe fällig wurde?

Weiß jemand, ob dies in Form von Smart Repair oder anderweitig repariert werden kann, damit man den Krstzer nicht mehr sieht? Und was denkt ihr, was würde das ungefähr kosten?

Ärgerlich - letzte Woche war der Kratzer noch nicht. Versicherung greift hier auch nicht...

Freue mich über Eure Einschätzungen!

Allzeit gute Fahrt -

Kevin

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20 Antworten

An Einstiegen wurde mir noch nie was in Rechnung gestellt, obwohl ich auch schon mit gerechnet habe.

 

Das würde ich erstmal so abgeben und entweder geht es so durch oder es wird entweder Wertminderung oder Smart Repair in Rechnung gestellt. Dann könntest du dich immer noch dazu entscheiden, das selbst beheben zu lassen.

Themenstarteram 12. Oktober 2020 um 20:01

Dumm ist, dass ich das Fahrzeug bei Nürnberg zurückgeben muss, selbst aus dem Stuttgarter Raum bin. Der tiefe Kratzer ist ärgerlich - letzte Woche war er noch nicht. Hinten sitzt immer meine 7-jährige Tochter. Kein Plan wie das passiert sein kann...

Ich würde ihn drin lassen. Bei meinem AT hatte jemand hinten den Gurt in die Tür eingeklemmt, samt Kratzer und Delle.

Das wurde bei der Rückgabe nicht mal erwähnt, und für die Sachen, die erwähnt wurden, wären die für Smart-Repair angesetzten Kosten echt moderat gewesen, wenn sie der Verkäufer nicht auf Null gestrichen hätte.

Grüße!

Themenstarteram 13. Oktober 2020 um 16:37

War heute bei ner guten Karosseriewerkstatt. Tipp: Ausbessern, dass nichts rosten kann und Fahrzeug dann in einem Jahr mit Kratzer abgeben. Der Aufwand jetzt zur Behebung wäre wohl ein Vielfaches höher als der wohl in Rechnung gestellte Betrag vom Gutachter bei Leasingrückgabe.

Lackstift und fertig. Sollte fast als übliche Gebrauchsspur durchgehen und nicht in Rechnung gestellt werden.

Gruß

Torsten

Themenstarteram 13. Oktober 2020 um 18:42

Eine Anrechnung bis 200 EUR wäre ja schon okay. Kratzer ist ja da, auch tief. Bin gespannt. Ärgerlich, weil sonst hat das Fahrzeug nach 2 Jahren keinerlei Kratzer, Dellen oder Steinschläage...

Ausbessern sollte reichen, es ist nicht in Sichtbereich, deshalb nicht anrechenbar mmn.

Ich würde nichts vor Rückgabe machen lassen. Bei der Rückgabe darf der Schaden ja nur anteilig berechnet werden. Dies ist günstiger. Falls eine Reparatur nicht anerkannt wird und man trotzdem nachzahlen muss wird es ebenfalls in Summe teurer

Zitat:

@frncsc schrieb am 13. Oktober 2020 um 23:45:33 Uhr:

Ausbessern sollte reichen, es ist nicht in Sichtbereich, deshalb nicht anrechenbar mmn.

Das stimmt so sicher nicht. Schaden ist Schaden, egal ob im Sichtbereich oder nicht. Da gab es doch erst vor kurzem die Diskussion über Kratzer an der Unterseite eknes Stoßfängers...

Spannender ist die Frage, inwieweit das normale Gebrauchsspuren sind.

Themenstarteram 15. Oktober 2020 um 19:08

Wahrscheinlich mehr als „normal“... bin aber dann gespannt, wie der Kratzer in Rechnung gestellt wird...

Zitat:

@hoinzi schrieb am 14. Oktober 2020 um 19:23:09 Uhr:

Zitat:

@frncsc schrieb am 13. Oktober 2020 um 23:45:33 Uhr:

Ausbessern sollte reichen, es ist nicht in Sichtbereich, deshalb nicht anrechenbar mmn.

Das stimmt so sicher nicht. Schaden ist Schaden, egal ob im Sichtbereich oder nicht.

Nicht im Leasing, es zählt nicht der Schaden selbst sondern der Wertminderung, deshalb für eine ausgebesserte Kratzer außerhalb dem Sichtbereich kann nicht viel verlangen.

 

Liegt übermäßige Abnutzung vor, so sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist (LG Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97, zitiert nach juris)

 

Das ist hier jedem klar. Nur schreibst Du oben "ist nicht im Sichtbereich, und würde daher nicht angerechnet".

Und das stimmt natürlich nicht. Erstens ist der Kratzer ja im Sichtbereich, ich muss nur die Tür aufmachen, um ihn zu sehen. Und natürlich resultiert daraus möglicherweise ein Minderwert. Auch dann, wenn nur halbherzig mit dem Lackstift ausgebessert.

Ich sehe es (vermutlich) wie Du, dass ein solcher Kratzer nunmal zum normalen Gebrauch eines Fahrzeugs gehört, aber die Behauptung, es würde nicht berücksichtigt, weil nicht im Sichtbereich, ist halt schlicht falsch.

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 18:49

War heute mit dem Fahrzeug beim Service bei ner BMW NL (Rückgabe woanders). Der Meister schaute sich den Kratzer an und meinte, 500 EUR könnten bei Rückgabe schon verlangt werden...

Kann ich mir nicht vorstellen. Hat er das auch begründet? Vor allem... wie hoch soll der Schaden dann sein, wenn dein Anteil schon 500€ sein soll? Bei nem Kratzer in einem Einstieg?

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