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Leasingrückgabe - Kratzer lassen oder reparieren?

Themenstarteram 12. Oktober 2020 um 19:30

Hallo zusammen,

Als Zweitwagen habe ich einen BMW active Tourer 225xe geleast. Heute habe ich links hinten einen bösen Kratzer am Einstieg im Lack entdeckt. Sehr mal die Bilder - keine Ahnung wie dieser da reinkam - ca. 5 cm lang.

Folgende Fragen stellen Dich mir:

1. Kratzer so lassen und Minderwert bei Lessingrückgabe bezahlen

2. Kratzer beheben lassen, soweit es geht... mit der Gefahr, dass trotzdem ein Minderwert fällig wird - dazu Reparsturkosten

Ich bin mir unschlüssig. Hatte mal jemand so einen Kratzer an der Stelle und kann berichten, was hier bei Leasingrückgabe fällig wurde?

Weiß jemand, ob dies in Form von Smart Repair oder anderweitig repariert werden kann, damit man den Krstzer nicht mehr sieht? Und was denkt ihr, was würde das ungefähr kosten?

Ärgerlich - letzte Woche war der Kratzer noch nicht. Versicherung greift hier auch nicht...

Freue mich über Eure Einschätzungen!

Allzeit gute Fahrt -

Kevin

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20 Antworten
Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 20:31

Der hat das damit argumentiert, dass der Kratzer beseitigt werden muss und ziemlich hoch lackiert werden müsste... hatte wohl mehr Reparaturkosten als Wertminderung im Fokus...

Wie schon geschrieben: es darf nur die Wertminderung berechnet werden. Mach Dich nicht verrückt wegen eines Kratzers. Bei der Rückgabe werden sie möglicherweise noch weitere Gebrauchsspuren feststellen, die Du noch gar nicht bemerkt hast. Bleib locker

Zitat:

@hoinzi schrieb am 16. Oktober 2020 um 14:11:51 Uhr:

Das ist hier jedem klar. Nur schreibst Du oben "ist nicht im Sichtbereich, und würde daher nicht angerechnet".

Und das stimmt natürlich nicht. Erstens ist der Kratzer ja im Sichtbereich, ich muss nur die Tür aufmachen, um ihn zu sehen. Und natürlich resultiert daraus möglicherweise ein Minderwert. Auch dann, wenn nur halbherzig mit dem Lackstift ausgebessert.

Ich sehe es (vermutlich) wie Du, dass ein solcher Kratzer nunmal zum normalen Gebrauch eines Fahrzeugs gehört, aber die Behauptung, es würde nicht berücksichtigt, weil nicht im Sichtbereich, ist halt schlicht falsch.

Ich bin dabei, aber ich habe geschrieben bzw. gemeint dass nach einer fachliche Ausbesserung bleibt nur eine sehr geringe optische Merkmale in eine nicht direkt sichtbaren Bereich auf einen gebrauchte PKW, deshalb Minderwert fast null.

 

 

Ich habe zwei mal ähnlich gemacht:

- ein Mal tiefe Kratzer am Stoßstange vorne: Smartrepair 150 Euro und fertig (sie wollten 600 Euro)

 

- ein Mal tiefe Delle am Stoßstange hinten: 2000+ Euro war verlangt, 400 Euro bei örtlichen Lackier.

 

 

Zitat:

@kevin70806 schrieb am 16. Oktober 2020 um 20:49:20 Uhr:

War heute mit dem Fahrzeug beim Service bei ner BMW NL (Rückgabe woanders). Der Meister schaute sich den Kratzer an und meinte, 500 EUR könnten bei Rückgabe schon verlangt werden...

Mach dich keine Sorgen, wenn 500 Euro sind die Reparaturkosten, da der Bereich zur tägliche normale Gebrauch gehört dürfen sie nur eine Anteil berechnen und wenn du, statt reparieren diese Anteil bezahlst wird die Mwst nicht angerechnet.

 

Ein Beispiel:

 

Sehr geehrter Herr BMW:

 

Bitte finden Sie anbei meine Stellungnahme bzw die Wertminderungen (ersetz meine Nachricht vom 29.08.2018)

 

Die Posten 2-3-4-5-6 sind nach der aktuelle Rechtsprechung und selber nach der gänglichen BMW Leasingsrichtlinien, in einem vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand (ganz abgesehen davon dass sehr schwierig zu sehen sind) weil sie eine übliche Gebrauchsnutzung und keine übermäßige Abnutzung entsprechen, sie sind auch vom geringer finanzielle Bedeuteung.

 

Der Minderwert am Posten 7 und 8 ist unangemessen hoch: 200,00 Euro plus Mwst gegen einen UVP vom 335, Euro plus Mwst.

Die Posten 1 und 9 sind unbestritten.

 

Deshlab werde ich mich freuen wenn wir wie folgt einigen können:

 

Post 1: vom Leasingnehmer repariert bzw instandgesetz

Post 2: vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand

Post 3: vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand

Post 4: vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand

Post 5: vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand

Post 6: vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand

Post 7: Leasingnehmer akzeptiert eine Minderwert vom 50% des UVP = 167,00 Euro inkl Mwst

Post 8: Leasingnehmer akzeptiert eine Minderwert vom 50% des UVP = 167,00 Euro inkl Mwst

Post 9: Leasingnehmer akzeptiert der Minderwert des TÜV Protokoll

Themenstarteram 17. Oktober 2020 um 20:17

Zitat:

@frncsc schrieb am 17. Oktober 2020 um 11:07:41 Uhr:

Zitat:

@kevin70806 schrieb am 16. Oktober 2020 um 20:49:20 Uhr:

War heute mit dem Fahrzeug beim Service bei ner BMW NL (Rückgabe woanders). Der Meister schaute sich den Kratzer an und meinte, 500 EUR könnten bei Rückgabe schon verlangt werden...

Mach dich keine Sorgen, wenn 500 Euro sind die Reparaturkosten, da der Bereich zur tägliche normale Gebrauch gehört dürfen sie nur eine Anteil berechnen und wenn du, statt reparieren diese Anteil bezahlst wird die Mwst nicht angerechnet.

 

Ein Beispiel:

 

Sehr geehrter Herr BMW:

 

Bitte finden Sie anbei meine Stellungnahme bzw die Wertminderungen (ersetz meine Nachricht vom 29.08.2018)

 

Die Posten 2-3-4-5-6 sind nach der aktuelle Rechtsprechung und selber nach der gänglichen BMW Leasingsrichtlinien, in einem vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand (ganz abgesehen davon dass sehr schwierig zu sehen sind) weil sie eine übliche Gebrauchsnutzung und keine übermäßige Abnutzung entsprechen, sie sind auch vom geringer finanzielle Bedeuteung.

 

Der Minderwert am Posten 7 und 8 ist unangemessen hoch: 200,00 Euro plus Mwst gegen einen UVP vom 335, Euro plus Mwst.

Die Posten 1 und 9 sind unbestritten.

 

Deshlab werde ich mich freuen wenn wir wie folgt einigen können:

 

Post 1: vom Leasingnehmer repariert bzw instandgesetz

Post 2: vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand

Post 3: vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand

Post 4: vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand

Post 5: vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand

Post 6: vom Leasinggeber zu akzeptierender Zustand

Post 7: Leasingnehmer akzeptiert eine Minderwert vom 50% des UVP = 167,00 Euro inkl Mwst

Post 8: Leasingnehmer akzeptiert eine Minderwert vom 50% des UVP = 167,00 Euro inkl Mwst

Post 9: Leasingnehmer akzeptiert der Minderwert des TÜV Protokoll

Danke!

Denke, ich warte jetzt mal ab, ob noch Schäden dazu kommen. Bis jetzt nur dieser Kratzer am Einstieg. In 1 Jahr ist Rückgabe - entscheide dann... Gibt Schlimmeres. Lasse mich aber nicht auf einen Betrag, dem der Reparatur entspricht ein. Denke zudem, bei Smart Repair müsste hier lackiert werden... nicht, dass es dann (ggf. Durch Farbabweichung) noch schlimmer aussieht als jetzt mit dem Kratzer...

Hatte jemand mal einen vergleichbaren Schaden und was wurde als Minderwert berechnet? Da man so unterschiedliche Sachen liest bzgl Minderwert ist meine Frage ob das willkürlich gerechnet wird vom LG

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