Leasingrückgabe Kilometerleasing - nicht einverstanden mit Nachzahlung - wer zahlt Gutachten u.w.?
Hallo Leute,
ich dachte schon in Sachen Leasingrückgabe einiges zu wissen, aber im aktuellen Falle muss ich doch mal nachfragen. Bisher immer nur geschäftlich geleast, da war es irgendwie immer einfacher...
Nun.... ich habe letzte Woche ein F-Type Cabrio zurückgegeben. Bei der Abgabe wurde das Fahrzeug vom Verkäufer angesehen, zwei Kleinigkeiten vermerkt.
Nun wurde das Fahrzeug von einem hauseigenem Gutachter unter die Lupe genommen und es kam eine Abrechnung i.H.v. knappen 4.000 Euro (brutto!).
Daraufhin habe ich meinen Anwalt befragt. Dieser zweifelt das Gutachten an. Zum einen meint er, dass die Abrechnung egal ob privat oder gewerblich ohne Umsatzsteuer sein muss. Des Weiteren wurden mir einpaar Dinge aufgeschrieben (Bremsen hinten für 900 Euro und das bei 24Tkm, Stoßstange muss angeblich komplett gemacht werden, es gab aber keine Unfälle und keine Parkschäden)...
Nun meine Frage: mein Händler ist spontan auf 3.300 Euro runtergegangen mit dem Hinweis, dass wenn ich damit nicht einverstanden bin, ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden muss.
Wie ist es in solchen Fällen geregelt?
1. Wer zahlt den Gutachter und was kostet überhaupt so ein Leasingrückgabe Gutachten.
2. Sollte der Gutachter das Fahrzeug schlechter bewerten, als zunächst vom Verkäufer, müsste ich dann zu meinem Nachteil noch mehr zahlen? Oder ist der Höchstwert der, den ich zum jetzigen Zeitpunkt bezahlen müsste?
Denn ich weiß ja nicht, welchen Gutachter der Händler holt und was die miteinander alles vereinbaren... ihr wisst wie ich es meine... Ich bin hier 250km weit vom Händler entfernt und kann nun mal nicht jede Minute dahin...
Was denkt ihr? Lieber nicht nachgeben oder lieber den Schaden begrenzen und 3.300 Euro zahlen?
Vielen Dank schon mal !
Gruß
20 Antworten
Man sieht auch beim Felgendoktor zahlreiche beschädigte Felgen, die im Auftrag vom VW-Händler repariert werden!
Und VW zahlt dann auch immer den Preis einer neuen Felge für die kleine Reparatur.
*Sarkasmus aus*
Also ich möchte auch mal die Händler etwas in Schutz nehmen... vielleicht ist mein Grundverständnis für die Problematik auch der Grund dafür, weshalb ich den 2.500 Euro zugestimmt habe, zumal die eine Schwellerverkleidung wirklich kaputt zu sein scheint...
Und zwar: ich habe vor einpaar Jahren einen Inhaber einer riesigen Instandsetzungwerkstatt kennengelernt. Über ihn auch bei einpaar Leasingrückläufern Dellen drücken lassen. Er hat mir einen Freundschaftspreis gemacht... und zwar Achtung: den Preis, den mir die örtliche BMW Niederlassung für diese Dellen bei der Leasingrückgabe in Rechnung stellen wollte. Irgendwann sagte er dann zu mir: sei mir nicht böse, aber eigentlich lohnt es sich nicht für mich. Denn wenn die BMW Niederlassung dein Auto nach Rückgabe zu mir bringt, bekomme ich von BMW mehr Geld!
D.h. BMW hat dem Kunden weniger Schaden für Dellen angerechnet, als im Nachhinein fürs Drücken bezahlt wurde.
Daher... ich finde das Entgegenkommen nicht überragend, aber für beide Seiten tragbar, sprich auch für mich.
Gruß
Zitat:
Bei mir im AH kommt ein Gutachter vom TÜV SÜD.
Das Gutachten kostet zunächst nichts.Bin ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden, kann ich einen externen Gutachter beauftragen, z.B. DEKRA https://www.dekra-infoportal.de/.../...roschure_Schadenkatalog_Pkw.pdf
Das muss dann jeweils zu 50/50 getragen werden.
Dann muss man schauen, ob die Rückgabe korrekt war oder nicht.
Im Zweifel sollte man das Gespräch mit Fahrzeug und dem Gutachter suchen, sodass einem die Mängel gezeigt und erklärt werden.
In deinem Fall, muss ja im Gutachten alles fein aufgelistet sein, mit Bildern und Quellen.
Außerdem steht es Dir dann frei, die Mängel (falls berechtigt) selber abstellen zu lassen. Bspw. frei Werkstatt/Spot Repair usw.Und natürlich ist eine Abrechnung (Rechnung) immer in brutto! Warum sollte da keine Steuer drauf sein?
Natürlich netto. Wenn man keine Ahnung hat, bitte einfach mal die Fresse halten!
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Genau, Fehler dürfen nicht passieren. 🙁
Ja, das war von mir falsch geschrieben.
Muss man da so reagieren?
(Vor allem nach über einem Jahr alten Beitrag)
PS: Besser wäre es, wenn du hier als "Neuling" erstmal das zitieren übst. Diese Vollzitate sind sehr unübersichtlich.
Das macht diese Welt aus! Vor einem Jahr war der Respekt noch höher und keiner hat gemotzt. Mir war garnicht aufgefallen, dass es von 22 war. Allen ein erholsames WE gewünscht!