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Leasingrückgabe eine ehem. Jahreswagen

Themenstarteram 20. November 2020 um 17:46

Hallo zusammen,

ich habe gerade einen Audi A4, den ich als Vorführwagen geleast habe, wieder abgegeben. Zum Leasingbeginn war das Auto 6 Monate alt. Vor der Rückgabe habe ich eine Außen- und Innenaufbereitung machen lassen. Nun bekomme ich das Rückgabeprotokoll, bei dem ein Schaden am Schweller (nur von unten sichtbar) festgestellt wurde, Kosten 2.300 Euro.

Mir war nicht bewusst, dass es diesen Schaden gibt und kann mich auch nicht erinnern so doll aufgesetzt zu sein.

Zu Leasingbeginn wurde kein Übergabeprotokoll o. ä. erstellt, daher könnte der Schaden auch schon damals am Auto gewesen sein. Wie verhält es sich rechtlich in diesem Fall, muss ich beweisen, dass der Schaden schon vorher da war?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

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19 Antworten

Ich habe eine andere Frage dazu:

 

Sollst du 2.300€ bezahlen oder wie eigentlich üblich nur die Wertminderung?

 

Bei einem Unterbodenschaden lässt sich vieles immer nur schwer nachvollziehen.

Leider wird es kaum möglich sein zu beweisen, ob ein Schaden vorhanden war wenn es kein Übergabeprotokoll bei der Abholung damals gab.

Wenn die Schadenshöhe mit 2300 Euro bemessen wurde, darf jedoch nicht diese Summe berechnet werden, sondern nur der daraus entstandene Wertverlust. Hast Du bei dem Händler ein Folgefahrzeug geleast?

Themenstarteram 20. November 2020 um 17:55

Mir sollen insgesamt 3.500 Euro in Rechnung gestellt werden. 2.300 Euro ist laut Kostenvoranschlag der Schaden, den ich zu 100% übernehmen soll. Zudem hat eine Glanzgedrehte Felge einen Kratzer von ca. 2,3 cm länge, angeblich mit Materielabtrag, die wird mir auch komplett mit 1.000 Euro in Rechnung gestellt.

Laut der "Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe" von Audi sind wohl nur Lackschäden und kleine Dellen anteilig zu bezahlen.

Edit: Ich benötige aktuell aufgrund von Homeoffice kein Auto, daher habe ich dort auch kein neues Auto geleast/gekauft.

Leider gibt es Händler, die ohne Folgegeschäft maximal bei der Rückgabe abkassieren wollen.

Oft werden die Fahrzeuge dann ohne etwas zu reparieren weiterverkauft.

Du kannst es die Forderung hinnehmen oder Dich auf einen Rechtsstreit einstellen

Was ist denn dann am Unterboden kaputt, wenn das voll in Rechnung gestellt wird?

 

Das mit der Felge ist normal, deswegen würde ich auf glanzgedrehte Felgen beim Leasing verzichten.

Instandsetzung glanzgedrehter Felge kostet bis zu 400,- u. wird regulär bei L-Rückläufern vorgenommen.

Audi schließt die Instandsetzung glanzgedrehter Felgen aus. Ein Kollege musste ebenfalls den vollen Preis zahlen

Wäre gegen geltendes Recht, welches schon seit jahrzehnten Reparatur & Nachbesserung vorsieht.

Tägl. werden tausende Neuwagen nach dem Abladen repariert u. nachgebessert.

Beim Gebrauchtauto braucht man darüber erst gar nicht reden, denn eher hätte ja ein Neuwagen auch unreparierte Neuware verdient.

Bestünde eine Bank auf eine neuen Felge, hat der LN gleichzeitig das Recht auf eine Neupreisentschädigung, da sie ja nun mehr wert ist als eine gebrauchte mit bspw. tolerierten 2 cm Krätzerchen lt. Schadenskatalog.

Zitat:

@Oberarzt schrieb am 21. November 2020 um 16:39:18 Uhr:

Wäre gegen geltendes Recht, welches schon seit jahrzehnten Reparatur & Nachbesserung vorsieht.

Tägl. werden tausende Neuwagen nach dem Abladen repariert u. nachgebessert.

Beim Gebrauchtauto braucht man darüber erst gar nicht reden, denn eher hätte ja ein Neuwagen auch unreparierte Neuware verdient.

Bestünde eine Bank auf eine neuen Felge, hat der LN gleichzeitig das Recht auf eine Neupreisentschädigung, da sie ja nun mehr wert ist als eine gebrauchte mit bspw. tolerierten 2 cm Krätzerchen lt. Schadenskatalog.

Diese pauschalisierte Aussage ist so nicht richtig. Es gibt bei Felgen einen sehr engen rechtlichen Rahmen für eine Reparatur in Abhängigkeit vom zugrundeliegenden Schadensbild und eventuellem Reparaturverfahren.

Mein A3 hatte bei der Leasingrückgabe auch fette, tiefe kratzer unter der Frontstoßstange, die bis auf die Plastikunterbodenverkleidung reichten.

Audi hat da bei mir aber nur 150€ für die Wertminderung angesetzt. Ich war auch sicher das ich den Schaden nicht verursacht habe, aber ich habe bei der Übernahme des Wagens auch nicht drunter geschaut, muss ich gestehen. Ich wette der war schon dran. Habe dann auch den DEKRA Mann gefragt wer sich denn bitte bei der Übernahme des Wagens erstmal unter die Hebebühne stellt... aber nun gut.

2300 bei nem A4 wo ich bei nem A3 150 Zahle finde ich aber frech. Vermutlich kommt es auf das Schadensausmaß an? Bei mir sah es aber schon echt krass aus.

Deine Beweislage ist bescheiden.

Ein Übernahmeprotokoll würde dir ja nur nützen, wenn damals der Schaden schon gewesen wäre.

Kommt mir das Gebaren des Händlers bekannt vor.

Ist das ein Audizentrum in einer Großstadt in Niedersachsen?

 

Zitat:

[in. Nun bekomme ich das Rückgabeprotokoll, bei dem ein Schaden am Schweller (nur von unten sichtbar) festgestellt wurde, Kosten 2.300 Euro.

Mir war nicht bewusst, dass es diesen Schaden gibt und kann mich auch nicht erinnern so doll aufgesetzt zu sein.

Zu Leasingbeginn wurde kein Übergabeprotokoll o. ä. erstellt, daher könnte der Schaden auch schon damals am Auto gewesen sein. Wie verhält es sich rechtlich in diesem Fall, muss ich beweisen, dass der Schaden schon vorher da war?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Es gibt idR Beurteilungs-/Schadenskatalog. Auch das Thema anteilige Berechnung der Schäden.... wagen ist schon weg, oder? Sonst kann man auch mal beim zweiten Dekramensch mal fragen. Wobei wenn du Fotos hast Tafel Dich mal zu einem Dekramensch der auch Schadensbeurteilung von Leasing Rückläufer machen.

Themenstarteram 22. November 2020 um 20:38

Zitat:

@HighTechnologist schrieb am 21. November 2020 um 21:45:04 Uhr:

Deine Beweislage ist bescheiden.

Ein Übernahmeprotokoll würde dir ja nur nützen, wenn damals der Schaden schon gewesen wäre.

Kommt mir das Gebaren des Händlers bekannt vor.

Ist das ein Audizentrum in einer Großstadt in Niedersachsen?

Ja es ist aus einer Großstadt in Niedersachsen (Landeshauptstadt).

Vielen Dank für die vielen Antworten. Das mit der Felge sehe ich ein, mir wurde die Möglichkeit gegeben eine gebrauchte Felge im angemessen Zustand zu besorgen und gegen die verkratzte Felge zu tauschen.

Das mit der Beule am Schweller ist ärgerlich, da ich es vorher nicht gesehen hatte. Wäre es mir aufgefallen, hätte ich es wahrscheinlich mit einer Lackreparatur letzten Monat zusammen ausbessern lassen können. So werde ich es über meine Versicherung abwickeln müssen. Also leider Selbstbeteiligung und Höherstufung bezahlen. Auf einen Rechtsstreit habe ich aufgrund nicht vorhandener Rechtsschutzversicherung keine Lust.

Ich habe meine Erfahrung mit Privatleasing damit gemacht und ziehe meine Schlüsse daraus.

Anbei noch ein Foto des verbeulten Schwellers.

Der Laden ist dafür bekannt, selbst wenn ein Folgegeschäft anhängig ist. Generell ist Leasing für mein Unternehmen immer fair abgelaufen und hier hast du einfach nur am falschen Ort Geschäfte getätigt.

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