Leasingnehmer muss zahlen wenn der kalkulierte Restwert zu niedrig ist???
Seit wann das denn:
Reicht der vom Leasing-Geber beim KfZ-Handel tatsächlich erzielte Gebrauchtwagenerlös nicht aus, garantiert der Leasingnehmer dem Leasing-Geber den Ausgleich des Differenzbetrages
http://www.faz.net/.../...che-leasing-nachzahlung-noetig-12962574.html
Beste Antwort im Thema
*Rektor-Modus an"Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
*Oberlehrer-Modus an"
Die Pressemitteilung ist 2 Tage alt, das Urteil wurde jedoch am 28.05.2014 gefällt.
*Oberlehrer-Modus aus"
Und vor wie viel Tagen war der 28.05., gerechnet von heute (30.05.) an?
*Rektor-Modus aus"
Entweder war die Meldung sauschnell (Meldung am Mittwoch, 28.05. berichtet über ein Urteil vom Mittwoch), oder der Mittwoch letzter Woche war gemeint...
Zum Thema:
Hier wurde also höchstrichterlich klargestellt, dass man vor Vertragsunterzeichnung diesen auch vollständig lesen und verstehen sollte. Nicht nur die Passagen (sprich: niedrige Leasingraten), die einem gefallen und die unangenehmen Passagen (Restwertrisiko) ausblenden.
Aber wie heißt es so schön: Gier frisst Hirn.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
*Oberlehrer-Modus an"Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Da ist nix uralt. Hier ein/das 2 Tage altes Urteil des BGH.
Die Pressemitteilung ist 2 Tage alt, das Urteil wurde jedoch am 28.05.2014 gefällt.
*Oberlehrer-Modus aus"Gruß
Der Chaosmanager
Ja, vor 2 Tagen war der 28.05.2014, ich sehe Dein Oberlehrermodusproblem nicht.🙂
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ja, vor 2 Tagen war der 28.05.2014, ich sehe Dein Oberlehrermodusproblem nicht.🙂
Ja, da habe ich mich wohl selbst überlistet ... 🙂
Gruß
Der Chaosmanager
Bedenklich an dem Urteil finde ich ja, das ich vor ca. einem halben Jahr in B. Werbung von einem fürstlichen AH das primär Modelle mit dem Rhombus vertreibt in der Hand hatte, wo mit einer ziemlich guten Rate für ein KM Leasing geworben wurde.
Im Autohaus selbst musste ich dann mehrfach gezielt nachfragen bis ich die kompletten Verkaufsbedingungen in die Hand bekam & dort stand dann eben sinngemäß auch drin, der Restwert des PKW wird mit 40 TKM auf Summe XX Euro festgelegt, diese Summe zahlt das AH nach Rückgabe an den Leasinggeber. Dann kommt ein vom Autohaus festgelegter Gutachter und schätzt den PKW. Gleichzeitig ist der Leasingnehmer aber verpflichtet dem AH die Differenz zwischen Gutachten und vorab festgelegtem Restwert auszugleichen.
Mit anderen Worten, da wurde groß mit KM Leasing Werbung gemacht und im Kleingedruckten war es dann ein Restwertleasing 😠 ... das fand ich schon ziemlich unlauter.
Zitat:
Original geschrieben von 0815userbln
Mit anderen Worten, da wurde groß mit KM Leasing Werbung gemacht und im Kleingedruckten war es dann ein Restwertleasing 😠 ... das fand ich schon ziemlich unlauter.
Da könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein Richter das genauso sieht. Wenn aber die Bedingungen spätestens im Vertrag eindeutig beschrieben sind, dürfte das ganze wasserdicht sein.
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Sehe ich genauso wie Du nur es es in dem Fall eigentlich schon mehr als dreist ist & traurig wenn die Rechtsprechung das auch noch so durchwinken würde. Aber wie heisst es so schön ? Jeden Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden ... nach dem Motto verkauft das AH wohl Ihren Kunden dann mit der o.g. Masche ihr PKWs.