Leasingkonditionen über Arbeitgeber (rechtliches)

Hallo,

ihr habt mir schon oft weitergeholfen, deswegen wende ich mich bei folgender Sachlage wieder an euch 🙂.
Folgende Sachverhalt. Ich durfte mir einen Audi zusammen konfigurieren und bestellen (LP ca. 35,000€). Mein Arbeitgeber ist jedoch Halter und Leasingnehmer des Fahrzeugs. Alle anderen Kosten trage ich: Leasingrate (320€), Steuer, Benzin, Versicherung (Auto ist auf mich versichert).
Jetzt meine Frage: zählt diese Konstellation als geldwertender Vorteil? Also im Prinzip least mein AG über seinen günstigen Konditionen ein Auto für mich und ich nutze es voll und trage auch alle Kosten. Ich habe dsbzgl. nur folgendes gefunden: http://www.krudewig-steuermedien.de/.../...leasingvertrag-abschli.html

Ich möchte nicht, das irgendwann das FA vor der Tür stehe oder ich generell in Schwierigkeiten mit meinem AG komme. Der Überlassungsvertrag wurde jetzt auch nur mündlich ausgehandelt, warum auch immer...

18 Antworten

Der gwV wird durch den gezahlten Eigenanteil sicherlich aufgefressen. Das muss aber auf der Gehaltsabrechnung auch auftauchen. Falls nicht, so könnte das Befürchtete tatsächlich eintreten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Mai 2018 um 10:01:26 Uhr:


Der gwV wird durch den gezahlten Eigenanteil sicherlich aufgefressen. Das muss aber auf der Gehaltsabrechnung auch auftauchen. Falls nicht, so könnte das Befürchtete tatsächlich eintreten.

Was meinst du mit gwv und Eigenanteil? Die Leasingrate wird vom Bruttogehalt einbehalten. Weiß aber nicht wie es formell aussieht? Ob das jetzt als Gehaltsumwandlung läuft oder unter "Kredit/darlehen" fällt

GeldWerterVorteil = der zu versteuernde Nutzungsvorteil
Eigenanteil = das was Du monatlich für das Auto bezahlst

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Mai 2018 um 10:26:21 Uhr:


GeldWerterVorteil = der zu versteuernde Nutzungsvorteil
Eigenanteil = das was Du monatlich für das Auto bezahlst

Ah ok, das heißt aber wenn die Leasingrate irgendwie auf der Gehaltsabrechnung abgezogen wird und mündlich festgehalten wurde, dass das Auto mir überlassen wird. Sollte es dann keine Probleme geben?

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Nur wenn auch der geldwerte Vorteil ausgewiesen wird. Geht denn die Leasingrate vom Brutto oder Netto ab?

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. Mai 2018 um 10:53:22 Uhr:


Nur wenn auch der geldwerte Vorteil ausgewiesen wird. Geht denn die Leasingrate vom Brutto oder Netto ab?

Wie berlin-paul schon meinte, es gibt rein rechnerisch keinen geldwerten Vorteil. Es läuft an sich aufs gleiche hinaus, nur dass ich halt jetzt alle Schäden + Tank selbst trage. Deswegen ist das "private" leasing an sich einen Tick teurer, jedoch habe ich die Chance das Auto auch am Ende weiter zu finanzieren.
Die Rate müsste vom netto-Gehalt abgezogen werden!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Mai 2018 um 10:01:26 Uhr:


Der gwV wird durch den gezahlten Eigenanteil sicherlich aufgefressen. Das muss aber auf der Gehaltsabrechnung auch auftauchen. Falls nicht, so könnte das Befürchtete tatsächlich eintreten.

Naja, selbst die 1% nicht ganz. Anfahrtsanteil kommt noch dazu.
Und das Gegenrechnen GWV/Eigenanteil bezieht sich doch nur auf die steuerliche Behandlung, am Ende wird dann doch noch der gesamte GWV abgezogen vor Netto?
Jedenfalls macht der einschlägige Onlinerechner das so. Bei 15 km Anfahrt übersetzt sich dies in 440€ Nettoverlust. Davon gehen dann noch sämtliche Unterhalts- und Betriebskosten ab.

Sprich: Mal unterstellt eure mündliche Absprache führt nicht zu Problemen hast du eine Leasingrate von €440 für den Audi. Kommt jetzt auf die km-Schiene an, aber für die Kohle kannst du einen Wagen in dieser LP Klasse locker als Eigentum abbezahlen...

PS: Dein verlinktes Beispiel beschreibt eine völlig andere Konstellation als du und dein ag beabsichtigen.

Was meinst du mit weiter finanzieren am Schluss?

Zitat:

@rubberduck_mpw schrieb am 26. Mai 2018 um 10:59:53 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Mai 2018 um 10:01:26 Uhr:


Der gwV wird durch den gezahlten Eigenanteil sicherlich aufgefressen. Das muss aber auf der Gehaltsabrechnung auch auftauchen. Falls nicht, so könnte das Befürchtete tatsächlich eintreten.

Naja, selbst die 1% nicht ganz. Anfahrtsanteil kommt noch dazu.
Und das Gegenrechnen GWV/Eigenanteil bezieht sich doch nur auf die steuerliche Behandlung, am Ende wird dann doch noch der gesamte GWV abgezogen vor Netto?
Jedenfalls macht der einschlägige Onlinerechner das so. Bei 15 km Anfahrt übersetzt sich dies in 440€ Nettoverlust. Davon gehen dann noch sämtliche Unterhalts- und Betriebskosten ab.

Sprich: Mal unterstellt eure mündliche Absprache führt nicht zu Problemen hast du eine Leasingrate von €440 für den Audi. Kommt jetzt auf die km-Schiene an, aber für die Kohle kannst du einen Wagen in dieser LP Klasse locker als Eigentum abbezahlen...

PS: Dein verlinktes Beispiel beschreibt eine völlig andere Konstellation als du und dein ag beabsichtigen.

sorry doppelt, s. Beitrag unten.

Zitat:

@Mikelmike schrieb am 26. Mai 2018 um 11:12:05 Uhr:



Zitat:

@rubberduck_mpw schrieb am 26. Mai 2018 um 10:59:53 Uhr:


Naja, selbst die 1% nicht ganz. Anfahrtsanteil kommt noch dazu.
Und das Gegenrechnen GWV/Eigenanteil bezieht sich doch nur auf die steuerliche Behandlung, am Ende wird dann doch noch der gesamte GWV abgezogen vor Netto?
Jedenfalls macht der einschlägige Onlinerechner das so. Bei 15 km Anfahrt übersetzt sich dies in 440€ Nettoverlust. Davon gehen dann noch sämtliche Unterhalts- und Betriebskosten ab.

Sprich: Mal unterstellt eure mündliche Absprache führt nicht zu Problemen hast du eine Leasingrate von €440 für den Audi. Kommt jetzt auf die km-Schiene an, aber für die Kohle kannst du einen Wagen in dieser LP Klasse locker als Eigentum abbezahlen...

PS: Dein verlinktes Beispiel beschreibt eine völlig andere Konstellation als du und dein ag beabsichtigen.

Also ich verstehe die Rechnung nicht ganz. Aktuell zahle ich Leasingrate: 320 (Steuer, Wartung, Verschleiß, Reifen schon alles drin), Versicherung 109 monatlich, Benzin ca. 70 Euro im Monat. Dann halt noch was an Schäden eventuell auftritt. Sind ca. 500
Laut Firmenwagenrechner bin ich bei: 455 GwV ...
Hinz kommt noch, dass so ein toller Aufkleber drauf ist (der Firma) für den ich nochmal Subventionierung bekomme (also mehr Gehahlt) und innerhalb der Versicherung profitierte (was für mich der Hauptgrund war)

Wie wird denn diese Finanzierungshilfe auf deiner Abrechnung ausgewiesen und musst du diese versteuern?

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. Mai 2018 um 11:20:35 Uhr:


Wie wird denn diese Finanzierungshilfe auf deiner Abrechnung ausgewiesen und musst du diese versteuern?

Das weiß ich leider noch nicht, die Leasingrate war noch nicht fällig... Ich weiß nur, dass vom Netto abgezogen wird. Von Versteuerung wurde nichts gesagt, nein.

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. Mai 2018 um 11:20:35 Uhr:


Wie wird denn diese Finanzierungshilfe auf deiner Abrechnung ausgewiesen und musst du diese versteuern?

Habe dazu jetzt aber noch folgendes gefunden: https://www.iww.de/.../...ktionsmoeglichkeiten-fuer-arbeitgeber-f87704

Das wäre laut Tabelle ja "Arbeitgeber ist Leasingnehmer" und "Nettofall". Also es scheint so wie ich verstehe zu gehen?

Soo. Habe am Wochende nochmal Zeit zum recherchieren gehabt und folgende Konstellation wäre ja auch möglich:
Durch den Firmenwagen würde folgender geltwertender Vorteil enstehen:
Brutto Auto: 36.170
Entfernung zum Arbeitsort: 9Km
= 446 euro.

Nun gab es wohl ein Gerichtsurteil, dass besagt dass private Zuzahlungen den geldwertenden Vorteil mindern (s. entsprechender Absatz unten) https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/. Darunter fallen bei mir:
- Ich übernehme die Leasingrate: 320 €
- Versicherung: 109 Euro
- und den Stellplatz für das Auto: 50 Euro.
- Benzin evtl auch noch anrechenbar

Somit würde sich eine Differenz von -33 Euro ergeben. Mit dieser Rechnung könnten man es doch ganz offiziell als Firmenwagen laufen lassen ohne dass dadurch dem AG Nachteile entstehen? Problematisch wird es dann, wenn ich weiter wegziehe und die Versicherung immens im Preis fallen würde

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