LeasingGEBER will Fahrzeughalter sein - ist das ratsam?

Guten Tag,

wir sind gerade dabei einen Neuwagen zu leasen (48 Monate), heute schickte der Leasinggeber uns einen Antrag auf den Sicherungsschein, damit wir eine Versicherung für den Wagen abschließen können. In der Mail stand allerdings auch Folgendes:

Bitte geben Sie bei Ihrer Versicherung an, dass die Zulassung mit einem abweichenden Halter erfolgt.

Halter des Fahrzeuges: [Leasinggeber]

Das kam uns erst einmal seltsam vor, weil wir das von Freunden und Familie so nicht kennen, bei denen ist immer der Leasingnehmer als Halter eingetragen.

Vorhin telefonierten wir mit der Versicherungsgesellschaft unserer Wahl und diese meinte, das hätten sie so auch noch nicht erlebt, dass der LeasingGEBER als Fahrzeughalter eingetragen wird. Das sei "versicherungstechnisch kein Problem, aber schon sehr unüblich". Die jährliche Versicherung kostet dadurch außerdem mehr (knapp 400 Euro)

Nun sind wir doch etwas verunsichert. Ein Blick ins Netz sagt uns, dass es in der Tat nicht die Norm ist. Wir haben den Leasinggeber schon kontaktiert, damit er uns erklärt, warum das bei ihm so anders gemacht wird, da warten wir aber noch auf Rückmeldung.

Nun die Frage, ist es unüblich aber zugleich unbedenklich?

Oder könnten da - abgesehen vom erhöhten jährlichen Versicherungsbeitrag - noch unangenehme Überraschungen auf uns zukommen, wenn wir als Leasingnehmer nicht als Halter eingetragen sind?

Wir danken im Voraus für eure Zeit und Antworten.

Kalaido

61 Antworten

Es geht doch darum, dass das Angebot attraktiv/günstig ist. Und eine Bearbeitungsgebühr für Strafzettel ist völlig OK, die Bearbeitung fällt doch auch an! Ich fahre nicht, um Knöllchen zu bekommen, aber am Ende muss es jeder selbst wissen.

Hallo zusammen, wenn man eure Kommentare so liest hab ich das Gefühl, dass der eine oder andere die AGB`S nicht genau gelesen hat. Es geht in erster Linie darum, dass Mobility Concept die BAFA und die THC Prämie abgreifen will.
Begründet wird das damit, dass dadurch die Leasingraten so günstig angeboten werden können. Ab dem Punkt 4.4 bis Punkt 4.7d ist das alles beschrieben. Selbst wenn man tatsächlich als Halter eingetragen ist, muss man die BAFA und THC Prämie an MC abtreten. Unter Punkt 4.8 steht das mit dem Rundfunkbeitrag.
Die AGB`S sind insgesamt recht streng und restriktiv gehalten. Ein Beispiel bei 13.2.; Soweit Personen, Familienangehörige und Lebenspartner, denen das Fahrzeug überlassen wurde, Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde neben diesen Personen als Gesamtschuldner. Dafür habe ich doch eine Vollkaskoversicherung. Dann wäre noch das Problem mit der Abholung oder das liefern lassen. Für Selbstabholen wäre ich 4,5 Stunden mit der Bahn unterwegs. Liefern lassen, würde 250 € kosten. Das ist dann die berühmte Wahl zwischen Pest und Cholera. Gleiches Problem beim Ende des Leasing. Entweder in den Großraum München und wieder eine Bahnfahrt oder bei einer MC Rückgabestation mit Rücktransportpauschalen von 416,50€/535,50€.
Zu lesen unter 18.2 . Es wird auch etwas gedrängelt das Geschäft abzuschließen. Das Fahrzeug wäre ein KIA Niro EV gewesen. Ich wollte dieses Fahrzeug, aber nicht unter diesen Umständen. Sicher wird MC seine Gründe haben, warum Sie so restriktiv sind, aber mein Ding ist diese Art nicht.
Da ich zwar schon ein Angebot hatte, aber noch nicht angenommen hatte, habe ich das Angebot höflichst, unter Angabe der beschriebenen Gründe gelöscht.

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